Zum Hauptinhalt springen

Anschwärzungen haben sich in Luft aufgelöst

Von Walter Rosenkranz

Gastkommentare

Nach zehn BVT-U-Ausschüssen ist klar, dass weder Innen- noch Justizminister eine politische Verantwortung für ein Fehlverhalten tragen.


Bei der Befragung der führenden Staatsanwältin im BVT-Verfahren, Ursula Schmudermayer, vergangene Woche hat sich eines klar herauskristallisiert: Sie allein und ihre Behörde, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), haben über dieses Verfahren und die damit verbundene Hausdurchsuchung entschieden. Die Staatsanwältin erklärte auch, dass sie schon im Jahr 2017 - also vor Amtsantritt der neuen Regierung und Ernennung von Innenminister Herbert Kickl - in dieser Causa ermittelt hat. Der gesamte Akt wurde schon damals wegen besonderer Geheimhaltung als Verschlusssache behandelt. Nachdem die Aussagen der Zeugen von der WKStA als glaubwürdig erachtet worden waren und deren Aussagen die Verdachtsmomente erhärtet hatten, war klar, dass sehr rasch etwas passieren musste, und daher wurde zeitnah die Hausdurchsuchung angeordnet.

Somit kann man nach zehn Untersuchungsausschuss-Sitzungen eindeutig festhalten, dass alle Vermutungen, Anschwärzungen und Unterstellungen gegen Innenminister Herbert Kickl sich durch die bisherigen Zeugenaussagen im BVT-Untersuchungsausschuss in Luft aufgelöst haben. Es kommt mir aber so vor, dass die Meinung der Opposition so zu sein scheint, dass die Rechtsmeinung des Portiers des BVT mehr Gewicht hat als die Rechtsmeinung von Staatsanwälten und Richtern - unsere ist das aber nicht. Wir halten uns daran, was im Rahmen der Gewaltenteilung die unabhängige Justiz gemacht und entsprechend auch gesagt hat.

Innenminister Herbert Kickl war von Anfang an an einer raschen Aufklärung interessiert. Als der Minister von den seit im Jahr 2017 im Raum stehenden Vorwürfen erfahren hat, drängte er auf eine rasche Aufklärung, und dieser Umstand wurde ihm von der Opposition und von manchen Medien als Druckausübung auf die Justizbehörden ausgelegt.

Es gibt aber einen legitimen Druck, und zwar: eine rasche und lückenlose Aufklärung. Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass die Hausdurchsuchung ordnungsgemäß und besonnen durchgeführte wurde, und nicht der Innenminister hat diese angeordnet, sondern die unabhängige Justiz. Daher gibt es weder eine politische Verantwortung für ein Fehlverhalten beim Justizminister und auch nicht beim Innenminister.

Man muss sich eigentlich auch beim Leiter der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, Oberst Wolfgang Preiszler, in aller Form dafür entschuldigen, was ihm an Unterstellungen hier widerfahren ist. Ihn in ein anderes Licht zu stellen, war komplett haltlos. Und jenen, die meinten, die Polizeieinheit Cobra hätte die Hausdurchsuchung leiten sollen, muss man ausrichten: "Dort sitzt ein ÖVP-Gemeinderat!" Es ist aber beängstigend, dass offensichtlich die Opposition mit Peter Pilz, Jan Krainer und Stephanie Krisper - so quasi die "PKK" - sogar die Forderung nach einem Berufsverbot für Freiheitliche erheben wollen. Mit diesem Ansinnen leistet die Opposition der Demokratie aber einen Bärendienst.