St. Pölten. Die Volksanwaltschaft lehnt eine Verländerung der Kinder-und Jugendhilfe einmal mehr ab. Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ) betonte dies bei der Präsentation der Jahresstatistik für Niederösterreich, wo er auch ein Rederecht der Volksanwälte im Landtag einforderte. Im Gegensatz zu anderen Landtagen gebe es in Niederösterreich keine Möglichkeit zu berichten, appellierte Kräuter an Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), hier einen demokratiepolitischen Impuls zu setzen. Laut Geschäftsordnung stünde es den Ausschüssen sogar frei, die Volksanwälte einzuladen.
Seit Jahren trete die Volksanwaltschaft für bundeseinheitliche Regeln und Qualitätsstandards bei der Kinder-und Jugendhilfe ein, so Kräuter am Dienstag in St. Pölten. Eine Verländerung würde die - in einem Sonderbericht der Volksanwaltschaft zum Thema "Kinder in öffentlichen Einrichtungen" festgehaltenen - "erheblichen" Unterschiede zwischen den Bundesländern weiter verschärfen. Kräuter forderte eine breite Diskussion im Parlament in Form einer Enquete mit Experten und Vertretern von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.
Personalmangel führt zu Missständen in Jugendheimen
Im Zusammenhang mit den Wohngemeinschaften der Therapeutischen Gemeinschaften (TG) habe die Volksanwaltschaft zahlreiche Missstände festgestellt, darunter psychische und physische Gewalt seitens des Personals, aber auch unter den Jugendlichen. Durch Unterbesetzung oder auch Überforderung der Aufsichtspersonen seien einzelne Jugendliche vor körperlichen und sexuellen Übergriffen durch andere nicht ausreichend geschützt worden. Permanent habe Personalnotstand geherrscht, die Fluktuation sei groß gewesen, Betreuern hätte die Qualifikation gefehlt. Es habe unzulässige pädagogische Maßnahmen und Medikation sowie erniedrigende Sanktionen gegeben. Die Aufsichtsbehörde des Landes sei zum Teil informiert gewesen, habe aber lange Zeit nichts oder wenig unternommen. Kräuter sprach von "unhaltbaren Zuständen", weshalb die Schließung der Einrichtungen "unvermeidlich" gewesen sei.
2017 wurden von der Volksanwaltschaft in Niederösterreich 580 Beschwerden im Bereich der Landes- oder Gemeindeverwaltung bearbeitet und 84 Kommissionsbesuche durchgeführt, davon 17 in Pflegeheimen und 16 in der Jugendwohlfahrt.