Während die Staatsanwaltschaft Wien gegen den Eigentümer von Lead Horizon wegen Untreue, Urkunden- und Beweismittelfälschung ermittelt, droht dem Unternehmen, das mit der Herstellung der PCR-Test-Kits "Alles gurgelt" Millionen umgesetzt hat, nicht nur strafrechtliches Ungemach. Das deutsche Unternehmen CoviMedical hat am Wiener Handelsgericht gegen Lead Horizon eine Klage mit einem Streitwert von 3,3 Millionen Euro eingebracht. Der führende Anbieter von Corona-Testlösungen in Deutschland war im März 2022 eine Geschäftsbeziehung mit Lead Horizon eingegangen. Die Wiener PCR-Test-Kits sollten an 200 Standorten in Deutschland flächendeckend ausgerollt werden. Ein Kaufvertrag über eine Million Test-Kits wurde abgeschlossen, den CoviMedical nun für obsolet erachtet. Unter der Geschäftszahl 31 Cg 93/22v ist am Handelsgericht Wien eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags anhängig. Für Lead Horizon sind die Vorwürfe gleichermaßen unberechtigt wie "unhaltbar", wie am Donnerstag betont wurde.

"An Haaren herbeigezogen"

Aus Sicht des deutschen Unternehmens sind die Test-Kits aus Wien unbrauchbar, da die Web-App die Testpersonen nicht eindeutig identifizieren konnten. Die Lead Horizon-Geschäftsführung wies diese Vorwürfe als "an den Haaren herbeigezogen" zurück. Es habe sich um eine eigens für CoviMedical und nach deren Wünschen entwickelte Web-Applikation gehandelt, wurde betont. "Die Kritik von CoviMedical ist offenbar dem Umstand geschuldet, dass CoviMedical aus einem geschlossenen Vertrag aussteigen will, weil sie daran - wohl auch angesichts des Rückgangs der Pandemiesituation, aber auch aufgrund ihrer Fehleinschätzung einer erhofften Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland - kein Interesse mehr hat", so Lead Horizon.

"Andere gesetzliche Rechtslage"

Der von CoviMedical behauptete Zusammenhang zwischen der den Deutschen zugedachten WebApp und fehlender Zertifizierung für Deutschland besteht nach Ansicht von Lead Horizon nicht, da in Deutschland eine andere gesetzliche Rechtslage als in Österreich vorliege: "In Deutschland können nach geltender Rechtslage Covid-19-Testproben, für die ein Testnachweis ausgehändigt wurde, grundsätzlich nur durch geschultes Personal bzw. allenfalls unter entsprechender Aufsicht von befugten Personen vor Ort abgenommen werden. Selbsttests von Zuhause aus, wie die von Lead Horizon entwickelten Gurgeltests, eignen sich daher derzeit von vorneherein nicht für einen Testnachweis in Deutschland."