Das Reisen innerhalb Europas wird rechtzeitig vor den nahenden Sommerferien einfacher. Viele Länder haben wie Österreich zuletzt ihre Einreisebeschränkungen gelockert. Dennoch gibt es in den Staaten nach wie vor unterschiedliche Auflagen bei der Einreise. Der EU-weite "Grüne Pass" soll hier eine gewisse Vereinheitlichung bringen. Das digitale Covid-Zertifikat wird in allen 27 EU-Ländern sowie in der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein ab 1. Juli anerkannt.

Das digitale Covid-Zertifikat der EU ist ein Nachweis, dass eine Person gegen Covid-19 geimpft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder von einer Corona-Infektion genesen ist. Der sogenannte "Grüne Pass" regelt, dass jede geimpfte Person ein Impfzertifikat erhält. Der verwendete Impfstoff spielt dabei keine Rolle. Die EU-Staaten müssen Impfstoffe akzeptieren, die in der EU zugelassen wurden, können die Gültigkeit aber auf andere Impfstoffe ausweiten. Sie entscheiden auch selbst darüber, wann man als geimpft gilt.

Als Tests sind sowohl PCR als auch Antigen-Schnelltests zugelassen. Als genesen gilt eine Person 180 Tage nach dem positiven Coronatest-Resultat. Antikörpertests werden derzeit noch nicht anerkannt. In Österreich ist der Grüne Pass mit Handysignatur oder Bürgerkarte unter https://www.gesundheit.gv.at/ abrufbar. Bei Fragen steht die AGES Hotline unter der Telefonnummer 0800 555 621 zur Verfügung.

Unterschiedliche Vorgaben

Bei den Einreise-Regelungen gibt es weiterhin divergierende Vorgaben in den verschieden Ländern: Unterschiedlich geregelt ist etwa die Dauer der Gültigkeit von Testergebnissen sowie auch das Alter von Minderjährigen, für die ein Test erforderlich ist. Unterschiedlich ist auch die Frist, ab wann eine Impfung anerkannt wird. Meistens ist dies 14 Tage nach einer Vollimmunisierung (zweite Dosis bzw. erste Dosis des Impfstoffs Janssen von Johnson & Johnson). Zusätzlich ist in vielen Ländern eine Registrierung vor Antritt der Reise verpflichtend. Nur in wenigen Ländern gilt nach wie vor eine zusätzliche Quarantänepflicht nach der Einreise oder sind touristische Einreisen gänzlich untersagt.

1. ÜBERBLICK ÜBER DIE BESTIMMUNGEN GEMÄSS DER NEUEN ÖSTERREICHISCHEN EINREISEVERORDNUNG, GÜLTIG AB 1. JULI:

EINREISE AUS LÄNDERN MIT GERINGEM EPIDEMIOLOGISCHEN RISIKO MIT 3G-NACHWEIS NACH ÖSTERREICH:

Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, USA, der Vatikan, Vietnam und Zypern.

Bei diesen Ländern entfallen Registrierungspflicht und die Quarantäne. Personen müssen bei der Einreise nach wie vor einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr (3-G-Regel) mit sich führen. Liegt kein Nachweis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein Test durchführen zu lassen.

EINREISE AUS VIRUSVARIANTENGEBIETEN NACH ÖSTERREICH:

Als Virusvariantengebiete gelten aktuell Großbritannien, Brasilien, Indien oder Südafrika. Die Einreise aus diesen Ländern ist grundsätzlich untersagt. Allerdings sind hier unter anderen Österreicher, EU- und EWR-Bürger ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise aus den Risikoländern ein negatives Ergebnis eines Covid-Tests mitführen, eine Registrierung vornehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne können sie frühestens am fünften Tag mit einem negativen Test beenden. Eine Impfung ändert hier laut Gesundheitsministerium nichts. Die Quarantänepflicht entfällt bei Reisen für berufliche Zwecke und für Reisen im überwiegenden Interesse Österreichs insbesondere im Bereich Kultur und Sport, zum Beispiel für Betreuer und Trainer.

Die Registrierung erfolgt mit dem sogenannten Pre-Travel-Clearance-Formular https://entry.ptc.gv.at/

EINREISE AUS ALLEN ANDEREN LÄNDERN NACH ÖSTERREICH: Für alle anderen Staaten, die also laut Gesundheitsministerium weder Virusvariantengebiet noch Länder mit geringem epidemiologischen Risiko sind, ist weiterhin der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (negativer Test, Impfung, Genesungsnachweis) vorzulegen. Zudem besteht Registrierungs- und Quarantänepflicht. Ausnahmen gelten für regelmäßige Pendler, grenzüberschreitende Schul- und Studienbesuche, zu familiären Zwecken oder zum Besuch von Lebenspartnern. Auch für Personen, die vollimmunisiert sind, entfällt 14 Tage nach der letzten dafür notwendigen Impfdosis die Registrierungs- und Quarantänepflicht. Ebenso gilt das für Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr, wenn sie in Begleitung eines vollständig geimpften Erwachsenen einreisen.