Karins und Roberts heute sechsjähriger Sohn besucht seit September eine Hochbegabten-Schule. Damit er aber überhaupt zur Welt kommen konnte, mussten die alleinstehende Frau und der schwule Mann erfinderisch sein - und die Rechtssprechung umgehen. Denn das Fortpflanzungsmedizingesetz untersagt Reproduktionsmedizinern, eine In-vitro-Fertilisation (IVF) an alleinstehenden Frauen durchzuführen. Und es verbietet die Leihmutterschaft, ohne die schwule Männer keine Kinder bekommen können.
Kinder durch Selbsthilfe
Um das Problem zu lösen, besorgte sich Karin eine Spritze, mit der sie Roberts Spermien in ihre Gebärmutter injizierte. Nach ein paar Versuchen klappte es, Karin wurde schwanger und Robert zog bei ihr ein. Die Familie lebt immer noch zusammen, wobei er auf den Buben aufpasst und sie als leitende Angestellte für das Familieneinkommen sorgt. Dass beide ihre Sexualität mit anderen Partnern ausleben, hängen sie nicht an die große Glocke. Der Plan ist aber, ihren Sohn über die Umstände aufzuklären.
Der Auszug aus dem Leben von Bekannten der Autorin ist als Denkanstoß gemeint: In Österreich müssen alleinstehende Frauen, die sich Kinder wünschen, aber keinen Partner haben, mutig und erfinderisch sein wie Robert und Karin - oder Bittstellerinnen werden, oder sich auf einen windigen Handel einlassen. Als Alternative zur Familiengründung mit Robert hätte Karin einen guten Freund bitten können, zum Eisprung mit ihr zu schlafen und danach so wie ein anonymer Samenspender auf alle Rechte zu verzichten. Oder sie hätte sich einen One-Night-Stand anlachen und ihm vorlügen können, dass sie die Pille nehme, um dann mit ihm ungeschützten Sex zu haben. Beides lag ihr offenbar nicht. Diese sind aber die einzigen Möglichkeiten für alleinstehende Frauen, um ein Kind zu bekommen, die nicht ausdrücklich verboten sind. Auch der neue, teilweise fortschrittliche Entwurf zum Fortpflanzungsmedizingesetz ändert daran - nichts.
Zur Erinnerung: Eine Gesetzesnovelle, nötig geworden durch einen Spruch des Verfassungsgerichts, könnte die seit 20 Jahren bestehenden engen Grenzen in der österreichischen Fortpflanzungsmedizin erweitern. Bis Montag sollen die Parlamentarier über den vorliegenden Entwurf abstimmen. Ihm zufolge soll medizinisch unterstützte Fortpflanzung weiterhin ausschließlich im Rahmen einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft in Anspruch genommen werden dürfen, wenn ein Partner unfruchtbar ist (Unfruchtbarkeit aus Gründen des Alters mit eingeschlossen). Neben der Samenspende bei Unfruchtbarkeit des Mannes soll nun jedoch auch die Eizellspende bei Sterilität der Frau erlaubt werden.
Da die Leihmutterschaft verboten bleibt, um unter anderem einer Kommerzialisierung vorzubeugen, können lesbische, aber nicht schwule Paare mit Hilfe von künstlicher Befruchtung eine Familie gründen. Vom Tisch ist deren Freigabe für alleinstehende Frauen. "Von einer Öffnung der medizinisch unterstützen Fortpflanzung für alleinstehende Frauen soll abgesehen werden, weil Kindern nicht von vornherein nur ein Elternteil zur Verfügung stehen soll", heißt es.
Das Argument ist nur auf den ersten Blick verständlich. Natürlich sollte jedes Kind idealerweise zwei Elternteile haben. Psychologische Studien belegen, dass zwei Elternteile statt nur einem dem Kind mehr Sicherheitsgefühl vermitteln und den Umgang mit Konflikten verbessern. Zudem würde die Möglichkeit, von zwei Vorbildern zu lernen, dem Kind im späteren Leben mehr Möglichkeiten einräumen. Vorausgesetzt, die Familie funktioniert. Was aber passiert, wenn sie nicht funktioniert, zeigen im mildesten Fall Verhaltensstörungen von Kindern, deren Eltern viel streiten, und im härtesten Fall die Schicksale von Pflegekindern, die von ihren leiblichen Eltern misshandelt oder links liegen gelassen werden.
Der Wert der Elternliebe
Dass auch Kinder aufblühen, die nur einen Elternteil haben, der sie wirklich liebt und will und verlässlich für sie sorgt, zeigen gute Entwicklungen von Pflegekindern, die von liebenden Alleinstehenden in Pflege genommen werden. Der Gesetzgeber gibt einem liebenden Elternteil den Vorzug gegenüber zweien in Fällen, in denen alle Stricke reißen und leibliche Eltern nicht für Ihre Kinder sorgen können. Warum will er dieses Prinzip nicht auf eigene Kinder ausdehnen? Der Hintergrund könnte sein, dass Gesetze möglichst einer Allgemeinheit dienen sollen, es gleiches Recht für alle somit nicht geben kann.