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Abfall vom Islam entspricht todeswürdigem Hochverrat

Von Clemens M. Hutter

Gastkommentare
Clemens M. Hutter war Ressortchef Ausland der "Salzburger Nachrichten".

Ägypten verfährt zwar mit Apostaten gnädiger, aber das Recht geht trotzdem von Allah und nicht vom Volk aus.


Ein ägyptisches Gericht hat eine Frau und ihre sieben erwachsenen Kinder wegen Übertritts zum Christentum zu je 15 Jahren Haft verurteilt. Und jene sieben Beamten, die diesen Übertritt amtlich vollzogen hatten, müssen je fünf Jahre einsitzen. Was wiegt also Präsident Mohammed Mursis Erklärung, er wünsche "ein Ägypten der Muslime und ein Ägypten der Christen"? Gilt nun die Koran-Sure 2, Vers 256, "es gibt keinen Zwang im Glauben"?

Großmufti Ali Guma, Ägyptens oberster Rechtsgutachter, lehnte 2007 die weltliche Bestrafung abtrünniger Muslime ab, weil die Strafe im Jenseits erfolge. Das entspricht dem Koran (2, 217): "Wer von Euch seiner Religion abschwört und als Ungläubiger stirbt, wird der Hölle verfallen und dort bleiben." Warum also eine irdische Strafe, wenn der Übeltäter ohnehin ewig in der Hölle schmoren wird?

Dazu gab Mursi im Vorjahr eine bemerkenswerte Deutung: "Niemand darf gezwungen werden, an eine bestimmte Religion zu glauben. Solange der Apostat seinen Glaubenswechsel für sich behält, sollte er nicht nach islamischem Recht bestraft werden. Wer aber den Abfall vom Islam öffentlich kundtut, wird zur Gefahr für die Gesellschaft, dann greifen Gesetz und Scharia ein."

Ägyptens Religionsminister Mahmud Zakzuk definierte 2007 den Glaubenswechsel schärfer: Wer ihn öffentlich bekannt mache, gefährde die öffentliche Ordnung. Das wiege so schwer wie Hochverrat und sei mit dem Tod zu bestrafen. Nicht der Abfall vom Islam zähle, sondern dass der Apostat "durch seine Gedanken Verwirrung im Staat verbreitet und gegen seine Ordnung verstößt". Kein Wort des von Allah geoffenbarten Korans deckt diese These. Deshalb behilft man sich mit dem rüden Satz: "Wer seine Religion (islamische) wechselt, dem schlagt den Kopf ab." Das steht in den zwei Jahrhunderte nach Mohammeds Tod gesammelten Äußerungen des Propheten, ist aber nicht das geoffenbarte Wort Allahs.

Mursi will Ägypten zu einem "demokratischen, zivilen und modernen Staat" formen. Dazu gehört die Achtung der Menschenrechte. Diese schränkt allerdings die 1990 von 57 muslimischen Staaten verabschiedete Kairoer Menschenrechtserklärung ein. Sie definiert den Islam als "wahre Religion" und beste aller Gesellschaftsordnungen und bestimmt: "Alle Rechte und Freiheiten sind der islamischen Scharia nachgeordnet." Deshalb fehlen persönliche Rechte und Religionsfreiheit. Die Scharia wurzelt im Koran, den Mursi zu "unserer Verfassung" erklärte. Das heißt, dass alles Recht von Allah und nicht vom Volk ausgeht.

Die in Ägypten verurteilten Apostaten machten sich also schuldig, die "öffentliche Ordnung zu gefährden", weil ihr Glaubenswechsel amtlich dokumentiert und damit öffentlich wurde. Stillschweigender Abfall vom Islam ist demnach eine religiöse Privatangelegenheit, die öffentliche Dokumentation aber ein dem Hochverrat gleichwertiges Verbrechen.

Mursi strebt trotzdem einen "demokratischen, zivilen und modernen Staat" an. Dazu müsste Ägypten erst die Aufklärung durchstehen, die Kant 1784 treffend als "Ausgang des Menschen von selbst verschuldeter Unmündigkeit" definiert hat.