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Der Weg der Frauen geht weiter nach vorne

Von Bundeskanzlerin a. D. Brigitte Bierlein

Die Entschlossenheit vieler Frauen von heute gibt Zuversicht für die Zukunft.


Die Gleichstellung von Mann und Frau ist komplex und war ein steiniger Weg: Zwar findet sich das Postulat der Gleichheit schon in Französischer Revolution und Aufklärung, also lange vor Art. 7 des B-VG. Die Geschlechterdifferenz musste dennoch für den Ausschluss von Frauen aus vielen privaten und öffentlichen Bereichen herhalten. Die Neubewertung tradierter Geschlechterrollen erreichten Frauenbewegungen: Besuch höherer Schulen 1878, Frauenstudium Ende des 19. Jahrhunderts und Frauenwahlrecht 1918 sind Meilensteine.

1919 ziehen erstmals Frauen als Abgeordnete ins Parlament. 1927 erklimmt weltweit die erste Frau die Spitze einer Parlaments-Kammer, des Bundesrates. Der gesellschafts- und rechtspolitische Umbruch gelingt in der Zweiten Republik: 1966 die erste (Sozial)Ministerin (Grete Rehor), 1983 die erste Volksanwältin (Franziska Fast), 1990 die erste Frauenministerin (Johanna Dohnal), 1996 die erste Landeshauptfrau (Waltraud Klasnic), 2006 die erste Präsidentin des Nationalrates (Barbara Prammer). 1988 findet sich erstmals eine Frau an der Spitze des Verwaltungsgerichtshofes, der Oberste Gerichtshof folgt 2007, der Verfassungsgerichtshof (VfGH) 2018.

Mit der Familienrechtsreform 1975 wird das "patriachalische" vom "partnerschaftlichen" Familienmodell abgelöst. Der Ehemann ist nicht länger "Haupt der Familie", Frauen dürfen ohne seine Zustimmung arbeiten, den Wohnsitz mitentscheiden und den Familiennamen wählen. Die Strafrechtsreform 1975 entkriminalisiert den Schwangerschaftsabbruch, 1978 wird die "Väterliche Gewalt" abgeschafft und das Erziehungsrecht beiden Elternteilen übertragen. 1979 folgt das erste Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft mit dem bis heute praktisch nicht erreichten Ziel der Lohngleichheit. 1989 wird die Väterkarenz eingeführt. 2009 die eingetragene Partnerschaft legalisiert, 2019 nach einem Erkenntnis des VfGH die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Seit 2018 müssen große und börsennotierte Unternehmen 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzen.

Ob Differenzierungen zwischen den Geschlechtern gerechtfertigt sind, hat der VfGH zu beurteilen. Genderfragen wurden nicht immer einheitlich gelöst: Noch 1947 hielt der VfGH die Zuteilung von weniger Tabakwaren an Frauen für unproblematisch. Der Bedarf von Männern betrage "nach den Erfahrungen des täglichen Lebens ein Vielfaches". Das Verbot der Nachtarbeit für Frauen wurde noch 1992 (für Bäckerinnen 1988) wegen des besonderen Schutzbedürfnisses als verfassungskonform erachtet. 1990 hob der VfGH das unterschiedliche Pensionsalter von Mann und Frau in der Privatwirtschaft auf: Biologische Gründe oder Doppelbelastung vermögen die Differenzierung nicht zu rechtfertigen. Die Angleichung erfolgt ab 2024 bis 2033. Dass Frauen noch nicht überall am Ziel sind, zeigt die immer noch existierende unterschiedliche Bezahlung für gleichwertige Arbeit und der trotz des hohen Anteils an Studentinnen niedrige Frauenanteil in Führungspositionen an Hochschulen oder großen Unternehmen. Die Entschlossenheit vieler Frauen von heute, sexistische und patriarchalische Strukturen durch Leistung, klare Worte und öffentliche Präsenz zu überwinden, gibt Zuversicht für kommende Generationen. Sie verdienen unser aller Zuspruch. Der Weg geht weiter nach vorne!