Wien. In der Stadt ist die medizinische Versorgungsdichte so hoch, dass nach Spitalsaufenthalten auch Nachfolgetherapien leicht zugänglich sind. Am Land ist das nicht mehr so einfach und oft mit langen Anfahrtswegen und kostspieligen Reha-Aufenthalten verbunden. Deswegen soll das Gesundheitssystem nun neben ambulanter und stationärer Behandlung noch eine dritte Säule bekommen: die digitale Säule, die sogenannte Telerehabilitation - eine Art "Selbstpflege" zu Hause unter (Fern-)Anleitung eines Arztes oder eines Therapeuten.
Mit Jahresbeginn ist das neue Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in Kraft getreten. Damit wurde auch die gesetzliche Grundlage für die Telerehabilitation geschaffen. Konkret wurde im Gesetzestext im § 302 Abs. 1 Z 1a nach dem Wort "Rehabilitation" der Ausdruck "einschließlich der Telerehabilitation" eingefügt.
Mit dieser Ergänzung wird erstmals ausdrücklich festgeschrieben, dass Telerehabilitation, als Teil der ambulanten Rehabilitation, zur medizinischen Rehabilitation zählt. Das Sozialministerium erwartet sich dadurch länger andauernde Therapieerfolge, weil die Patienten künftig auch zu Hause zur regelmäßigen Durchführung von Übungen motiviert werden können.
Durch die Möglichkeit, mit Ärzten und Therapeuten online zu trainieren, könnten zudem lange Anreisewege vermieden werden. Zum Einsatz kommen soll die Telereha vor allem im Anschluss an eine stationäre Rehabilitation. Denn nach der stationären Rehabilitation würden die meisten Patienten wieder viel zu schnell in den (untätigen) Alltag übergehen.
Finanzierung ungeklärt
Die Finanzierung ist aber nicht genau geklärt. Und ein Regelwerk, das den Rahmen für die Telereha schafft, gibt es auch noch nicht. Das sei aber nötig, erklärt Achim Hein, Erfinder der überwachten Teletherapie und des EvoCare-Behandlungsverfahrens in Deutschland, das heute Grundlage einer telemedizinischen Regelversorgung für Patienten zu Hause ist. 2013 lieferte der Experte die Idee für die erste Zulassung für Telemedizin in Deutschland. Seit Jahren bringt Hein seine Expertise auch in Österreich ein und unterstützt damit die Etablierung der Telereha.
"Mit der Digitalisierung der Reha verändert sich die Welt völlig. Denn wenn ich ein Arzt bin und Ihnen ein Therapeutikum für zu Hause verschreibe, Sie aber mehr zu sich nehmen als ich ihnen verordnet habe und einen Schaden davontragen, dann wäre das nicht mehr alleine ihrem eigenen Handeln zuzuordnen, sondern auch meinem. Das heißt, die ganze rechtliche Indikation muss im Zeitalter der Digitalisierung erweitert werden", sagt Hein.