Die Polizei will bei Kontrollen der seit Montag geltenden 2G-Regel die Daumenschrauben anziehen. 800 Polizistinnen und Polizisten - auch aus der Kriminalpolizei - werden in den kommenden Tagen gemeinsam mit den Bereitschaftseinheiten für die Kontrollen zugezogen, wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Montag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, ankündigte. "Wir werden den Kontrolldruck in den nächsten Tagen deutlich erhöhen", so Nehammer.  

Das Coronavirus stelle die Behörden erneut vor große Herausforderungen. "Wir müssen reagieren", so Nehammer. Die 2G-Regel gilt überall im Freizeitbereich, wo bisher 3G gegolten hat, also etwa für Gäste in der Gastronomie und Hotellerie, im Kino und Theater, beim Frisör und im Fitnessstudio. Wer einen dieser Bereiche ohne gültigen 2G-Nachweis betritt, dem drohen Strafen bis zu 500 Euro. Betreibern drohen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen bis zu 30.000 Euro. Das Fälschen des grünen Passes sei zudem ein schweres Delikt, es gehe um Betrug bzw. schweren Betrug und/oder Urkundenfälschung, so Nehammer.

Schon jetzt gebe es bis zu 10.000 Kontrollen pro Woche durch die Polizei zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden, sagte Ruf. In der Praxis werde bei der Überprüfung einer Person zunächst das Zertifikat kontrolliert, danach mit einem Identitätsnachweis abgeglichen. Seit März seien bereits 500 Fälschungen entdeckt worden. Strafrechtliche Ermittlungen würden jedes Mal aufgenommen, das Fälschen von Zertifikaten sei "kein Kavaliersdelikt". Wenn jemand mit einem gefälschten Zertifikat erwischt werde, würden in jedem Fall strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen, so Ruf.

Ziel des großen Kontrolldrucks sei nicht nur, die Fallzahlen wieder nach unten zu drücken, sondern auch mehr Menschen zur Impfung zu bewegen. "Die Impfung schützt und kann ein Lebensretter sein", meinte Nehammer. Zudem sei sie ein Ausdruck des gesellschaftlichen Solidarität.

Kritik der Opposition

Die Oppositionsparteien konnten Nehammers Ankündigung nur wenig abgewinnen. SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner kritisierte etwa, dass die 2G-Kontrollen "wieder auf die Polizei abgeschoben werden sollen". "Wir haben schon mehrmals kritisiert, dass Gesundheitskontrollen nicht von Polizei-, sondern von Gesundheitsbehörden durchgeführt werden sollten. Woher Nehammer die 800 zusätzlich benötigten Polizist*innen für die Kontrollen hernehmen möchte, ohne, dass darunter die tägliche Arbeit vernachlässigt wird, ist wieder einmal ungewiss", hieß es.

Auch der Bundesparteiobmann der FPÖ, Herbert Kickl, reagierte abweisend. "Wenn es darum geht, die eigene Bevölkerung zu knechten und auf Schritt und Tritt zu überwachen und zu schikanieren, da ist der Innenminister sofort zur Stelle. Bei dringend notwendigen Maßnahmen gegen die illegale Einwanderung begnügt sich Nehammer hingegen mit hart klingenden Ankündigungen, die dann aber nicht eingehalten werden. So einen Innenminister brauchen wir nicht. Treten Sie zurück, Herr Nehammer!", riet Kickl.

Aber welche Regeln gelten mit dem heutigen Montag in welchen Bereichen und was genau bedeuten sie? Ein Überblick:

Was gilt als 2G?

Was Genesene angeht, darf die Gesundung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen. Als geimpft gelten Personen, deren zweite Immunisierung nicht mehr als neun Monate zurückliegt. Für Kurzentschlossene gibt es eine Übergangsfrist. Wer sich jetzt impfen lässt, kann mit einem PCR-Test vier Wochen lang (bis 6. Dezember) auch 2G-Bereiche besuchen. Danach muss aber der zweite Stich erfolgen.

Eine weitere Sonderregel gilt für jene, die mit dem ursprünglich als Einmal-Impfstoff konzipierten Vakzin von Johnson&Johnson immunisiert wurden. Sie müssen bis 2. Jänner nachimpfen, sonst erfüllen sie ab dann 2G nicht mehr. Eine weitere Sonderregel wird vor allem für Saisonarbeiter im Tourismus interessant. Wer zum Zeitpunkt der Impfung bereits einen Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorlegt (etwa durch die in der EU nicht gültige Sputnik-Impfung), kann den Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff (z.B. Biontech/Pfizer, Moderna) erlangen.

