Ab Mittwoch wird für den Bezirk Kufstein eine Ausreisetestpflicht eingeführt. Grund dafür ist ein verstärktes Auftreten der britischen Virusmutation mit Mutationsmerkmalen (E484K-Zusatz), teilte das Land am Sonntag mit. Derzeit gebe es in Tirol 216 aktiv positive Fälle dieser Variante. Die Testpflicht soll bis inklusive 14. April gelten. Bis Inkrafttreten am Mittwoch sollen im Bezirk Kufstein noch die Testkapazitäten etwa mit PCR-Gurgeltests ausgebaut werden, hieß es.

Drei Viertel der aktiven Fälle dieser Variante waren in den Bezirken Kufstein (54) und Schwaz (103) aufgetreten. In Schwaz gilt die Ausreisetestpflicht noch bis 1. April. In Kufstein wird zudem eine FFP2-Maskenpflicht an ausgewählten öffentlichen Plätzen verordnet. Laut Gesundheitsministerium war diese Virusform bisher nur vereinzelt in anderen Teilen Österreichs aufgetreten.

PCR- oder Antigen-Test als Nachweis

Auf Wunsch des Gesundheitsministeriums wird als Vorsichtsmaßnahme im selben Zeitraum eine Ausreisetestpflicht aus dem Bundesland Tirol exklusive Osttirol umgesetzt, die stichprobenartig kontrolliert wird, heißt es vom Land Tirol. Bei allen Testpflichten gelte als Nachweis ein negativer PCR- oder Antigen-Test.

Seitens der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit werde derzeit abgeklärt, welche Eigenschaften dieser neue Virustyp habe. Es sei entscheidend, welche Auswirkungen diese Variante auf die Corona-Impfung habe, hieß es. Ein Intensivpatient in Tirol sei aktuell mit diesem Virus infiziert.

"Wir beobachten die Situation besonders genau und legen vorsorglich besonders strenge Maßstäbe an, um diesen Coronavirus-Typus bestmöglich einzudämmen", sagte Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes in Tirol. Wie bereits in den vergangenen Wochen werde eine strenge Kontaktnachverfolgung durchgeführt. Immerhin habe man es mit lokalen Maßnahmen wie Ausreisetestpflichten und Contact Tracing auch geschafft, die südafrikanische Variante einzudämmen. Diese konnte von 193 Fällen auf derzeit 25 reduziert werden, berichtete er. (apa)