Zum Hauptinhalt springen

Mehr Rechte für die Bürger

Von Helmut Pietzka

Gastkommentare

100 Jahre Republik - eine kritische Analyse des politischen Systems in Österreich.


In naher Zukunft jährt sich die Gründung der Ersten Republik zum 100. Mal. Wie war es möglich, dass auch nach dem Ende der Monarchie 1918 die Macht im neuen Kleinstaat bei einer kleinen Gruppe von Bevorrechteten blieb? Professor Hans Kelsen war ein Befürworter der Parteiendemokratie und hat in der von ihm maßgeblich mitgestalteten Verfassung des Jahres 1920 wesentliche politische Rechte der Bürgerschaft nicht berücksichtigt. Es fehlt das Recht, Parteien bei Wahlen unter verbindlichen Programmen auszuwählen, uneingeschränkte Information zu erhalten und in wesentlichen Sachfragen informiert mitzuentscheiden. Die damalige revolutionäre Stimmung hätte es aber erlaubt, in die Verfassung Vorkehrungen einzubauen, die der Bürgerschaft die schrittweise Übernahme ihrer Rolle als politischer Akteur ermöglicht hätte. Das hätte uns ab 1933 viel Leid ersparen können. Denn in der Parteiendemokratie können nur die Bürger wirksame Gegenkräfte sein, weil die Parteiführer fast alle anderen Kontrollkräfte unkritisch machen können.

Die Macht der Parteiführer

In den 100 Jahren seit Ausrufung der Republik wurden nur die Parteiendemokratie und die Macht der Parteiführer ständig ausgebaut und unumkehrbar gemacht, den Bürgern aber endgültig die Zuschauerrolle zugewiesen. Wie werden bei uns in Österreich heute Gesetze vorbereitet und beschlossen? Sie werden im kleinen Kreis vorbereitet, der Lobbyisten offensteht und von Parteiführern und Regierungsmitgliedern dominiert wird. Die Aufgabe der gewählten Abgeordneten besteht lediglich darin, die von den Parteiführern getroffenen Entscheidungen im Namen des Volkes als Gesetz gültig werden zu lassen und so die demokratische Vorgangsweise nachzuweisen. Viel Mitentscheiden dürfen sie nicht, denn in den Ausschussdebatten sollen die Koalitionsbeschlüsse nicht wesentlich geändert werden.

Für ihre Dominanz bei der Gesetzwerdung verlassen sich die Parteiführer auf die Wirkung des auftragsfreien Mandats (kein Auftrag von den Bürgern erlaubt, also auch keine Informationspflicht der Abgeordneten gegenüber den Bürgern) und die Immunität (Unverantwortlichkeit) der Abgeordneten bei ihrer politischen Tätigkeit. Die gewählten Abgeordneten können - völlig legal - tun, was sie für gut befinden. Die Parteiführer nutzen das zum Aufbau ihrer Machtbasis. Um einen Machtblock für die heute üblichen Koalitionen zu bilden, müssen die Abgeordneten aber erst eng an die Parteiführung gebunden werden.

Diese Bindung ergibt sich zunächst aus der politischen Einstellung der Abgeordneten und aus den Ressourcen, die die Abgeordneten brauchen und die nur in der Parteileitung vorliegen. Dann aber geht Druck zum Wohlverhalten der Abgeordneten auch vom Listenwahlrecht aus. Der Abgeordnete betrachtet das Volksvertreten als Beruf mit Pensionsberechtigung, also muss er sich um das Wohlwollen der Parteiführung kümmern, die die sicheren Listenplätze für die nächsten Wahlen vergibt.

Als Gegenleistung treten die Abgeordneten beim Eintritt in ihren Parlamentsklub das ihnen persönlich verliehene Recht zur Vertretung der Wählerschaft de facto an die Parteiführung ab, denn sie sind an die Klubdisziplin gebunden. Außerdem bringt die Mitgliedschaft im Klub der Partei zusätzliches Geld (Klubförderung), ein Nichtbeitreten wird als parteischädigend angesehen.

Das Interesse der Parteien am Staat wurde natürlich auch durch den seit 1945 einsetzenden Wirtschaftsaufschwung gesteigert, der Steuern und Abgaben in ständig steigender Höhe in die Kassen der öffentlichen Hände spülte. Die Entscheidungen über den Einsatz des Steuergeldes wurden zu einer erstrangigen politischen Aufgabe und Gestaltungsmöglichkeit.

