Verhetzung und Wiederbetätigung. Die Aufforderung zur Begehung oder die Gutheißung strafbarer Handlungen. Verleumdung. Beleidigungen und üble Nachrede. Cybermobbing oder Stalking. Es sind unterschiedliche Tatbestände, die bei "Hass im Netz" zur Anwendung kommen können. Die juristische Unschärfe erschwert die Verfolgung von Straftaten im Netz.

Hasspostings und diskriminierende Übergriffe werden oft nicht gmeldet, die Dunkelziffer ist hoch. - © Grafik: Moritz Ziegler
Hasspostings und diskriminierende Übergriffe werden oft nicht gmeldet, die Dunkelziffer ist hoch. - © Grafik: Moritz Ziegler

Doch Hass im Netz nimmt zu. Die Politik reagiert darauf: Die EU-Kommission diskutiert derzeit, wie sich Betroffene leichter gegen Hass im Netz wehren können. Die österreichische Justizministerin Alma Zadić will gemeinsam mit Expertinnen und Experten  ein Gesamtmaßnahmenpaket zur Bekämpfung von Hass im Netz erarbeiten.

Hasspostings haben in den meisten Fällen einen rassistischen Hintergrund. - © Grafik: Moritz Ziegler
Hasspostings haben in den meisten Fällen einen rassistischen Hintergrund. - © Grafik: Moritz Ziegler

Hasspostings: Die Hälfte der gemeldeten Fälle ist strafrechtlich relevant

"BanHate" heißt die europaweit erste App, mit der Hasspostings gemeldet werden können. Sie wurde von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark ins Leben gerufen. BanHate ist zugleich eine der wenigen Quellen für eine Quantifizierung des Problems. Die Meldungen auf BanHate stammen hauptsächlich aus Österreich, ein Teil aus Deutschland. Zwischen April 2017 und März 2020 wurden 5276 Postings gemeldet, knapp die Hälfte davon stuft die Antidiskriminierungsstelle Steiermark als strafrechtlich relevant ein. Knapp 37 Prozent der gemeldeten Postings beinhalten diskriminierende und herabwürdigende Äußerungen gegen Geflüchtete oder als Migranten wahrgenommene Personen.

Die Dunkelziffer ist mutmaßlich hoch. Die österreichische NGO Zara, die diskriminierende Übergriffe offline wie online dokumentiert und Betroffene berät, schätzt unter Bezugnahme auf die EU-Grundrechteagentur, dass nur etwa 14 Prozent der Betroffenen rassistische Belästigungen melden. Zara berichtete anlässlich der Präsentation ihres Rassismus-Reports 2018, dass ein Großteil der Meldungen von Rassismus das Internet betreffen. Bedenkt man, dass 37 Prozent der gemeldeten Postings Geflüchtete oder Migranten diskriminieren, muss man davon ausgehen, dass die gemeldeten Fälle insgesamt nur einen Bruchteil des wahren Ausmaßes von Hass im Netz zeigen und insbesondere der Anteil von Diskriminierung aufgrund der geografischen Herkunft wesentlich höher ist als bislang bekannt.

 

Zusammenarbeit mit Plattformbetreibern

Hass im Netz wütet vor allem auf Facebook: Mit 4454 Meldungen ist Facebook die Social-Media-Plattform mit den meisten – gemeldeten – Hasspostings. Die meisten dieser Äußerungen kommen laut Zara in den Kommentaren vor und nicht in den ursprünglichen Postings. Die EU hat sich mit der Plattform und mit Twitter bereits auf einen Verhaltenskodex zur schnellen Löschung verständigt. Sanktionen, sollte der Verhaltenskodex nicht eingehalten werden, gibt es bislang allerdings nicht.
Die fehlende Zusammenarbeit mit Plattformbetreibern wird von Experten denn auch am häufigsten kritisiert. "Was wir sehen und andere Meldestellen aus dem deutschsprachigen Raum bestätigen: Vor allem Facebook kommt der Löschungspflicht nicht nach. Für Betroffene und zivilcouragierte Personen, die strafrechtlich relevante Inhalte melden, ist das sehr deprimierend", erzählt zum Beispiel Daniela Grabovac. Die Juristin leitet die Antidiskriminierungsstelle Steiermark und ist für die BanHate-App verantwortlich.

