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Klima- und Biodiversitätsschutz gemeinsam umsetzen

Von Franz Maier

Gastkommentare
Franz Maier ist Präsident des Umweltdachverbandes.
© Umweltdachverband

Beim Ausbau der erneuerbaren Energie sollte Revitalisierung vor Neuerrichtung stehen.


Die Regierung hat mit dem Entwurf zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) kürzlich ein Paket vorgelegt, das die entscheidenden Umweltthemen Klima- und Biodiversitätskrise anspricht. Der Entwurf soll den Ausbau der Erneuerbaren vorantreiben. Gleichzeitig gilt es jedoch, die letzten intakten Naturräume als Lebensgrundlage zu schützen - eine elementare Zielsetzung, die leider verfehlt wird. Trotz der erstmaligen Verankerung einiger Naturschutzkriterien ist der EAG-Entwurf daher kein wirksamer Hebel für die naturverträgliche Energiewende.

Die falsche Bevorzugung von Subventionen für Neuerrichtungen statt für Revitalisierungen bestehender Anlagen konterkariert im Bereich der Wasser- und Windkraft einen naturverträglichen Erneuerbaren-Ausbau. Statt die Pauschalförderung wie im bisherigen Ökostromgesetz fortzusetzen, wäre das Potenzial von Revitalisierungsmaßnahmen hunderter bestehender Altanlagen zu nutzen. Im Sinne des Biodiversitäts- und Landschaftsschutzes müssten Förderanreize für das Repowering - also Kraftwerkserneuerung und Erhöhung des Wirkungsgrades bestehender Anlagen - forciert werden. Die Potenziale dafür sind groß: Pro Anlage könnte eine Leistungssteigerung um 40, 50 oder sogar 60 Prozent erreicht werden.

Die Energiewende erfordert zudem massive Energieeinsparungen und wirkungsvolle Maßnahmen in Bezug auf die Energieeffizienz, ohne die wir unsere Klima- und Energieziele nicht erreichen werden. Die eingesparte Kilowattstunde ist nicht nur die umweltfreundlichste, sondern oft auch billiger als die neu produzierte. Eine naturverträgliche Energiewende - wie im Regierungsprogramm festgelegt - kann nur klappen, wenn der Umstieg auf Erneuerbare von Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs begleitet wird, das Steuersystem ökologisiert wird und klimaschädliche Subventionen abgebaut werden. In einer Prioritäten-Hierarchie wären das die vordringlichen Maßnahmen.

Das EAG muss sich am Leitbild einer naturverträglichen Energiewende ausrichten, die den fortschreitenden Biodiversitätsverlust als existenzbedrohende Krise adressiert. Die unberührten und nur wenig beeinträchtigten Rückzugs- und Landschaftsräume müssen erhalten werden, denn sie sind unsere Lebensgrundlage.

Naturschutz ist (auch) Klimaschutz. Global kommt ein Viertel aller CO2-Emissionen nicht aus Auspuffen oder Rauchfängen, sondern aus degradierten und zerstörten Ökosystemen wie abgeholzten Wäldern oder trockengelegten Mooren. Die geringe Berücksichtigung ökologischer Aspekte im EAG-Entwurf lässt allerdings massive Eingriffe in die Natur und Landschaft durch den zu erwartenden Kraftwerksboom befürchten. Gut gemeinte Ökostromförderung wird damit zur öffentlich subventionierten Natur- und Gewässerzerstörung. Ich appelliere daher an die Bundesregierung, den EAG-Entwurf nachzubessern: Klima- und Biodiversitätsschutz müssen gemeinsam gedacht und umgesetzt werden - nur so kann eine naturverträgliche Energiewende gelingen. Soziale Akzeptanz und Planungssicherheit inklusive.