Wen darf ich wann treffen, und was hat wann geöffnet? Bei all den Regeln zur Eindämmung des Coronavirus verliert man leicht den Überblick. Hier finden Sie gesammelt, was in den Weihnachtsferien wann erlaubt ist und was nicht.
- Zu Weihnachten, also am 24. und 25. Dezember, sind die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen aufgehoben und intensiverer sozialer Kontakt ist erlaubt: An diesen beiden Tagen können sich bis zu zehn Personen aus zehn verschiedenen Haushalten treffen.
- Für Silvester gibt es anders als ursprünglich angekündigt nun doch keine Ausnahmen, rund um die Uhr ist dann nur noch das Zusammenkommen zweier Haushalte gestattet, dabei darf aber nur ein Einzelner eines Haushaltes mehrere andere Haushaltszugehörigen treffen. Konkret dürfen sich maximal sechs Erwachsene (plus sechs Kinder) treffen.
- Bewohner von Pflege- und Altenheimen dürfen am 24. und 25. Dezember - neben dem immer erlaubten einen Besuch pro Woche - zwei Mal von zwei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt besucht werden. Das soll verhindern, dass Heimbewohner von Angehörigen zu Weihnachtsfeiern abgeholt werden. Da wäre das Infektionsrisiko höher, heißt es in der Begründung der Regierung. Heimbewohner, die mehr als zwei Stunden außerhalb des Heimes verbracht haben, müssen ein Aufklärungsgespräch führen.
- Der dritte Lockdown läuft dann von 26. Dezember bis 17. Jänner. Ab Montag, 18. Jänner haben Geschäfte, Lokale, Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen wieder geöffnet, besucht werden dürfen diese jedoch nur von jenen Menschen, die kurz davor einen Corona-Gratistest absolviert haben. Wer das nicht tut, muss die Lockdown-Regeln eine Woche länger, nämlich bis bis 24. Jänner, einhalten. Von den Tests ausgenommen sind Menschen, die in den letzten drei Monaten eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben.
- Tierparks und botanische Gärten werden nicht wie geplant am 24. Dezember aufsperren, sondern (zumindest) bis zum Lockdown-Ende geschlossen bleiben. Wenn sie die zwei Tage bis zum Lockdown-Start am 26. Dezember offen hätten, bestünde die Gefahr großer Besucheransammlungen, lautet die Begründung.
- Ab 26. Dezember ist dann wieder harter Lockdown mit ganztägigen Ausgangsbeschränkungen angesagt, mit den bekannten Ausnahmen: Abwendung von Gefahr, Hilfe für Unterstützungsbedürftige, Ausübung familiärer Rechte und Pflichten, Arzt/Therapiebesuche, Berufsausübung, Ausbildung, Erholung im Freien, Behördenwege, Wahlen, Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen sowie Deckung der Grundbedürfnisse (also Kontakt mit dem Lebenspartnern bzw. einem engsten Angehörigen oder einer engen Bezugsperson, Einkauf der Grundgüter des täglichen Lebens, Deckung von Wohn- und religiöser Grundbedürfnisse, Versorgung von Tieren).
- Der Handel ist ab 26. Dezember wieder geschlossen, ausgenommen die Versorgung mit wichtigen Gütern des täglichen Lebens (Lebensmittel, Medikamente, Drogeriewaren, Tabak und Zeitungen, Postdienste etc.) zwischen 6 und 19 Uhr - aber diesmal mit einer neuen Ausnahme für alle Handelsbetriebe: "Click & Collect" ist für alle Waren möglich. Sie dürfen nach Vorbestellung (auch telefonischer) von 6 bis 19 Uhr im Freien abgeholt werden.
- Kultureinrichtungen, Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive sind dann wieder geschlossen, Zoos und botanische Gärten bleiben zu. Weiterhin nicht erlaubt ist Indoor-Sport.
- Outdoor-Sport wie Langlaufloipen, Eislaufplätze und Skitourismus ist erlaubt, mit Mindestabstand und 10m2 pro Person (was auch für die Geschäfte gilt). Mit Abstandspflicht, Maske (FFP2-Maske ohne Atemventil in der Gondel bzw. im Zugangsbereich) und maximal 50 Prozent Auslastung pro Gondel/Sitzreihe (außer Personen eines gemeinsamen Haushalts) dürfen ab 24. Dezember auch Seilbahnen und Lifte wieder aufsperren.
- Unverändert gelten weiterhin die Regelungen für Heime, Spitäler, öffentliche Orte und Verkehrsmittel (Abstand und Maske), Gastronomie (Lokale sind geschlossen, Takeaway ist erlaubt) oder den Arbeitsplatz (Maskenpflicht in geschlossenen Räumen). (apa/red)
Zu den Feiertagen sind auch strenge Einreisebestimmungen in Kraft. Wer ins Ausland fährt, muss nach seiner Rückkehr in Quarantäne.