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Zwischen Recht und Gesetz

Von Helene Jarmer

Gastkommentare
Helene Jarmer ist Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes (ÖGLB) und selbst gehörlos. Von 2009 bis 2017 war sie Abgeordnete der Grünen zum Nationalrat.
© Christian Treweller

Gehörlose Personen definieren sich als kulturelle Minderheit. Dazu haben sie jedes Recht. Die gesetzliche Grundlage fehlt aber.


Ich frage Sie ganz platt: Wie nennen sie eine kleine Gruppe von Menschen, die eine andere Sprache spricht als die Mehrheit im Land? - Ist das für Sie "eine sprachliche Minderheit"? Oder sind Sie der Meinung, diese Menschen seien behindert, weil sie nicht dieselbe Muttersprache mit der Mehrheit teilen?

Verzeihen Sie mir den plumpen Einstieg! Ich will Ihnen nur einen Eindruck zu vermitteln, wo gehörlose Personen, die Gebärdensprache sprechen, stehen. Sie sollen erahnen können, wie sich gehörlose Menschen fühlen, wenn sie als ungebildet, vielleicht geistig beeinträchtigt, sogar minderwertig wahrgenommen werden. Das sind sie nicht. Sie sprechen einfach nur ihre Sprache.

Die Gebärdensprachen dieser Welt - es gibt mehr als 300! - verfügen über Vokabular, Syntax und Grammatik. Ihre Beherrschung wird nach dem Europäischen Referenzrahmen in sechs Stufen von A1 (Anfänger) bis C2 (Experten) bewertet, wie die Beherrschung von Lautsprachen. Gebärdensprachen vermögen alles auszudrücken: Smalltalk, Fachjargon, Gutenachtgeschichten, klare Ansagen und leise Zwischentöne, die mimisch eine deutliche Unterscheidung finden, Witz und Lyrik, die in Monologen oder synchron in Chören gebärdet wird.

Die Wissenschaft bestätigt in unterschiedlichen Disziplinen - Linguistik, Soziologie, Psychologie, Volkskunde, Kultur- und Sozialanthropologie -, dass Sprache ein wesentliches Element zur Herausbildung einer kulturellen Identität darstellt. Jede Sprache bildet in einer einzigartigen Weise Weltbilder, Werte, Emotionen ab, über die Menschen sich identifizieren und sozialisieren.

Auch gehörlose Menschen bilden eine Gemeinschaft, die sich über die gemeinsame Sprache definiert. Sie generieren daraus ihre Identität als Individuum und als Gruppe. Es ist nicht egal, wer man ist und wo man sich zugehörig fühlt. Jeder Mensch braucht Gemeinschaft, Geborgenheit, Heimat und Anerkennung. Dazu sind entsprechende gesetzliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen nötig.

Dieser Tatsache trägt die Minderheitenerklärung von 1992 Rechnung, die in Artikel 1 ihr Ziel darlegt: den Schutz von Minderheiten, die auf nationaler oder ethnischer, kultureller, religiöser und sprachlicher Identität beruhen. In diesem Kontext verorten sich gehörlose Gemeinschaften überall auf der Welt. Sie definieren sich als "zahlenmäßig kleinere Gruppe als der Rest einer Bevölkerung eines Staates, deren Mitglieder kulturelle und sprachliche Merkmale aufweisen, die sich von denen der restlichen Bevölkerung unterscheiden".

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bilden mit der Minderheitenerklärung den rechtlichen Referenzrahmen für ihren Kampf um die Anerkennung ihres Minderheitenstatus, der in der nationalen Gesetzgebung mehr sprachliche Rechte zugesteht.

Aber als Menschen mit Behinderung unterliegen gehörlose Personen allein den Behindertengesetzen. Indem ihnen die Rechte sprachlicher Minderheiten vorenthalten bleiben, kommen sie nie in den Genuss vollständiger Chancengleichheit - weder in der Schulbildung noch in der Berufsbildung, nicht am Arbeitsmarkt und nicht in der Gesellschaft.

Dafür kämpfen wir.

Der 23. September ist der Internationale Tag der Gebärdensprache.