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Der Souverän als Fürsorge-Fall

Von Christian Ortner

Gastkommentare
Christian Ortner.

Die an sich eher unerhebliche neue Verfassung für Kärnten weist unfreiwillig auf einen Gendefekt der Republik hin.


Zu verstehen, wie Politik in Kärnten funktioniert, ist für Nicht-Kärntner manchmal so schwierig, wie eines dieser wunderbar melancholischen Heimatlieder der südlichsten Provinz der Republik im richtigen Tonfall zu mitzusingen. Geht einfach nicht. Warum sich zum Beispiel die Spitzen der Landespolitik in der Ära selbstfahrender Autos, künstlicher Intelligenz und auf dem Mars landender Roboter noch immer an der Frage der Stellung der slowenischsprachigen Minderheit im Lande abarbeiten, ist für alle jenseits der Pack lebenden Österreicher ein völliges Mysterium.

Immerhin stehen ja nun seit einigen Jahren dort zweisprachige Ortstafeln, ohne dass Kärnten in einer Apokalypse versunken wäre. Mittlerweile melden sogar immer mehr deutschsprachige Eltern ihre Kinder zum Slowenisch-Unterricht an, weil sie das mit Recht als große Chance begreifen. Deswegen versteht auch kein Mensch, warum die Kärntner ÖVP mitten im 21. Jahrhundert Schwierigkeiten hat, die Gleichberechtigung der slowenischen Mitbürger explizit in die neue Landesverfassung hineinzuschreiben, die demnächst beschlossen werden soll. Der Hinweis des Kärntner ÖVP-Chefs, "sein Bauch" empfehle ihm diese ablehnende Haltung, hilft außerhalb Kärntens auch nicht wirklich weiter, das zu verstehen.

Bei Gelegenheit dieses doch eher lokalen Konfliktes wurde freilich eine ganz andere politische Merkwürdigkeit offenbar, an der sich aber überhaupt niemand zu stoßen scheint. Obwohl sie bei genauerer Betrachtung zumindest so empörend ist. Denn der umstrittene Passus der neuen Verfassung lautet: "Die Fürsorge des Landes gilt den deutsch- und slowenisch sprachigen Landsleuten gleichermaßen."

"Fürsorge"? Wie bitte? Auch wenn man dem Begriff "Fürsorge" mehrere nicht ganz idente Bedeutungen zuordnen kann, gilt laut Duden: "Tätige Bemühung um jemanden, der ihrer bedarf, ersatzhalber auch ,Unterstützung in Notsituationen‘" oder einfach "(finanzielle) Stütze". Die Funktion des Staates in einer Verfassung auf den Begriff "Fürsorge" zu fokussieren, sagt einiges über das Staatsverständnis der Väter und Mütter dieser Verfassung aus.

Da wird mit dem Souverän nicht auf Augenhöhe verhandelt, sondern der wird als hilfsbedürftiger Untertan definiert, den die Obrigkeit weise und milde durchs Leben zu führen hat. Indem er "Fürsorge" verspricht, definiert sich dieser Staat nicht als das, was er im 21. Jahrhundert sein sollte, sondern wirft sich in eine obrigkeitliche Pose, indem er "Fürsorge gewährt". Es ist dies ein Staatsverständnis, wie es im Feudalismus vorgeherrscht haben mag und das sich gerade in Kärnten noch bis tief ins 20. Jahrhundert hinein am Leben erhalten hat.

Dass der mittlerweile verstorbene Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider Hundert-Euro-Scheine an Bedürftige verteilen konnte, ohne dass dies den vermeintlichen Souverän auch nur im Geringsten gestört hat, belegt diese politische Dysfunktionalität ganz prächtig. Einen Anspruch des Bürgers auf "Fürsorge" (und nicht etwa Freiheit) ins Zentrum eines Grundgesetzes zu stellen, wird freilich nicht ausschließlich in Kärnten als Normalzustand begriffen, dazu neigt ja mental die ganze Republik. Dies nun trotzdem in einem Verfassungstext festzuschreiben, ist nicht wirklich ein Hinweis darauf, dass die politische Klasse im 21. Jahrhundert angekommen ist.