Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen gelte es aber auch zu gewährleisten, dass die Ärzte entsprechend geschult werden und die Technik so funktioniert, dass nur das gemacht werden kann, was verordnet wird. "Es muss sichergestellt sein, dass sich der Patient nach seiner Herz-OP nicht das Ergometer zu schwer einstellen kann. Das hatten wir auch sehr erfolgreich für die PVA umgesetzt."
Hier liege eine große Verantwortung beim Arzt, der entscheiden muss, ob der Patient für Telereha geeignet ist oder nicht. Abgesehen davon könne man nicht beliebig digitale Leistungen für das Gesundheitswesen schaffen. Auch das brauche eine Reglementierung. Hains Ansatz: "Wenn sich Behandlungsmethoden digitaler Natur durchsetzen sollen, können sie das nur dann, wenn sie eine Wirksamkeit belegen, die genau dem entspricht, was in Spitälern oder Reha-Zentren geschieht oder sogar noch besser ist - und gleich viel oder weniger kosten."
Seinen ersten Antrag zur Durchführung von der Telereha hat Hein 2001 gestellt. 2004 kooperiert er mit der deutschen Rentenversicherung. Die bundesweite Zulassung kam aber auch erst im Jahr 2018 und ist ebenfalls erst am 1. Jänner 2019 in Kraft getreten. "Seit 2001 habe ich das alles, was ich Ihnen jetzt erzählt habe, immer wieder detailreich an die Zulassungsbehörden gemeldet, sodass heute zwar ein einheitliches Regelwerk entstanden ist, meine Frau mir aber masochistische Züge unterstellt."
Weniger Rückfälle
Volkswirtschaftlich dürfte sich die Telereha auszahlen. "Laut den Daten der deutschen Rentenversicherung gibt es durch die Nachsorge deutlich weniger Rückfälle und es werden vorzeitige Pensionierungen verhindert: Wenn von 800 Patienten einer weniger in Frührente geht, dann rechnet sich bereits das ganze Verfahren", so Hein. Eine medizinische und ökonomische Evaluierung habe darüber hinaus ergeben, dass mit einem Euro, der in die Telereha investiert wird, vier Euro ins Sozialsystem zurückgehen.
Ein Punkt, der auch die österreichischen Sozialversicherungsträger aufhorchen lässt. "Bislang haben wir fast eine Milliarde Euro in den ganzen Reha-Bereich hineingesteckt - immer mit dem Problem, dass es nicht langfristig gewirkt hat", erklärt Alexander Biach, Vorsitzender des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger.
Durch den Einsatz der Telereha könne eine langfristige Betreuung der Patienten stattfinden und die telemedizinisch erfassten Daten der Patienten überprüft werden, ob die jeweiligen Therapiemaßnahmen wirken oder nicht. "Da liegen die Vorteile auf der Hand, was man ja schon aufgrund der Erfahrungswerte aus Deutschland sehen kann", so Biach.
Neue Honorarpositionen
Biach verweist auf das "Forum Reha", das im November 2018 in der Pensionsversicherungsanstalt stattgefunden hat. "Dort wurde die Telereha erstmals breit diskutiert und soll jetzt in diesem Jahr ausgerollt werden. Das heißt, wir werden das als Sozialversicherungsträger anbieten und die Patienten noch stärker in den Genesungsprozess einbinden."