Ist der Besuch von Restaurants oder Cafes künftig ohne vorherige Registrierung möglich? Verwirrung herrschte diesbezüglich am Freitag: Ja, hieß es erst. Aus dem Rathaus kam später ein Nein. Man habe den Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums nun genau geprüft, teilte ein Sprecher des Wiener Gesundheitsstadtrats Peter Hacker (SPÖ) der APA mit. Offenbar ist beim Besuch eines Lokals oder von Freizeiteinrichtungen sehr wohl eine Registrierung von Gästen bzw. Kunden angedacht.
Voraussetzung für den Besuch eines Cafes oder Restaurants ist auch ein Test beziehungsweise eine Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung - wobei für diese Variante ein ärztliches Attest nötig ist. Für Gäste gibt es eine FFP2-Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen sowie auf dem Weg zur Toilette. Am Tisch muss keine getragen werden.
Für das Personal gelten vergleichbare Regeln. Ein Coronatest muss hier mindestens einmal die Woche absolviert werden, auch soll es Maskenpflicht für Kellner geben. Eine Öffnung von Lokalen soll von 5 bis 22 Uhr möglich sein. Die Gruppe Sofortmaßnahmen der Stadt Wien soll in Zusammenarbeit mit der Polizei diese Regeln stichprobenartig kontrollieren.
Zwischen den Besuchergruppen muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Durch geeignete Schutzmaßnahmen wie Plexiglastrennwände kann der Mindestabstand unterschritten werden.
Entwurf wird am Montag verschickt
Laut Rathaus-Informationen soll der Entwurf am Montag verschickt werden. Er ist nun auch für Wien relevant, nachdem Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Donnerstag verkündet hat, doch auch die Gastronomie am 19. Mai aufsperren zu wollen. Hier hatte es bis zuletzt Spekulationen gegeben, dass dies zumindest indoor erst zu einem späteren Zeitpunkt kommen soll. (apa)
Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde präzisiert - der Mindestabstand muss zwischen den Besuchergruppen und nicht den Tischen eingehalten werden.