Es war nicht anders zu erwarten. Die beiden am Mittwoch entdeckten Sars-CoV-2-Cluster in Niederösterreich sind tags darauf gewachsen. Sowohl bei der Freikirche in Wiener Neustadt als auch beim Schlachthof im Bezirk Horn wurden rund 250 Personen unter Quarantäne gestellt, sie werden nun auch getestet.
Beim Freikirchen-Cluster ist die Zahl der Infizierten von 9 auf 22 angewachsen, bei den Beschäftigten des Fleischverarbeitungsbetriebs sind vier weitere Fälle hinzugekommen (nun 38). Es werden nicht die letzten sein. Grundsätzlich werden die direkten, engen Kontakte von nachgewiesen infizierten Personen, sogenannte Kategorie-I-Kontakte, unter Quarantäne gestellt und nur dann getestet, wenn sie Symptome entwickeln. Sie sind ohnehin daheim abgesondert. Wenn es jedoch zu Häufungen kommt, testet das Land Niederösterreich auch Personen ohne Symptome.
Der Schlachtbetrieb in Eggenburg hätte ohnehin ein (freiwilliges) Screening erhalten sollen, doch da ein Mitarbeiter erkrankte und positiv getestet wurde, zog man das Screening vor. Bei einem positiven Fall im Umfeld ist der Test dann Pflicht.
Das landesweite Screening-Programm ist mit der neuen Teststrategie des Gesundheitsministeriums Anfang Juli begonnen worden. 240 Millionen Euro stellt der Bund dafür bereit. Es geht darum, in "Risikobereiche" hineinzuschauen. Weltweit haben sich Schlachthöfe als ein solcher Bereich herausgestellt. Das Zusammenwirken von gekühlter, aber nicht extra gefilteter Luft, lautem Sprechen und beengten Verhältnissen hat sich als unheilvoll erwiesen. Insgesamt wurden drei Bereiche definiert: Betreuungseinrichtungen wie etwa Pflegeheime; der Gesundheitsbereich, wobei hier der niedergelassene Bereich gemeint ist; prekäre Arbeits- und Wohnverhältnisse wie eben in Schlachthöfen, Kühllagern und bei Erntehelfern oder auch Asyleinrichtungen. Ein vierter Bereich betrifft die Wissenschaft, wie etwa die Ischgl-Studie der MedUni Innsbruck.
Die MedUnis in Wien, Innsbruck und Graz haben mit der Gesundheit Österreich und der Ages einen ersten Vorschlag für diese Risikobereiche erstellt, die Bundesländer können ihrerseits Wünsche anmelden. Aber auch interessierte Betriebe können sich direkt bei der Ages melden. Der Bund übernimmt die Kosten. Die Mitwirkung ist freiwillig, das ist im §5a, der dem Epidemiegesetz hinzugefügt wurde, explizit festgehalten.