Das Ende des Tunnels scheint derzeit nicht in Sicht: Die Zahlen und Anstiege der Infektionen mit dem Coronavirus sind auch am Montag unverändert auf hohem Niveau geblieben. So wurden im Schnitt der vergangenen sieben Tage 731 Neuinfektionen pro Tag gemeldet. Für Montag waren es 563 Neuinfektionen. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) blieb dennoch optimistisch, dass keine echte zweite Welle kommt.

Bisher gab es in Österreich bei 1.458.095 eingemeldeten Tests 38.658 positive Ergebnisse. Das bedeutet, dass rund 2,65 Prozent der durchgeführten Tests eine Infektion mit SARS-CoV-2 bestätigten. Derzeit gibt es 8.375 aktiv Infizierte in Österreich, 767 Patienten sind bisher gestorben, 29.516 gelten als genesen.

364 Covid-19-Patienten im Spital

Mit Stand Montag wurden 13.412 Tests ins Elektronische Melderegister (EMS) neu eingemeldet - mehr als am Sonntag (rund 12.500), aber deutlich weniger als am Samstag (18.000). Dennoch sagte Anschober bei einer Pressekonferenz, dass die Zahl der Testungen am Wochenende nicht gesunken sei. Derzeit befinden sich 364 Covid-19-Patienten in Spitalsbehandlung. 67 von ihnen liegen auf Intensivstationen.

Anschober hofft im Hinblick auf eine günstigere Entwicklung der Covid-19-Zahlen auf die mit Montag neu in Kraft getretenen Maßnahmen für Bars, Clubs und private Veranstaltungen. "Das sollte wirken", sagte er. Einige der gesetzten Maßnahmen habe man aufgrund der steigenden Infektionszahlen "vorgezogen", räumte Anschober in der ORF-Sendung "Im Zentrum" ein.

Sollten die jüngsten Restriktionen bei privaten Veranstaltungen und Feiern sowie die neuerliche Ausweitung der Maskenpflicht nicht die erwünschten Wirkungen zeigen, deutete der Gesundheitsminister eine mögliche Vorverlegung der Sperrstunde in der Gastronomie - diese liegt derzeit bei 1.00 Uhr - und ein weiteres Nachschärfen beim Mund-Nasen-Schutz an. Auch ein "Eingreifen bei Clustern" wäre für ihn in diesem Fall vorstellbar.

"Umfassende Teststrategie"

Der Gesundheitsminister verfolgt weiterhin "eine umfassende Teststrategie", wie er betonte. Tests bei auf SARS-CoV-2 hindeutenden Symptomen und das Screening von Risikogruppen wären nötig und wichtig, wobei die Ergebnisse schneller vorliegen müssten. Einige Bundesländer hätten sich dahin gehend "hervorragend vorbereitet", Vorarlberg brauche 20 Stunden vom Testen bis zum Resultat. Dagegen müsse man in Wien diesbezüglich "nachjustieren", meinte Anschober.

Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) wies die Kritik im ORF-Ö1-"Mittagsjournal" zurück: Anschober "begrüßt uns mittlerweile auf Plakaten an jeder Ecke, also befindet er sich auch im Wahlkampf. Das nehme ich zur Kenntnis", so Hacker. Das werde nicht der Verbesserung dienen, spielte er den Ball an den Bund zurück: "Seit Monaten warten wir darauf, dass es einen Erlass gibt über die Teststrategie." Es gebe in "ganz Österreich administrative Probleme", nicht nur in Wien. Er verwies darauf, dass manche Länder im Gegensatz zu Wien nur 150 bis 200 Tests pro Tag machen. "Wenn ich 150 Tests am Tag mache, begrüße ich auch jeden persönlich", so Hacker. In Wien waren es zuletzt unter der Woche rund 7.000, am Wochenende knapp 5.000.

Die neuen Maßnahmen traten ab Mitternacht in Kraft und betreffen die Freizeitgestaltung, die Gastronomie sowie Märkte und Messen. Bei privaten Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind nur mehr zehn Personen statt bisher 50 erlaubt. Umfasst sind davon laut Gesundheitsministerium "soziale Aktivitäten in Gruppen", also beispielsweise Yoga-Kurse, Zumba-Stunden, Karten-Runden und Spieleabende, aber auch Filmvorführungen, Ausstellungen sowie Hochzeiten und Tauf-, Firm- und Erstkommunionfeiern. Ausgenommen sind lediglich Begräbnisse.

Für private Wohnungen gibt es nur Empfehlungen

Die neuen Obergrenzen - im Freien sind bei nicht professionell organisierten Veranstaltungen ohne Sicherheitskonzept höchstens 100 Personen gestattet - gelten nicht im beruflichen Bereich, also auch nicht für den Profi-Sport. Explizit von der Regierung ausgenommen wurden private Wohnungen, für die es keine Limits, sondern nur die Empfehlung gibt, nicht über Gebühr Gäste zu empfangen.

Zudem wird die Maskenpflicht verschärft. Mund-Nasen-Schutz ist nunmehr auf sämtlichen Märkten und Messen auch im Freien zu tragen, in der Gastronomie in Innenräumen von Kunden und Personal gleichermaßen. Abgenommen werden darf die Maske beim Wirten nur mehr am Sitzplatz, wobei nur mehr höchstens zehn Personen pro Tisch zulässig sind. An die seit längerem verbindliche Sperrstunde von 1 Uhr muss man sich jetzt auch bei geschlossenen Veranstaltungen - privat angemietete Clubs oder Lokale - halten.

Hochzeitsfeiern auf zehn Personen beschränkt

Die neuen Restriktionen zur Verhinderung einer Weiterverbreitung des Coronavirus betreffen auch Hochzeiten. Bei Trauungen in der Kirche ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Zusätzlich empfiehlt das Gesundheitsministerium das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Bereitstellen von Desinfektionsmittel im Eingangsbereich und die Einschränkung des Gesangs.

Bei Trauungen am Standesamt obliegt es der zuständigen Behörde, begleitende Schutzmaßnahmen je nach örtlicher Gegebenheit vorzusehen. Diese orientieren sich an den allgemeinen Abstands- und Hygieneempfehlungen. Informationen dazu gibt das jeweilige Standesamt.

Die anschließenden Hochzeitsfeiern gelten aus Sicht des Gesundheitsministeriums als Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze und können daher seit Montag in geschlossenen Räumen nur mehr mit bis zu zehn Personen stattfinden. Im Freien sind bis zu 100 Personen gestattet. Da in geschlossenen Räumen Maskenpflicht herrscht, darf der MNS-Schutz im Festsaal nur am Sitzplatz abgenommen werden, wo gegessen und getrunken wird. Beim Ausschank von Speisen und Getränken gelten die für die Gastronomie getroffenen Regelungen. Hochzeiten werden als geschlossene Veranstaltungen definiert - um spätestens 1.00 Uhr ist demnach Schluss mit dem Feiern.

Bei Begräbnissen auf Friedhöfen sind bis zu 500 Personen erlaubt. Für kirchliche Trauerfeiern gelten dieselben Empfehlungen wie für Trauungen. Gottesdienste sind grundsätzlich von den jüngsten Verschärfungen ausgenommen. (apa)