Das Gesundheitsministerium hat seine Richtlinien für das Kontaktpersonenmanagement überarbeitet. Wer engeren und längeren Kontakt mit einer infizierten Person hatte, muss künftig kürzer in Quarantäne. Vorgeschrieben wird nun auch ein Test, selbst wenn die Kontaktpersonen symptomlos sind. Bei Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes kann zudem in manchen Fällen die Quarantäne entfallen.

Diese "Fachinformation" für die "behördliche Vorgangsweise bei Sars-CoV-2-Kontaktpersonen" wurde bereits Ende Juli veröffentlicht, sie ist durch einen an die Landeshauptleute gerichteten Erlass als verbindlich erklärt worden. Die zuständigen Bundesländer müssen sich also daran halten. Das Schreiben legt fest, welche Kontakte von Infizierten als eng einzustufen sind und deshalb als "ansteckungsverdächtig" gelten. Diese Personen müssen deshalb auch in Quarantäne, sie werden "behördlich abgesondert".

Maske kann in Einzelfällen von Quarantäne befreien

Die Dauer dieser Absonderung wurde nun von 14 Tagen auf 10 Tage verkürzt und gilt ab ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person. Der Grund dafür sind die jüngsten Erkenntnisse der Wissenschaft, die nun von einer etwas kürzeren Infektiosität als anfangs vermutet ausgeht. Unverändert blieb zwar die Definition des "engen Kontakts". Dieser ist nach wie vor gegeben, wenn man kumulativ mindestens 15 Minuten mit einer anderen Person "von Angesicht zu Angesicht" in einer Entfernung von weniger als zwei Metern war. In diesem Fall spricht man von "Kategorie-I-Kontakten". Anders als bisher, gibt es aber keine ausnahmslose Absonderungspflicht mehr.

Wenn auch nur in "begründeten Einzelfällen" kann künftig die Isolierung auch eines Kategorie-I-Kontakts entfallen, wenn nachgewiesen wird, dass etwa ein Mund-Nasen-Schutz getragen wurde oder eine andere Schutzmaßnahme (zB.: Trennwand) gesetzt wurde. Nach "sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abschätzung und dem Ermessen der zuständigen Gesundheitsbehörde", heißt es, können diese Kontaktpersonen als Kategorie-II-Kontakt klassifiziert werden.

Auch ohne Symptome verpflichtende Tests

In einem Punkt geht das Schreiben weiter als bisher. Denn künftig reicht auch die Anwesenheit in einem Raum in größerer Entfernung, um als Kategorie-I-Kontakt zu gelten. Und zwar dann, wenn die Personen mit "hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen ausgesetzt waren". In dem Schreiben werden explizit Feiern, gemeinsames Singen und Sporttreiben in Innenräumen genannt.

Neu ist zudem, dass nun auch verpflichtend alle Kategorie-I-Kontakte auf das Coronavirus getestet werden müssen, auch wenn keine Krankheitsanzeichen vorhanden sind. Das ist bisher nicht der Fall gewesen, auch wenn immer mehr Länder dazu übergegangen sind, Wien zum Beispiel bereits im April. "Zur frühzeitigen Erkennung von prä- oder asymptomatischen Infektionen sind Kontaktpersonen der Kategorie I so rasch wie möglich nach Identifikation einer PCR-Testung zu unterziehen", heißt es in der Fachinformation. Zudem wird auch ein zweiter Test empfohlen, wenn es aus ausreichend Kapazitäten dafür gibt, und zwar konkret ab Tag fünf, da es dann die höchste Wahrscheinlichkeit eines Erregernachweises gibt. Das soll verhindern, dass Kontaktpersonen womöglich zu früh getestet werden, das Virus noch nicht nachweisbar ist und sich die Getesteten deshalb in falscher Sicherheit wiegen.