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Ein Erfolg für den Datenschutz

Von Gregor Kucera

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In Deutschland gibt es (bald) keine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten mehr. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regelung, die Telekommunikationsanbietern auftrug, Verkehrsdaten ohne Anlass zu speichern und im Bedarfsfall Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen, als nicht vereinbar mit europäischem Recht eingestuft.

Laut EuGH dürfen die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Anlass gespeichert werden. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten sei nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit möglich, hieß es in dem neuen Urteil. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität könne auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein.

Das Urteil ist ein Erfolg für den Datenschutz und zeigt, dass das Thema ein stetes ist, fernab von Hackerattacken oder der chinesischen Überwachungsmaschinerie. 2022 ist glücklicherweise also nicht George Orwells 1984. Datenschutz muss allen Nutzern ein Anliegen sein - egal, ob beim Staat und seinen Organen oder bei den großen IT-Konzernen. Wenn man - so wie manche Fachleute - davon ausgeht, dass Künstliche Intelligenz direkt aus dem Überwachungsmonopol der Tech-Firmen kommt, muss man als Anwender endlich Interesse am Datenschutz zeigen. Es kann nicht sein, dass man sich stets beschwert, sich dabei aber nicht aktiv um das Thema kümmert. Es reicht auch nicht, wenn es nur an Schulen Schulungen zu Medien- und Internet-Kompetenz gibt.