Mangelnde Vernetzung der Behörden

Auch die deutsche Übersetzung eines Postings des rechtsextremen Christchurch-Attentäters wurde BanHate gemeldet. Nur kurz bevor er mehr als 50 Menschen in Neuseeland ermordete, war das Posting hierzulande im Umlauf. Der Fall zeigt, dass Hass im Netz mit physischen Gewalttaten zusammenhängen kann und wie wichtig daher eine weltweite Zusammenarbeit von Behörden und Plattformbetreibern wäre. Bis dato existiere eine solche Vernetzung nicht einmal auf EU-Ebene, sagt die Präsidentin der Vereinigung der Österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Cornelia Koller.

Die Europäische Kommission plant derzeit, den Zugriff auf Betreiberdaten für die Mitgliedsstaaten zu erleichtern. Dies würde die Zeit, die es braucht, um den Ursprung von Hasspostings auszuforschen und die entsprechenden Daten zu bekommen, von derzeit mehreren Wochen und Monaten auf wenige Stunden reduzieren.

Iwona Laub vom netzpolitischen Verein Epicenter Works  befürwortet, dass auf EU- und auf nationaler Ebene nachgeschärft werden soll. Geht es nach den Plänen des österreichischen Justizministeriums, müssen die Betreiber internationaler Plattformen künftig einen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten für Österreich benennen. Diese Zustellungsbevollmächtigten agieren als zentrale Ansprechpartner für die jeweiligen nationalen Behörden und sind befugt, die entsprechenden Daten bei strafrechtlich relevanten Fällen weiterzugeben. Damit soll eine raschere und effizientere Rechtsumsetzung gewährleistet werden.

Iwona Laub sieht diese Maßnahme positiv; auch die geplante Verpflichtung für die Betreiber, Beschwerdeverfahren einzurichten, wird von der Datenschutzexpertin begrüßt. Sie weist jedoch darauf hin, wie wichtig es ist, sinnvolle Grenzen für staatliche Durchgriffsrechte zu setzen, damit die Maßnahmen nicht in Richtung Zensur rutschen.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz  aus Deutschland zeige vor, dass ein Schnellschuss Meinungsfreiheit, Menschenrechte und Privatsphäre gefährden kann. "Wir werden noch lernen müssen, was funktioniert und was nicht. Das Löschen darf nicht zu sehr strapaziert werden. Das führt schnell dazu, alles zu löschen. Es braucht gesamtgesellschaftliche Anstrengungen, damit die Meinungsvielfalt nicht verloren geht", bestätigt auch Daniela Grabovac.

Schulung und Aufstockung des juristischen Personals

Geht es nach den Plänen des österreichischen Justizministeriums, sollen in Zukunft Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Hass im Netz ermitteln können. Eine solche Ermittlungspflicht besteht bislang nicht. Betroffene sind daher auf Privatklagen verwiesen. Bessere Schulungen und eine Aufstockung des juristischen Personals sind eine notwendige Voraussetzung, damit dies funktionieren kann. Cornelia Koller: "Wir bräuchten zusätzliche Ressourcen, wenn die Tatbestände ausgeweitet werden und eine Ermittlungspflicht gilt, weil das einen Anstieg von Fällen bedeuten würde, den wir im täglichen Betrieb nicht bewerkstelligen können." Zu hinterfragen sei auch, ob das Strafrecht tatsächlich für alle Fälle geeignet ist, so Koller weiter: "Das Strafrecht ist die Ultima Ratio, die letzte Instanz, wenn wir keine andere gesellschaftliche Lösung mehr finden. Es wäre wichtiger, hier zu schulen und zu sensibilisieren. Es ist allgemein bekannt, dass die präventive Wirkung von Strafen sehr gering ist."

Die präventive Wirkung sei nicht nur gering, sondern könne sogar das Gegenteil bewirken. Täter würden sich bei einer Strafanzeige von der eigenen Gruppe gerne als Märtyrer feiern lassen, weiß Grabovac aus ihrer Arbeit. Gleichzeitig kennen Gruppen, die Hass im Netz bewusst steuern und deren Ziel die Mobilisierung einer Masse ist, die strafrechtlichen Grenzen besser als Einzelpersonen. Auch das ist ein spürbares Problem in der Arbeit von Grabovac: "Unserer Ansicht nach müssen die Menschen, die zu Hass im Netz aufstacheln, aber die strafrechtlichen Grenzen kennen, eigentlich mehr zur Verantwortung gezogen werden als Einzelpersonen. Bei Letzteren ist das Strafrecht nicht immer geeignet. Einen Dialog zu starten, ist in vielen Fällen nützlicher."

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Ein Beitrag zum Schwerpunktthema "Digitale Bürgerrechte" aus der "Digitalen Republik", ein Verlagsprodukt aus der Content Production der "Wiener Zeitung".