Für wen gilt 2G?

Unter die 2G-Regeln fallen alle Personen nach Ende der Schulpflicht, also älter als 15, für die eine reguläre Impf-Möglichkeit besteht. Ausgenommen sind Menschen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung unmöglich ist sowie Kinder bis zwölf komplett. Für Jugendliche bis 15 wird der so genannte Ninja-Pass, der die Schultestungen abbildet, unter 2G anerkannt.

Wo gilt 2G?

2G gilt überall, wo bisher 3G gegolten hat. Das bedeutet, man kann etwa in Kinos, Theater, Konzerte, zum Friseur, zur Fußpflge, ins Fitnessstudio oder zu Sportveranstaltungen nur noch, wenn man geimpft oder genesen ist. Auch Besuche in Spitälern und Pflegeeinrichtungen sind an sich nur noch möglich, wenn man 2G erfüllt. Ausnahme sind Besuche im Bereich der Palliativ- und Hospizmedizin oder Geburtsbegleitung, wo man alternativ auch eine FFP2-Maske anlegen kann.

Wie sieht es im Hotel aus?

In der Hotellerie gilt an sich 2G. Allerdings wurden auch diverse Ausnahmen definiert, die allerdings nicht für klassischen Urlaub gelten. Wer aber z.B. aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen oder zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses ein Hotel besucht, muss bloß getestet sein.

Was gilt für das Personal in Gastronomie und Hotellerie?

Während die Gäste unter 2G fallen, können die Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie auch einen Test vorlegen. In sensiblen Umgebungen wie Nachtgastronomie oder Großevents ist aber immerhin ein PCR-Test nötig.

Wohin kommt man noch mit 3G oder ohne alles?

Getestet kann man noch zur Arbeit. Dabei werden auch die weniger effektiven Antigen-Tests anerkannt, was vor allem der mangelnden Verfügbarkeit in ländlichen Regionen geschuldet ist. 72 Stunden gilt ein PCR-Test, 24 Stunden ein Antigen-Test. Dieselben Regeln sind auch für Wettkampf-Sportler vorgesehen, da ja quasi ihre Wettkampfstätte der Arbeitsort ist.

Ernst gemacht wird mit 3G am Arbeitsplatz am 15. November. Offen für Ungeimpfte und noch nicht Erkrankte sind weiter der Handel und der öffentliche Verkehr.

Wo ist eine Maske anzulegen?

Die Maske ist (abgesehen von öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen) im Handel sowie in Museen und Bibliotheken zu tragen. Dabei gilt jetzt im ganzen Land wie schon länger in Wien eine FFP2-Maske als Voraussetzung. Keine Maskenpflicht besteht in 2G-Umfeld wie Gasthäusern oder Hotels.

Wie laufen Begräbnisse ab?

Bei Begräbnissen, die in geschlossenen Räumen stattfinden und bei denen mehr als 50 Personen teilnehmen, gilt FFP2-Maskenpflicht. Eine FFP2-Maskenpflicht herrscht hingegen nicht, wenn alle Anwesenden einen 2-G-Nachweis vorweisen.

Ändert sich etwas an den Schulen?

Nein.

Wie lange sollen die neuen Regeln gelten?

Ein offizielles Ende ist nicht vorgesehen.

Geht es auch strenger?

Ja, ob Krankenhaus, Theater oder Restaurant, jede Einrichtung kann über ihre Hausordnung auch strengere Zugangsvoraussetzungen (z.B. das Tragen von Masken oder einen zusätzlichen Test zu 2G) festlegen.

Was passiert mit den Ausreisekontrollen?

Die Ausreisekontrollen aus den Bezirken werden gestrichen. Das ist der starken Ausbreitung der Infektionen geschuldet, die diese Maßnahmen z.B. in Oberösterreich mehr oder weniger sinnlos gemacht hat. Eigentlich sollte sie dazu dienen, dass sich die Infektionen aus einem bestimmten Bezirk nicht in die Nachbarregionen verbreiten. (apa/red)