Im Ukraine-Konflikt erhöht der Westen den Druck auf Russland und bereitet weitere Sanktionen vor. Neue Strafmaßnahmen könnten bereits am Montag in Kraft treten. Bereits jetzt gilt wegen des Vorgehens Russlands in der Ukraine eine Reihe von Sanktionen.

Militärsanktionen

  Wegen des russischen Vorgehens auf der ukrainischen Halbinsel Krim legten die USA am 3. März ihre militärische Zusammenarbeit mit Russland auf Eis. Betroffen waren bilaterale Treffen und Übungen, Zwischenstopps von Schiffen sowie militärische Planungskonferenzen. Nach der Annexion der Krim in Folge eines Referendums am 16. März setzte die NATO am 1. April ebenfalls die Zusammenarbeit mit Russland im zivilen und militärischen Bereich aus. Für die Kooperation in Afghanistan galt dies demnach nicht.

Einreiseverbote und Finanzsanktionen

   Schon am 6. März vereinbarte die EU auf einem Sondergipfel in Brüssel, wegen der Krim-Krise Gespräche über Visa-Erleichterungen und ein Wirtschaftsabkommen mit Russland vorerst auf Eis zu legen, das waren Sanktionen der sogenannten "Stufe eins". Am Tag nach dem Referendum kündigten die EU und die USA dann Sanktionen gegen russische Vertreter und prorussische Ukrainer an - Sanktionen der "Stufe zwei".

  Die Listen mit den von Einreiseverboten und Kontensperrungen Betroffenen wurde in den Wochen danach erweitert. Bis Mitte April waren von EU-Seite 55 Vertreter betroffen, darunter enge Vertraute der russischen Führung - so etwa der stellvertretende Regierungschef Dmitri Rogosin, die Präsidentin des russischen Oberhauses, Walentina Matwijenko, und ihr Kollege in der Duma, Sergej Narischkin. Auch zwei enge Berater von Präsident Wladimir Putin wurden sanktioniert.

Diplomatische und wirtschaftliche Sanktionen

Aus Protest gegen die Aufnahme der Krim in russisches Staatsgebiet entschieden die wichtigsten Industrienationen am 24. März auf einem G-7-Treffen in Den Haag, den für Juni im russischen Sotschi geplanten G-8-Gipfel abzusagen. Stattdessen soll es einen Termin in Brüssel ohne Russland im G-7-Format geben.

  Wirtschaftssanktionen wären aus EU-Sicht die höchste "Stufe drei" der Sanktionen. Die EU hatte beschlossen, derartige Maßnahmen zu verhängen, sollte Russland die Ukraine weiter destabilisieren. Die Entscheidung muss aber von allen 28 EU-Staaten getroffen werden. Wegen der damit verbundenen weitreichenden Auswirkungen auf die Wirtschaft in der EU gibt es dagegen aber auch Vorbehalte.