Home-Sharing-Plattformen wie Airbnb oder 9flats brüsten sich mit ihren Vorteilen gegenüber der etablierten Hotellerie: Die Wohnraumnutzung könne unkomplizierter, kostengünstiger und ressourcenschonender gestaltet werden. Dabei ist Sharing an sich nichts Neues, da die gemeinsame Nutzung von Gegenständen in Büchereien oder der Landwirtschaft lange Usus ist. Neu ist allerdings die zentrale Rolle der Technik und Infrastruktur.

Durch die Digitalisierung kam es in kürzester Zeit zu einem Sharing-Boom, der wiederum die traditionelle Hotellerie aufrührte. Es wurden rechtliche Bedenken bezüglich der Anwendbarkeit von Vorschriften aus der Gewerbeordnung für die digitalen Konkurrenten laut (Gewerbeberechtigung, Hygienevorschriften), sowie Wettbewerbsnachteile verortet. Umsatzeinbußen befürchtet die Hotellerie vor allem bei zahlungsschwächeren Kunden und bringt ihre Bedenken gegenüber disruptiven Unterkunftsplattformen gerne öffentlich und lautstark zum Ausdruck. Diese Umstände erzeugten auch bei der Stadt Wien als Regulator Resonanz.
Wien könnten bis zu
21 Millionen Euro entgehen

In der Tat unterstreichen Studien der Technischen Universität und der Wirtschaftsuniversität Wien die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Home Sharing in Wien. So betrugen die Bruttoeinnahmen allein aus der Vermietung über Airbnb im Jahr 2017 etwa 81 Millionen Euro. Dies entspricht rund 10 Prozent des gesamten Wiener Nächtigungsumsatzes. Der öffentlichen Hand könnten bis zu 21 Millionen Euro an Einnahmen aus Steuern und Abgaben entgehen. Hinzu kommt mancherorts auch das Risiko der Wohnraumverknappung und steigender Mieten. Außerdem zeigt sich, dass seit dem Anstieg kurzfristiger Vermietungen vermehrt Nachbarschaftskonflikte auftreten. All diesen Externalitäten kann durch regulatorische Maßnahmen begegnet werden.

Angestoßen von der Rebellion seitens der Wirtschaft und im Bewusstsein möglicher volkswirtschaftlicher und rechtlicher Spannungen, setzte sich der Regulator in Wien früh mit Home Sharing auseinander. Bereits 2015 begann die Stadt Wien, unter Einbeziehung unterschiedlicher Akteure und Interessenverbände, die Vor- und Nachteile von Home Sharing abzuwiegen. Dabei wurden bestehende Regularien bezüglich ihrer "digitalen Fitness" unter die Lupe genommen, Anpassungsvorschläge ausgearbeitet und umgesetzt.
Bietet man über eine Onlineplattform seine Wohnung oder sein Zimmer in Wien kurzfristig an, gibt es bereits eine Vielzahl an Regelungen zu beachten: Eigentumswohnungen dürfen laut Oberstem Gerichtshof (OGH 5b 59/14h) nur dann für touristische Zwecke vermietet werden, wenn alle Eigentümer im Haus zustimmen. Zudem sind Vermieter verpflichtet, Daten der Gäste monatlich an die Gemeinde zu übermitteln, sowie jeden Gast in ein Gästeverzeichnis einzutragen oder bei der Meldebehörde anzumelden. Selbstverständlich müssen die Mieteinnahmen auch versteuert und die Ortstaxe an die Stadt Wien entrichtet werden. Weiters kann eine Gewerbeberechtigung notwendig sein, insbesondere dann, wenn mehr als zehn Fremdenbetten angeboten werden.