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ÖGB und VÖZ fordern neue Denkvarianten für die "Wiener Zeitung"

Zahlreiche kritische Stellungnahmen an der Legistik des Gesetzesentwurfs.


Der Rechnungshof geht mit der Legistik des Entwurfs des Bundeskanzleramts zur Neuaufstellung der "Wiener Zeitung", konkret mit der Finanzierungskonstruktion über öffentliche Aufträge, hart ins Gericht. "Die Erläuterungen führen nicht aus, ob und in welchem Umfang die in § 10 festgelegten Dotierungen des Bundes für die einzelnen im Entwurf genannten - teilweise neuen - Aufgaben erforderlich sind", schreibt der Rechnungshof in seiner Stellungnahme.

Die in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung angegebenen Beträge sind für den Rechnungshof "nicht plausibel nachvollziehbar dargestellt", wie er schreibt. Und weiter: "Die Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen entsprechen [. . .] nicht den Anforderungen des § 17 BHG 2013 und der hiezu ergangenen WFA-FinAV."

Sehr kritisch ist auch die Stellungnahme des Gewerkschaftsbundes im Rahmen der Begutachtung. "Es scheint ein Missverständnis vorzuliegen, wenn die AutorInnen des Entwurfs der Annahme sind, dass es in Österreich zu wenige Aus- und Weiterbildungsstätten für Journalistinnen und Journalisten gibt. Es gibt genügend, allerdings haben allesamt das Problem, dass die Budgets der darauf spezialisierten Einrichtungen zu gering bemessen sind", schreibt der ÖGB, der auch die redaktionelle Unabhängigkeit im WZEVI-Gesetz nicht explizit gesichert sieht.

Dass die Redaktion künftig von einem wissenschaftlichen Beirat beraten werden soll, bezeichnet die Gewerkschaft als "nicht nachvollziehbar" und empfiehlt dessen gänzliche Streichung.

Forderungen nach privater Beteiligung

In der Stellungnahme des ÖGB wird der Bundesregierung auch empfohlen, andere Varianten zum Erhalt der Zeitung zu prüfen, da es widersprüchlich anmute, wenn einerseits von der Bedeutung von qualitätsvollen Medien für eine funktionierende Demokratie die Rede sei, andererseits aber die wirtschaftliche Basis für die älteste noch existierende Tageszeitung der Welt dramatisch verkleinert werde. Bei einer Neuaufstellung sollte "durchaus als Denkvariante ins Spiel gebracht werden, die Gesellschaft auch für Minderheitsbeteiligungen von Privaten zu öffnen", schreibt der ÖGB.

Scharf in seiner Stellungnahme ist auch der Städtebund, der das "praktische Aus" der Zeitung "in einem eher überschaubaren Medienmarkt wie Österreich" wörtlich als "Armutszeugnis" bezeichnet. "Die Bundesregierung wird ersucht, die zahlreichen Initiativen zum Erhalt der Wiener Zeitung sorgfältig zu begutachten und etwaige Ideen für deren Erhalt offen zu diskutieren."

In diese Richtung geht auch das Schreiben des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ), der "Kooperationen mit den privaten Zeitungsverlagen" ins Spiel bringt. Der VÖZ stößt sich auch daran, dass beim digitalen Amtsblatt die Länder nicht berücksichtigt wurden sowie an der Konstruktion des Media Hub. Die neue "Wiener Zeitung" soll nach Ansicht des VÖZ zudem hinter einer Paywall sein und frei von Werbung.

Die Regulierungsbehörde RTR hat eine Vielzahl von legistischen Schwächen ausgemacht, die vor allem die neue Verlautbarungsplattform betreffen. Beim Media Hub, der auch Medienkompetenz vermitteln soll, sieht die RTR aber Doppelgleisigkeiten mit anderen Institutionen. Und die Einrichtung der Content Agentur des Bundes "wirft aus Sicht der RTR-GmbH zahlreiche Fragen auf".

Besonders scharf fiel die Stellungnahme des Gemeindebundes aus, der bei der neuen Plattform Doppelgleisigkeiten sieht, aber "keinesfalls eine leichtere Informationsauffindung, eine Entbürokratisierung oder gar eine Modernisierung (!)".  Der Gemeindebund lehnt den Entwurf "entschieden ab" und ersucht die Bundesregierung, "gemeinsam unter Beteiligung aller betroffenen Ebenen an sinnvollen und nachhaltigen Lösungen zu arbeiten." Auch das Land Tirol lehnt aus ähnlichen Gründen den Entwurf ab, weil dieser "nicht im Einklang mit dem Ziel der
Einrichtung einer einzigen gemeinsamen gebietskörperschaften- und behördenübergreifenden
elektronischen Kundmachungsplattform" steht.

Auch die (grüngeführten) Ministerien Justiz und für den Öffentlicher Dienst brachten kritische Stellungnahmen ein. Im Ressort von Justizministerin Alma Zadic ortet man etliche Schwächen im Entwurf hinsichtlich des Datenschutzes, sieht aber auch einen verfassungsrechtlichen Fallstrick, da im Entwurf "Organe der Länder" verpflichten werden,  "Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen". Das Ressort von Vizekanzler Werner Kogler wiederum stellt die Einrichtung der Content Agentur Austria infrage. "Die Einrichtung der Content-Agentur sollte aus sachlichen Gesichtspunkten überdacht werden", schreibt das Ministerium. 

Die Industriellenvereinigung begrüßt das digitale Amtsblatt und den Wegfall der Gebühren, fordert aber zudem eine "Bereinigung des nicht mehr anzuwendenden Rechtsbestands".(sir)

Update 18:30 Uhr: Stellungnahmen von Justizministerium, Gemeindebund und Ministerium für den öffentlichen Dienst wurden ergänzt.