Die Bundesregierung hat am Sonntag den fertigen Gesetzesentwurf der geplanten allgemeinen Corona-Impfpflicht präsentiert. Sie tritt Anfang Februar in Kraft, wobei es eine Eingangsphase ohne Strafen bis Mitte März gibt. Gelten wird sie nun doch erst für Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es etwa für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Bundeskanzler Karl Nehammer, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) traten in den Mittagsstunden im Bundeskanzleramt vor die Presse und präsentierten die Details des viel diskutierten Vorhabens.
Am Startzeitpunkt Anfang Februar soll festgehalten werden - ungeachtet dessen, dass die technische Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister erst frühestens ab April möglich sein wird. Das hat die zuständige ELGA GmbH ja bereits Anfang Jänner erklärt. "Wir werden wie vorgesehen die Impflicht beschließen", sagte Nehammer - und betonte, dass es sich um sein sehr sensibles Thema handle.
Fixiert wurde nun, dass es eine Eingangsphase bis Mitte März geben wird. Erst dann wird die Impfpflicht zum Kontrolldelikt. Wird jemand ertappt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen. Der Strafrahmen liegt zwischen 600 und 3.600 Euro.
Gelten wird die Pflicht nun doch erst für Personen ab 18 Jahren (und nicht schon ab 14 Jahren). Ausnahmen sind für Schwangere oder auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, vorgesehen.
Beschlossen werden soll das Impfpflicht-Gesetz am Donnerstag kommender Woche im Nationalrat. Zuvor ist am Montag die Behandlung im Gesundheitsausschuss vorgesehen. Für einen Beschluss braucht es nur eine einfache Mehrheit, über diese verfügen die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne sowohl im National- als auch im Bundesrat. Die Regierung war aber bemüht, eine breitere Zustimmung zu erhalten - und zwar über Einbindung von SPÖ und NEOS. Die FPÖ lehnt die Impfpflicht ja komplett ab.
Impfpflicht für 7,4 Millionen Menschen
Die geplante Impfpflicht soll für 7,4 Millionen erwachsene Menschen in Österreich gelten. Das sind 83 Prozent der Bevölkerung. Insgesamt zählt Österreich etwa 8,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 1.1.2021). Schon in den bisherigen Plänen wären 1,1 Millionen Kinder unter 14 von der Impfpflicht ausgenommen gewesen. Im nun zwischen ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS vereinbarten Entwurf bleibt die Impfung auch für 344.000 Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren freiwillig.
Laut der APA vom Gesundheitsministerium übermittelten Zahlen haben sich von den 7,4 Millionen Impfpflichtigen bereits 5,8 Millionen freiwillig impfen lassen (78,5 Prozent). Der Rest (rund 1,6 Millionen) verfügt entweder noch über kein gültiges Impfzertifikat oder das Zertifikat ist abgelaufen. Damit wären acht von zehn Impfpflichtigen bereits jetzt gültig geimpft. Zu beachten ist allerdings, dass im Februar mehrere Hunderttausend Zertifikate ablaufen - die Betroffenen müssen sich bis dahin also ihre Booster-Impfung holen. (apa)