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Welche Leistung erbringt ein Fußballer?

Von Christoph Krones

Recht
Christoph Krones ist als Rechtsanwalt in Wien tätig. Im Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrecht zählt das Verkehrs- und Reiserecht zu seinen Spezialgebieten.
© privat

Am 14. Juni startet die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Die Professionalisierung des Fußballs schreitet voran, und die damit verbundene Bedeutung des Arbeitsrechts wächst. Dies gilt in gleichen Maßen für den Amateur- wie auch den Profifußball. Anlass, um auf einige wichtige Aspekte des Arbeitsrechts im Fußball einzugehen.

Bevor ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Fußballer und seinem Verein zustande kommt und der Spieler erstmals für seine Mannschaft auflaufen kann, muss in der Regel ein Spielervertrag geschlossen werden. Als Rechtsgeschäft kommt ein Vertrag ganz grundsätzlich durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Im Fußball drücken Spieler und Verein im Spielervertrag ihren Willen zur Zusammenarbeit aus, und schon befinden sie sich im Anwendungsbereich des Arbeitsrechts. Dies gilt sowohl für Profis als auch für Amateure.

In Österreich Arbeiter,in Deutschland Angestellte

Den Vorgaben des Arbeitsrechts unterliegt das Arbeitsverhältnis nur dann nicht, wenn zwischen Spieler und Verein keine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht und der Freizeit- und Hobbycharakter im Vordergrund steht. Je größer die wirtschaftliche Abhängigkeit eines Spielers von seinem Verein ist und je mehr dieser verdient, umso eher ist der Spieler als Arbeitnehmer zu qualifizieren.

Handelt es sich bei einem Spieler also um einen solchen Arbeitnehmer, stellt sich die Frage, ob er Arbeiter oder Angestellter ist. In Österreich hat sich die Judikatur in den vergangenen Jahren dahin entwickelt, Fußballer als Arbeiter zu sehen. Die deutsche Judikatur qualifiziert Fußballer als Angestellte. Dies mit der Begründung, dass Fußballer nicht nur überwiegend körperliche Leistung, wie Arbeiter, sondern eben auch geistige Leistung, wie Angestellte, erbringen. Es wird sich zeigen, ob sich die österreichische Judikatur in den nächsten Jahre - im Zuge der zunehmenden Professionalisierung des Fußballs - ebenfalls in diese Richtung entwickeln wird.

Neben der arbeitsrechtlichen Qualifikation eines Fußballers und der Funktion eines Spielervertrags, ist natürlich auch der Inhalt eines solchen Vertrags an sich interessant. Ganz grundsätzlich schreibt die Österreichische Fußball-Bundesliga für jeden Vertrag in ihrer Zuständigkeit fest und bestimmt, dass Spieler vom Verein als Berufsfußballer beschäftigt werden. Dabei treten diverse Bestimmungen der Bundesliga, des Österreichischen Fußballbundes, der Union der Europäischen Fußballverbände (Uefa) und des Internationalen Verbandes der Association Football (Fifa) in Kraft.

Darüber hinaus gilt der Kollektivvertrag der Bundesliga-Spieler, der von den Sozialpartnern ausgehandelt wird. Darin werden unter anderem Mindestlöhne, Kündigungsfristen und Sonderzahlungen festgeschrieben. Aus alledem ergibt sich die Pflicht des Fußballers, für seinen Verein zu spielen, das Recht, dafür entlohnt zu werden, und auch das Ende des Spielervertrags.

Die Professionalisierung des Fußballs schreitet voran, und die damit verbundene Bedeutung des Arbeitsrechts wächst.

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