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Gutsherrenstil in Frage gestellt

Von Tamara Arthofer

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Tamara Arthofer
Tamara Arthofer ist Sport-Ressortleiterin.

Der SV Wilhelmshaven ist jetzt nicht der Nabel der großen, weiten Fußballwelt. Und doch hat der siebentklassige Verein es geschafft, ein Urteil der Fifa zu Fall zu bringen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat einen von der Fifa gefassten, vom DFB weitergeleiteten und vom norddeutschen Verband NFV vollstreckten Beschluss, den Klub per Zwangsabstieg aus der Regionalliga zu kicken, für nichtig erklärt. Der Verein war damit sanktioniert worden, weil er im Jahr 2007 eine Ausbildungsentschädigung von 157.000 Euro an zwei argentinische Klubs für einen Spieler nicht bezahlen wollte. Für den Fußball kann das Urteil weitreichende Konsequenzen haben. Schließlich hat die Causa mehrere Ebenen: zum einen das System der Ausbildungsentschädigungen, zum anderen die Struktur. Ausbildungsentschädigungen sind ein wesentlicher Pfeiler des Transfersystems; sie leisten zumindest einen kleinen Beitrag zur Solidarität und belohnen Nachwuchsarbeit. So der Gedanke. Allerdings können sie auch unverhältnismäßig sein und in manchen Fällen auch das EU-Recht auf die Freizügigkeit in der Berufswahl beschneiden. Dass das System gänzlich gekippt wird, ist aber unwahrscheinlich, mit der "Besonderheit des Fußballs" kann man vieles argumentieren. Das Gericht ließ sich auf diese Frage gar nicht ein, es entschied rein formal: Sind die dynamischen Satzungsverweisungen, wonach die Vereine verpflichtet sind, die Statuten übergeordneter Organisationen anzuerkennen, auch wenn sie nicht selbst deren Mitglied sind, gültig? Hier gab es ein Nein, weil der Klub selbst nur Mitglied im NFV, nicht aber im DFB oder der Fifa ist. Das stellt den Gutsherrenstil, in dem die Fifa von ihrem Glaspalast bis in die hintersten Zipfel der Provinzen hineinregiert, in Frage. Und das wiederum ist zumindest ein starkes Signal an die große, weite Fußball-Welt.