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Dummheit schützt vor Haftstrafe nicht

Von Christian Mayr

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WZ  Christian Mayr
WZ  Christian Mayr
© Wiener Zeitung

Acht Jahre, nachdem der heimische Fußball von einem Wettskandal rund um Bundesligaspieler Dominique Taboga und Ex-Teamspieler Sanel Kuljic erschüttert wurde, zeichnet sich zwei Etagen tiefer der nächste derartige Skandal ab. In der Regionalliga-Ost sollen einige Spiele geschoben worden sein, vier Männer befinden sich in Untersuchungshaft, die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs. Details gab es zu den Vorwürfen vorerst noch nicht, lediglich, dass die Verdächtigen den Ausgang von Spielen manipuliert haben sollen "durch mäßige Leistungen oder spielverzerrende Aktionen". Und natürlich entsprechende Wetteinsätze.

Letztere dürften laut ersten Erkenntnissen nicht in Österreich platziert worden sein, zumal im Gefolge der Causa Taboga hierzulande ein entsprechendes Frühwarnsystem installiert und Ereigniswetten auf Corner, Einwürfe oder gelbe Karten abgestellt wurden. Gut in Erinnerung ist im Fall von Taboga (Grödig) noch dessen Elferfoul in einem Spiel gegen Salzburg, das fetten Wettgewinn gebracht hätte - wenn der Schiedsrichter den Penalty auch gepfiffen hätte. Hat er aber nicht, weshalb dann sogar ein gewaltiger Verlust stand. Dieser Vorfall zeigt die ganze doppelte Dummheit, die ein Spieler in einer Mannschaftssportart wie Fußball begeht, wenn er absichtlich schlecht spielt: Einerseits schützt eine solche Dummheit nicht vor einer Haftstrafe (Taboga erhielt drei Jahre teilbedingt und ursprünglich eine lebenslange Liga-Sperre), andererseits ist nie gesagt, dass nicht der Spielverlauf die kriminellen Absichten des einzelnen konterkariert respektive die ehrlichen Teamkollegen den Schiebeversuch kompensieren.

Das erinnert uns auch ein wenig an die "Schande von Gijon", als sich das ÖFB-Team bei der WM 1982 dem Nichtangriffspakt gegen Deutschland beugte. Das ganze Team? Nein, denn Walter Schachner rackerte unermüdlich weiter.