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Wo ist die Gegenleistung?

Von Katharina Braun

Gastkommentare

Was der Staat bei der Vergabe von Steuergeldern zu beachten hat - und auch bei der Rettung der AUA nicht aus dem Blick verlieren darf.


Bereits 1969 musste der Staat die Austrian Airlines vor der Pleite retten. Im Jahre 2009 wurde die AUA privatisiert (Projekt Aquila), im Zuge dieses Verkaufs an die Lufthansa investierte die Republik Österreich damals 500 Millionen Euro. Nun hat der Staat wieder einmal viel Geld zur Rettung der AUA in die Hand genommen. Laut Mitteilung der Bundesregierung vom 8. Juni kommen je 150 Millionen Euro von Österreich sowie der Lufthansa zuzüglich österreichischer Staatsgarantien für 300 Millionen Euro an Bankkrediten. Im Falle der Nichtbedienung der Bankkredite ginge die AUA, so der Deal, direkt ins Eigentum der Republik über, inklusive sämtlicher geleaster Flugzeuge.

Ziel dieses Deals war aus österreichischer Sicht, dass Wien-Schwechat als Wirtschaftsstandort für die nächsten zehn Jahre erhalten bleibt. Hierdurch seien, so die Rechtfertigung des Verhandlungsergebnisses gegenüber den Steuerzahlern, viele Arbeitsplätze gesichert worden. Die Opposition vermeint aber nun, dass tatsächlich dieser Standort vertraglich nicht (ausreichend) abgesichert sei. Denn der Erhalt des Standorts stünde unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit. Um beurteilen zu können, ob nun der wesentliche Kernpunkt des Gesamtpakets wirklich schwammig formuliert - und sohin keine Rechtssicherheit geschaffen - wurde, wäre die Veröffentlichung des gesamten Vertrages beziehungsweise eine Einsichtnahme oder eine veröffentlichte verbindliche diesbezügliche Stellungnahme der Vertragspartner nötig, wie dies bereits von den Neos in einer parlamentarischen Anfrage gefordert wurde.

Wie ein Mann kurz vor der Scheidung ohne Ehevertrag

Unklar seien, so die Kritik, bei diesem Deal auch die Art der staatlichen Kreditbesicherung (mit Unternehmensanteilen, also Aktien, und/oder Anlagevermögen) und das geplante Verhältnis zwischen den geleasten Flugzeugen (die bei Nichtbedienung des Kredits nicht ins Staatseigentum übergingen) und den nicht geleasten nach der angestrebten Reduktion. Weiters ist öffentlich unbekannt, ob die Kreditbedingungen eine Einschränkung bei der Veräußerung wesentlicher Anlagevermögenswerte (Assets) vorsehen. Der Standort Wien-Schwechat soll dem ausverhandelten Deal zufolge im gleichen Maß wie München und Frankfurt entwickelt werden. Öffentlich unbekannt ist, wie diese Gleichschaltung vertraglich genau ausgestaltet wurde. Welche Kontrollmöglichkeiten oder Einflussnahmen stehen hier Österreich genau zu, welche genauen arbeitsrechtlichen Garantien gibt es?

Nicht ausverhandelt wurde eine österreichische Staatsbeteiligung an der deutschen Lufthansa. Dies, obwohl die Eigentümerin der AUA selbst vermittelte, dass man sich durchaus überlege, von einer Weiterführung abzusehen, und bereits Anfang April medial zu vernehmen war, dass ohne enorme staatliche Unterstützung die Schließung des Unternehmens bevorstehe. Kritiker meinen, der Deal erinnere an einen Mann, der ohne Ehevertrag sein gesamtes voreheliches Vermögen in eine Eheimmobilie investiere, mit der Motivation, die mittellose Ehefrau, die der Beziehung bereits innerlich aufgekündigt habe, in der Ehe zu halten. Im Fall einer Scheidung laufe der Mann Gefahr, vor die Tür gesetzt zu werden.

Erst geförderte Kurzarbeit, dann Massenkündigungen

Ziel des Investments von Steuergeld ist und muss eindeutig der Erhalt von Jobs sein. Bei den Vertragsverhandlungen haben Politiker gleichsam als unsere Rechtsanwälte dafür zu sorgen, dass Staatshilfen unter der Voraussetzung der Arbeitsmarktabsicherung gewährt werden, widrigenfalls eine Pönale zu vereinbaren ist beziehungsweise die Leistungen an Österreich zurückzuzahlen sind.

