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Beim Föderalismus ist es Zeit zu handeln

Von Margit Schratzenstaller

Gastkommentare
Margit Schratzenstaller ist Referentin für Öffentliche Finanzen und stellvertretende Leiterin am Wifo sowie Lehrbeauftragte an der Universität Wien. Sie ist Expertin im Fiskalrat und Kuratoriumsmitglied des Europäischen Forum Alpbach sowie des KDZ-Zentrum für Verwaltungsforschung.

Das Jahr 2018 sollte zur Vorbereitung grundlegender Reformen in der Finanzausgleichsarchitektur genutzt werden.


Um 2018 und 2019 die durch das EU-Regelwerk sowie die österreichische Schuldenbremse vorgegebene Obergrenze für das strukturelle Defizit von einem halben Prozent des Bruttoinlandsprodukts einhalten zu können, hat Finanzminister Hartwig Löger eine Reihe von Sparmaßnahmen angekündigt: allesamt Maßnahmen, die der Bund relativ kurzfristig ohne Einbindung von Ländern, Gemeinden und weiterer Akteure umsetzen kann, wie Kürzungen bei den Bundesförderungen oder den Mietkosten des Bundes.

Neben diesen kurzfristigen und unsystematischen Maßnahmen müssen jedoch - wie im Regierungsprogramm in Form von Absichtserklärungen festgehalten - gleichzeitig fundamentale Strukturreformen im öffentlichen Sektor eingeleitet werden. Nur so kann nachhaltig Spielraum für dringend erforderliche Zukunftsinvestitionen sowie die angestrebte deutliche Abgabensenkung bei gleichzeitiger Einhaltung des Budgetpfades geschaffen werden.

Eine Föderalismusreform ist der zentrale Hebel, wenn zentrale Bereiche wie das Gesundheits- und Spitalwesen, das Fördersystem oder die Schulverwaltung effizienter gestaltet werden sollen. Kern einer solchen umfassenden Reform ist eine Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden mit dem Ziel einer radikalen Aufgabenentflechtung. Diese ist einzubetten in eine stärker aufgabenorientierte Mittelverteilung und den Ausbau der Steuerautonomie von Ländern und Gemeinden, um Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung stärker zusammenzuführen.

Im seit Anfang 2017 für die nächsten fünf Jahre geltenden Finanzausgleich wurde vereinbart, die Grundlagen für solche grundlegenden Strukturreformen zu erarbeiten. So soll bis Ende 2018 eine Bundesstaatsreform einschließlich Aufgabenkritik und -entflechtung vorbereitet werden. Eine Arbeitsgruppe soll unter Beiziehung internationaler Experten Optionen für den Ausbau der Abgabenautonomie auf Bundesländerebene prüfen. Diese Vorhaben, die bis dato noch nicht in die Wege geleitet worden sind, müssen in den kommenden Monaten priorisiert werden.

Gleiches gilt für zwei weitere im Finanzausgleichspakt festgehaltene Vereinbarungen, deren Umsetzung überfällig ist. Erstens der Einstieg in die aufgabenorientierte Mittelverteilung: Danach hätte schon im laufenden Kindergartenjahr 2017/18 ein Teil der Ertragsanteile aus den vom Bund eingehobenen Steuern nach aufgabenorientierten Kriterien an die Gemeinden für die Kinderbetreuung verteilt werden sollen. Zweitens hätte bereits Mitte 2017 ein Konzept für eine Grundsteuerreform vorgelegt werden sollen.

Jedenfalls sollte das Jahr 2018 zur Vorbereitung grundlegender Reformen in der Finanzausgleichsarchitektur genutzt werden. Dies kann einerseits nur losgelöst von den konkreten Detailverhandlungen zum nächsten Finanzausgleichspakt gelingen. Andererseits kann mit der Umsetzung von tiefgreifenden Föderalismusreformen nicht bis zum Ablauf des geltenden Finanzausgleichs Ende 2021 gewartet werden, wenn sie in absehbarer Zeit Einsparungen erbringen sollen.