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Groteske um ehemaliges Loch

Von Bernhard Baumgartner

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Bernhard Baumgartner ist Redakteur im Kultur-Ressort der "Wiener Zeitung".
© WZ / Thomas Seifert

"Ist das Kunst oder kann das weg?", lautet ein geflügeltes Wort. In diesem Fall ging es zwar um Kunst, diese musste aber dennoch weg. Die Stadt Mannheim hat ihre Kunsthalle umgebaut und musste dabei das sogenannte "Mannheimer Loch" entsorgen - eine Kunstinstallation in Form eines Lochs, das sich über mehrere Etagen des alten Gebäudes zog. Das Haus wurde nun entkernt und die Zwischendecken entfernt: mitsamt dem Loch, das ja nun (mangels Etagen) nicht mehr vor sich hinklaffen kann. Die Künstlerin Nathalie Braun Barends klagte auf Erhaltung, die Stadt bestand darauf, als Eigentümer die Entsorgung verfügen zu können. Nun hat das Höchstgericht entschieden: Die Beseitigung der großen Kunstinstallation war grundsätzlich rechtmäßig. In Fällen der Vernichtung urheberrechtlich geschützter Werke sei eine "umfassende Abwägung der Interessen des Urhebers und des Eigentümers" vorzunehmen, erläuterte das Gericht in seinem Beschluss. Das Interesse der Kunsthalle an einer Beseitigung steht über dem "Erhaltungsinteresse" der Künstlerin. Offenbar wird es nun auch Schadensersatz geben, lässt das Urteil erahnen. Damit wird für etwas, was von Anfang an nicht da war und das auch nun nicht mehr da ist, ein weiteres Mal bezahlt. Sozusagen Schmerzensgeld an den Lochgott, der sich jetzt ein anderes Zuhause suchen muss. Warum man das Loch nicht bis zu einer Neuinstallation anderenorts einfach ins Depot legt, ist nicht nachvollziehbar. Viel Lagerraum braucht so ein Loch ja nicht.