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Das Transparenzregister der EU

Von Gerald Jatzek / WZ Online

EU für mich

Wer vertritt welche Interessen bei den EU-Institutionen


Das Transparenzregister verzeichnet seit dem ersten Jänner 2015 Organisationen und Einzelpersonen, die Tätigkeiten ausüben, die mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Beschlussfassung der Organe der EU nehmen wollen. Die Registrierung ist freiwillig. Wer sich nicht registriert, hat aufgrund der Transparenzbestimmungen (s. u.) keinen Zugang zu den Abgeordneten des Parlaments.

Das Register gliedert sich in

1. Beratungsfirmen, Anwaltskanzleien und selbstständige Berater
2. In-House-Lobbyisten, Verbände der Bereiche Gewerbe und Wirtschaft sowie berufsspezifische Zusammenschlüsse (etwa die Hälfte der Registrierungen)
3. Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
4. Think Tanks, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
5. Organisationen von Religionsgemeinschaften
6. Organisationen, öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten, vor allem kommunale, lokale oder regionale Behörden

Die Einträge umfassen die Ziele und Interessen der Vertretung, die Finanzierung und die allfällige Mitgliedschaften in Zusammenschlüssen. Meldepflichtig sind weiters die Teilnahme an Veranstaltungen und Strukturen der Union (darunter etwa Ausschüsse des Parlaments) sowie Gesetze und Vorlagen, an denen die Personen oder Büros arbeiten.

Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen müssen den Umsatz angeben, den sie mit ihren Repräsentationstätigkeiten erzielen.

Mit dem Eintrag wird der Verhaltenskodex anerkannt, der unter anderem ein offenes und nachvollziehbares Auftreten, das Verbot von Druckausübung und den Umgang mit den Informationen umfasst, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit von den europäischen Institutionen erhalten.

Wenn registrierte Organisationen oder Einzelpersonen oder ihre Vertreter vorsätzlich gegen den Verhaltenskodex verstoßen, werden sie für ein oder zwei Jahre aus dem Register gestrichen. Diese Maßnahme wird im Register veröffentlicht.

Das Register bietet auch die Möglichkeit von Beschwerden gegen den Verhaltenskodex. Entsprechende Meldungen können mit den zugehörigen Beweisen von online vorgebracht werden.

Erweiterung des Registers

Mittlerweile gibt es eine Initiative für die Ausweitung zu einem verbindlichen Transparenzregister, die Rat der Europäischen Union und der Kommission unterstützt wird. "Nach Auffassung der drei Organe wird diese Transparenz am besten durch einen Verhaltenskodex gewährleistet, an dessen Regeln und Grundsätze sich die Interessenvertreter durch die Eintragung in ein Transparenzregister binden", heißt es in dem Entwurf vom September 2016.

Vorangetrieben wird die Initiative vor allem von der Grünen Fraktion (Greens / EFA) im EU-Parlament.

Widerstand gegen verschärfte Regeln im Bereich Lobbying kommt vor allem von den Regierungen einzelner Mitgliedsstaaten.

Transparenz auch im EU-Parlament

Am 14. Dezember 2016 beschloss das Europäische Parlament mit großer Mehrheit einen Verhaltenskodex für seine Abgeordneten: Die Abgeordneten dürfen keine Lobby-Nebentätigkeiten ausüben und verpflichten sich, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen.
Die Gegenstimmen kamen vor allem aus der Europäischen Volkspartei (EVP). Von den österreichischen Fraktionen stimmte nur die FPÖ dagegen.

Abgeordnete, die die Regeln ernstnehmen, veröffentlichen darüber hinaus freiwillig alle Termine mit Lobbyisten und Vertretern von Institutionen, Organisationen und Verbänden.

Transparenzregister der EU