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Neue Amtsblatt-Plattform irritiert Länder

Bundesländer planen eigenes Verlautbarungsorgan, Bund koordinierte sich nicht.


Aus dem Amtsblatt der "Wiener Zeitung" soll nach Plänen der Bundesregierung eine elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform werden (EVI). Am Mittwoch läuft nun die Begutachtung des Entwurfes aus, der auch unmittelbare Auswirkungen auf diese Zeitung hätte, die ab 1. Juli 2023 nicht mehr als Tageszeitung erscheinen würde.

Während dies von Anfang an umstritten war, schien die Umwandlung des Amtsblattes in ein digitales "Schwarzes Brett" wenig heikel. Die Stellungnahmen der Bundesländer offenbaren nun aber große Unzufriedenheit mit den Plänen der Bundesregierung.

Kärnten, Vorarlberg und das Burgenland verweisen auf bereits seit Jahren bestehende Bemühungen für eine gemeinsame Verlautbarungsplattform von Gemeinden, Ländern und Bund. Vor einem Jahr, so schreibt das Amt der Landesregierung Vorarlberg, hätte es dazu Gespräche zwischen Bund und Ländern geben. Da das Bundeskanzleramt eine Zuständigkeit "zur Schaffung entsprechender Regelungen" aber verneinte, sei eine Arbeitsgruppe der Länder mit Gemeinde- und Städtebund eingerichtet worden.

Im April dieses Jahres hat die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit aufgenommen. Für die neue Plattform habe man bisher eine eigene Anwendung im Rechtsinformationssystem (RIS) favorisiert. "Das wäre auch insofern eine zweckmäßige Lösung, als Gesetze und Verordnungen des Bundes und der Länder sowie Entscheidungen der Gerichte bereits dort auffindbar sind."

Kärnten will neuen Entwurf, für Wien "nicht ausgereift"

Den nun vorgelegten Entwurf sehen die Ämter der Landesregierungen in einem "Spannungsverhältnis", wie sie schreiben, zu ihren eigenen Bemühungen. "Die einseitige und unkoordinierte Vorgehensweise des Bundes in dieser Angelegenheit wird von uns abgelehnt", heißt es aus Vorarlberg. Dort stößt man sich auch daran, dass im geplanten Informationsfreiheitsgesetz, das 2021 in Begutachtung geschickt wurde, die Plattform www.data.gv.at des Finanzministeriums für Veröffentlichungen vorgesehen war. "Im Hinblick auf die Verlagerung des Informationsregisters zur Wiener Zeitung fand keine Abstimmung mit den Ländern statt."

Auch Kärnten regt eine "Überarbeitung" an, und das Burgenland teilt mit, dass dem Entwurf "aufgrund des Widerspruchs zu den akkordierten Interessen der Länder" nicht zugestimmt werden kann. Das Amt der Wiener Landesregierung bewertet den Entwurf als "nicht ausgereift".

Die Wirtschaftskammer begrüßt den Wegfall der Gebühren, sieht allerdings noch "eine Reihe von Unklarheiten", die aber beseitigt werden könnten. Sie stößt sich vielmehr an dem im Entwurf der "Wiener Zeitung" eingeräumten Recht, "Bedingungen und technische Voraussetzungen" für Veröffentlichungen festlegen zu können. "Es wäre ein Strukturbruch, würden die Unternehmen weiterhin durch Gesetz zur Veröffentlichung verpflichtet, jedoch einseitig privatrechtlich durch die Wiener Zeitung gebunden sein", schreibt die Wirtschaftskammer.(sir)