Die legal geschaffene, unangreifbare und uneingeschränkte Machtposition der Parteiführer des Koalitionsblocks hebt die Trennung von Gesetzgebung und Gesetzesdurchführung auf. Sie bestimmen, wer ins Parlament kommt, wer Minister wird und wer in eines der Höchstgerichte einzieht. Die Machtposition der Parteiführer hat dazu geführt, dass sie ohne Volksabstimmung unsere Verfassung laufend ergänzen, ohne die Bürgerschaft um Genehmigung zu ersuchen. Als Folge gibt es in Österreich keine Verfassungstradition.

Weiters wird die Bürgerschaft nicht ausreichend informiert. Auch bei Wahlen gibt es keine verbindliche Programminformation, präsentiert werden die Köpfe der Parteiführer und einige markige Sprüche. Wahlen sind reine Bauchentscheidungen, man muss einer Partei vertrauen und hoffen, dass alles gut gehen wird. Bilder sollen überzeugen, da mit Programmen nicht geworben wird. Viele Probleme werden nur noch verwaltet, nicht gelöst. Trotzdem erhalten die Parteien in Österreich überhöhte Förderung aus Steuermitteln. Dann werden Presse-und TV-Förderungen gewährt, die diese wichtigen Gegenkräfte für die Kontrolle der Machtausübung oft unbrauchbar machen. Schließlich hat die Machtfülle die Parteiführer verleitet, keinerlei Ergebnisverantwortung zu übernehmen. Die politische Verantwortung ist kein Ersatz dafür, denn sie verhindert nicht, dass Probleme jahrelang unerledigt vorgetragen werden.

Kampf gegen Arbeitslosigkeit

Durch ihren Einsatz und unter Nutzung des vorhandenen Rechtsrahmens haben sich Österreichs Bürger nach 1945 als Arbeitnehmer und Unternehmer einen guten Lebensstandard aufbauen können, der heute durch außerordentliche Entwicklungen bedroht wird. Die Maßnahmen zur Problemlösung werden so einschneidend sein, dass die Bürger nach detaillierter Erklärung darüber abstimmen sollten.

Kriege, Bürgerkriege und Rebellionen in vielen Ländern Asiens und Afrikas führen dazu, dass die betroffenen Menschen ihre Heimat verlassen und im rechtssicheren Europa ein neues Leben beginnen wollen. Dazu strömen noch Standardprodukte aus Niedriglohnländern verstärkt in unsere hochpreisigen Inlands- und Exportmärkte ein, und unzufriedene Arbeitnehmer aus diesen Ländern wollen in unseren Arbeitsmarkt integriert werden. Das alles gefährdet die Beschäftigung speziell der schlechter qualifizierten Bürger sowie ihre Wiedereingliederung bei Verlust des Arbeitsplatzes. Die Unternehmen begegnen der neuen Konkurrenz mit weiterer Automatisierung der Leistungserstellung zur Kostensenkung, die zu weiterem Abbau von Arbeitsplätzen führen wird.

Die Arbeitslosigkeit muss wegen der europäisch vereinbarten Schuldenbremse ohne wachstums- und beschäftigungsfördernde staatliche Intervention gesenkt werden. Neuverteilung der Arbeit oder Übergang auf bedingungsloses Grundeinkommen? Das ist die Frage, die zu entscheiden sein wird. Zur direkten Einbindung der Bürger in die Problemlösung sind Verfassungsänderungen notwendig. Ebenso müsste ein Informationsrecht der Bürgerschaft über Pflichtthemen, zu Pflichtterminen und in Pflichtqualität eingeführt werden. Nur die Zurverfügungstellung von Informationen in einem im politischen System integrierten und aus Steuermitteln finanzierten Bürgerzentrum (Magistrate in Städten und Bezirkshauptmannschaften auf dem Land) würde das Informationsrecht erfüllen. Zudem müsste das Amtsgeheimnis gänzlich aufgehoben werden.

Eng mit dem Informationsrecht hängt das Wahlrecht zusammen. Wahlinformation muss Programme mit Maßnahmen, Kosten und Terminen der wahlwerbenden Parteien umfassen. Diese Forderung muss in das Nationalratswahlrecht eingebaut werden, denn nur so ist eine Leistungsüberprüfung des politischen Systems möglich. Mitbestimmung sollte vorerst als Abstimmung über fortlaufend gestaltete Rahmengesetze erfolgen, die die Entwicklungsrichtung eines Bereichs vorgeben und keine richtigen Gesetze betreffen. Und der Gesetzgeber müsste E-Voting zulassen, das sicheres und überprüfbares Abstimmen unter Wahrung des Wahlgeheimnisses ermöglicht, auch mit Nutzung der sogenannten Blockchain-Technologie.