Betriebsräte berichten, dass der Verhandlungston zunehmend rauer wird. Immer wieder liest man derzeit von Unternehmen, die in den Vorjahren beachtliche Gewinne geschrieben haben, nun jedoch - nach Inanspruchnahme staatlich unterstützter Kurzarbeit - vermelden, nach der einmonatigen Mindestbehaltefrist (im Anschluss an die Kurzarbeit) eine Vielzahl an Mitarbeitern zu kündigen. Beispielsweise hat das Unternehmen Swarovski den Abbau von an die 1.800 Mitarbeitern angekündigt. Auch bei den Casinos Austria soll es nach Kurzarbeit zu einer Vielzahl von Kündigungen kommen. Das gleiche traurige Szenario bei der Voestalpine (bei 2,6 Millionen Euro an Vorstandsboni) und beim steirischen Elektromotorenerzeuger ATB.

Dabei sollten staatlich unterstützte Kurzarbeit und anschließende Massenkündigungen einander ausschließen. Nach heftiger medialer Kritik sollen zwar etwa bei KTM für das Jahr 2019 keine Dividenden ausgeschüttet worden sein, jedoch soll es nach wie vor zur Auszahlung von Boni gekommen sein. Laut einer Analyse der AK Wien vom April 2020 sind die Vorstandsgehälter in den ATX-Unternehmen nach wie vor astronomisch hoch. 2019 betrug der durchschnittliche Verdienst rund 1, 9 Millionen Euro und damit das 57-Fache eines mittleren Einkommens. Experten warnen zudem vor einer Wiederholung der Entlohnungstaktik nach der Finanzkrise 2008/2009, die damals in einer Kürzung der Boni bei gleichzeitig erhöhtem Fixgehalt bestand.

Keine rechtlichen Schlupflöcher offen lassen

In Zeiten der Krise ist Zusammenhalt wichtig, und zwar auf allen Ebenen, sonst geht die Schere zwischen Reich und Arm immer mehr auf. Notwendig sind Gesetze, die für Rechtsklarheit sorgen und keine rechtlichen Schlupflöcher bieten. Dies gilt aber nicht nur für Österreich. So wurde nun in Deutschland zwar ein Gesetz beschlossen (das ab 1. Jänner beziehungsweise 1. April 2021 in Kraft tritt), das der Fleischindustrie verbietet, ab einer Anzahl von mehr als 50 Mitarbeitern Werkvertragsnehmer oder Leiharbeiter zu beschäftigen, doch wird diese Bestimmung Kritikern zufolge durch die Gründung von Tochterunternehmen umgangen.

So soll Tönnies, das Unternehmen, das im Zusammenhang mit dem gehäuften Auftreten von Corona-Infektionen und den in dem Betrieb vorherrschenden Arbeitsbedingungen mediale Aufmerksamkeit erregte, zuletzt eine Vielzahl von Vorratsgesellschaften gegründet haben. Diesen Schritt sehen Kritiker darin motiviert, den Schwellenwert hintanzuhalten (Tönnies zufolge handelt es sich hierbei lediglich um Vorbereitungsmaßnahmen für Fixanstellungen). Oft knüpfen gesetzliche Verpflichtungen an Voraussetzungen an, die nur allzu leicht ausgehebelt werden können. Aktuell wird etwa bei der Zahl von 1.000 Mitarbeitern (was nur wenige österreichische Unternehmen betrifft), ab der die Frauenquote verpflichtend gilt, auf die Gesellschaft und nicht den Konzern als solches abgestellt. Durch Umgründung kann die Frauenquote dann leicht umgangen werden.

Es braucht nun langfristig wirkende Wirtschaftsimpulse. Hier könnte ein Instrument die seit längerem geforderte Senkung der in Österreich doch sehr hohen Lohnnebenkosten sein. Von der Opposition ist auch die Einräumung eines Verlustrücktrags zur Diskussion gestellt worden.

Verhöhnte Heldender Corona-Krise

Noch immer gibt es Topmanager, die gerade weil ihnen der einzelne Mensch vernachlässigbar erscheint und sie sich ausschließlich den Interessen ihrer Aktionäre verpflichtet sehen, horrende Gehälter kassieren. Es waren jedoch die Menschen im Handel, in der Pflege, in der Infrastruktur, die in der Krise das Werk am Laufe hielten. Zunächst viel beklatscht, doch nun schon wieder (wie es leider vorhersehbar war) in der Versenkung verschwunden. Beschäftigungen, die der Allgemeinheit zugutekommen, haben endlich entsprechende Entlohnung zu erfahren.

Zwar wurden im Zusammenhang mit Covid-19 geleistete Boni und Zulagen für das Jahr 2020 bis 3.000 Euro steuerfrei gestellt, doch die an die Mitarbeiter ausbezahlten Boni erreichen ohnedies nur einen Bruchteil dieses Betrages und sind wohl keine wirkliche Vergütung der besonderen Bemühungen in Zeiten der Krise, sondern stellen in vielen Fällen eher eine Demütigung beziehungsweise Verhöhnung dar. So erfuhr ich von einem niederösterreichischen Pflegeheim, das als Belohnung dem Pflegepersonal ein Magnum-Eis spendierte. Die Pflegerin, die davon berichtet hat, schenkte dieses Eis dann einer Heimbewohnerin.