Das Tempo der verabreichten Schutzimpfungen gegen Sars-CoV-2 hat wieder an Fahrt aufgenommen. Am Donnerstag waren österreichweit 78.300 Personen impfen. Bei 48.000 war es die sogenannte Boosterimpfung, also der dritte Stich, bei 19.600 war es der erste.

Insbesondere in Oberösterreich und Salzburg nahm die Impfbereitschaft im Laufe der vergangenen Woche zu: Im Bundesland von Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) ließen sich 35 von 1.000 Personen eine Impfung verabreichen, acht der 1.000 den ersten Stich. In Salzburg waren es 33 von 1.000, sieben von diesen 1.000 erhielten die erste Dosis. In Oberösterreich sind damit am Freitag 55,6 Prozent vollimmunisiert, in Salzburg 56,8 Prozent. Beide Bundesländer konnten ihre Durchimpfungsrate steigern. Sie bleiben aber nach wie vor hinter dem österreichweiten Durchschnitt von 60,2 Prozent Vollimmunisierten zurück - und sind immer noch Österreichs Schlusslichter beim Impfen.

Impfpflicht wegen Clustern und Mangel an Impfbereiten

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sagte angesichts der österreichweiten Zahlen: "Das ist zu wenig. Deshalb werde ich eine Impfpflicht für Gesundheitsberufe verordnen." Diese Impfpflicht sei notwendig, weil es sich um einen Bereich handle, "wo schwerkranke Menschen betreut werden müssen", so der Gesundheitsminister. "Wir haben jetzt Cluster in Stationen, wo Immunsupprimierte liegen. Es ist deshalb ein Gebot der Stunde, dass das Personal in den Spitälern geimpft sein muss."

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Es gehe nicht nur um Ärzteschaft und Pflegepersonal, sondern um alle. Laut Epidemiegesetz Paragraf 17, Artikel 3, können für "Personen, die sich berufsmäßig mit der Krankenbehandlung, der Krankenpflege oder Leichenbesorgung beschäftigen, und für Hebammen (...) Schutzmaßnahmen, insbesondere Schutzimpfungen, angeordnet werden". Dafür braucht es keine Gesetzesänderung. In Artikel 4 ist darüber hinaus übrigens vermerkt, dass die "Bezirksverwaltungsbehörde im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen die Durchführung von Schutzimpfungen" anordnen kann. Das wäre die zweite Möglichkeit einer durch das Epidemiegesetz abgedeckten Impfpflicht.