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In Ketten

Von Stefan Schön

Gastkommentare

Das türkis-grüne Regierungsprogramm und die Universitätsfinanzierung.


Im neuen Regierungsprogramm bekennt man sich zur "bestmöglichen" Finanzierungs- und Planungssicherheit für die heimischen Hochschulen. 2008 hieß es noch: "Die Bundesregierung bekennt sich zum Ziel, mit öffentlichen und privaten Investitionen 2 Prozent des BIP im tertiären Bildungssektor zu erreichen." Wir wissen, dass daraus bis heute nichts wurde. 2017 führte der überraschende Nationalratsbeschluss über "zusätzliche Mittel" für die Universitäten zu einer vorübergehenden Euphorie in den Leitungsetagen der Unis, doch wurde der vermeintliche Erfolg nach Bekanntwerden neuer Spielregeln für die darauffolgende Leistungsvereinbarungsperiode erheblich relativiert.

Das Zauberwort hieß "Studienplatzfinanzierung". Mit diesem legistischen Regelwerk wurden fast unbemerkt Tatsachen geschaffen, die den freien Hochschulzugang endgültig beseitigten, den Verhandlungsspielraum der Rektorinnen und Rektoren für die Dreijahresbudgets enorm einschränkten, Wertigkeiten für Personalkategorien einführten und die budgetäre Teilung von Lehre und Forschung in Stein meißelten. Auf der anderen Seite hing die glänzende Karotte einer verlockenden Anzahl neuer Stellen für Professuren - zur Verbesserung der Betreuungsverhältnisse, wie es hieß. Uniko-Chef Oliver Vitouch sagte damals, dass die Universitäten "zu unterschiedlichen standortspezifischen Wertungen gekommen" waren. Damit gab es die ideale Ausgangslage für die Umsetzung dieser - pointiert formuliert - neoliberal-planwirtschaftlichen Maßnahme.

Genau diese Sachverhalte muss man jetzt kennen, wenn man im aktuell vorliegenden Regierungsprogramm die nach der Präambel folgende erste Zielsetzung begreifen will, die in der konsequenten Fortführung und Weiterentwicklung der "Universitätsfinanzierung neu" besteht. Und das bis zum Jahr 2027! Hat man sich die Konsequenzen wirklich gut überlegt? Kleine unvorhersehbare Änderungen in der Personalstruktur einer Universität, beispielsweise eine Laufbahnstelle, die nicht rechtzeitig besetzt werden kann, jemand, der wegberufen wird, oder Studierende, die mangels Prüfungserfolg das Studium abbrechen: All das trifft diese Universität unmittelbar mit negativen budgetären Auswirkungen. "Augen zu und durchlassen", wird die Devise aus wirtschaftlichen Gründen sein. Und schon haben wir unqualifiziertes Personal, etwa im Gesundheitswesen, um ein gesellschaftlich angstbesetztes Beispiel zu nennen. Das kann nicht der richtige Weg sein.

Permanent überbordender Evaluierungszwang

Das wird auch der permanent überbordende Evaluierungszwang nicht auffangen können, der seit gut 15 Jahren alle Beteiligten unverhältnismäßig belastet und enorm viel kostet. Die guten Ergebnisse für das Lehrpersonal können sich übrigens sehen lassen, während andererseits die Effizienz der Leitungsebene - gemessen an der überproportionalen Häufigkeit, mit der sich Gerichte mit Rektoratswahlen und Absetzungen beziehungsweise Absetzungsversuchen von Rektoratsmitgliedern beschäftigen müssen -
einen Qualitätsschub gut vertragen würde.

Ja, das angekündigte "Überdenken des Verhältnisses von Universitätsrat, Rektorat und Senat in den Entscheidungsstrukturen" ist ein guter Ansatz, den man auch mit einer längst überfälligen organisationsrechtlichen Strukturreform ideal verbinden könnte: nämlich mit der Schaffung einer einheitlichen Gruppe des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals.

Man glaubt es kaum, dass diese Absichtserklärung bereits 2008 im damaligen Regierungsprogramm verankert war. Zwölf Jahre danach sollte klar sein, dass ein antiquiertes Kuriensystem mit modernen Zielen der Innovation, Weiterentwicklung, Exzellenzstärkung, Internationalisierung etc. nicht kompatibel ist. Es behindert die Arbeit an Universitäten, weil es sich nicht homogen in die seit 2002 neu entwickelten Strukturen fügt und Kollateralschäden verursacht, wenn etwa gesetzliche Vorschriften zur Senatswahl mit jenen zur Bestellung von Personen zur Leitung von Organisationseinheiten kollidieren. Vorsintflutliche Ketten gehören gesprengt und jüngst entstandene auch!

Universitäre Kettenverträge im Kreuzfeuer der Interessenlagen

Die für das Lehrpersonal an den Universitäten im Jahr 2002 eingeführte Sonderregelung für mehrfache Aneinanderreihungen befristeter Arbeitsverträge von bis zu zwölf Jahren steht seither im Kreuzfeuer entgegengesetzter Interessenlagen. Für die Universitätsleitungen gehen die Befristungsmöglichkeiten nicht weit genug, während die Personalvertretungen sie als sachlich und sozial ungerechtfertigt betrachten. Letztere begrüßen daher die im neuen Regierungsprogramm verankerte Absicht, die Kettenvertragsregelung zu reformieren. Nur lässt ein jüngst ergangener EuGH-Spruch in Wahrheit ohnedies wenig Spielraum, und die für die Privatwirtschaft maßgebliche Normalität des Arbeitsrechts wird für diesen Bereich innerstaatlich umzusetzen sein; wenn sich nicht wieder jene Kräfte durchsetzen, die meinen, man könnte EU-Recht auf nationaler Ebene legistisch unterlaufen.

Aus dem Blickwinkel der Personalvertretung kommt der Appell, die "Studienplatzfinanzierung neu" noch einmal zu überdenken und kontraktorientiert fair umzusetzen, die gesetzliche Grundlage für zeitgemäße Organisations- und Entscheidungsstrukturen zu schaffen, Ausmaß und Form der Evaluierungsverfahren auf ihre Zweckdienlichkeit zu überprüfen sowie bei der Wahrung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Eigeninitiative zu entwickeln, statt auf die Judikatur des EuGH zu warten.

Was das - zurzeit im wahrsten Sinne des Wortes - brennende Thema Ökologie und Klimaschutz betrifft, könnte man sich darauf besinnen, dass an Universitäten seit jeher auch ohne jede mediale Aufmerksamkeit Kompetenz und Expertise zu den einschlägigen naturwissenschaftlichen Forschungsfeldern hervorgebracht und gepflegt werden. Diese Bereiche sind fächer- und disziplinenübergreifend: Es gibt jede Menge Synergien zu Geisteswissenschaften, Kunst und Kultur. Es gibt Friedensforschung. Die Ziele, eine lebenswerte Umwelt sicherzustellen sowie politische und wirtschaftliche Grundlagen für ein friedvolles Zusammenleben zu schaffen, bleiben konstant und sind nicht vom aktuellen Arbeitsmarktbedarf abhängig.

Eine Langfassung des Textes finden Sie hier.