Jobsuchende können eine via Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelte zumutbare Stelle nicht ablehnen, weil der Arbeitgeber eine Covid-19-Schutzimpfung verlangt. Das AMS werde niemanden zu einer Impfung zwingen, aber eine Bewerbung auf eine Stelle könne nicht schon deshalb abgelehnt werden, weil der Bewerber nicht geimpft sei, hieß es aus dem Arbeitsministerium zum "Standard".

Das Ministerium hat das AMS in einem Schreiben auf diese Vorgehensweise hingewiesen. In der Vergangenheit hätten sich nur vereinzelt Probleme ergeben, etwa, wenn ein Kindergarten eine Schutzimpfung verlangte, die die Bewerber nicht vorzeigen konnten, hieß es vom AMS zum "Standard". In solchen Fällen sei ein anderer Job vermittelt worden.

"Das AMS ist nicht berechtigt, den Impfstatus von Arbeitsuchenden zu erheben. Aus diesem Grund kann das AMS auch bei Bewerbungsvorschlägen darauf keine Rücksicht nehmen", erklärte AMS-Vorstand Johannes Kopf am Donnerstag. In jenen Fällen aber, "in denen ein künftiger Arbeitgeber in zulässiger Weise eine Impfung verlangt (z.B. im Gesundheitsbereich) und die Beschäftigung aus diesem Grund abgelehnt wird", müssten Sanktionen geprüft werden. Das AMS kann im Einzelfall das Arbeitslosengeld für eine gewisse Zeit sperren.

SPÖ und FPÖ übten Kritik. "Damit wird zum nächsten Mal ein Versprechen von Sebastian Kurz gebrochen, das dieser erst vor wenigen Tagen im ORF-Sommergespräch abgegeben hat, nämlich, dass es zu keiner Impfpflicht kommen wird", so SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch.

FPÖ-Bundesparteichef Herbert Kickl ortet eine Ungleichbehandlung. "Das trifft gerade Frauen, die überproportional nicht geimpft sind, darunter vielleicht sogar etliche Alleinerzieherinnen", so Kickl. Man werde im Parlament "auf jeden Fall ein Anti-Diskriminierungsgesetz für ungeimpfte Menschen einbringen".

Das Arbeitsministerium verwies darauf, dass sich die Rechtslage nicht geändert habe. Arbeitsrechtlich gebe es keine Unterscheidung zwischen "zumutbaren" und "nicht zumutbaren" Impfungen. Teilweise sei es derzeit im Gesundheitsbereich notwendig, einen Impfnachweis gegen bestimmte Krankheiten vorzuweisen.(apa/red.)