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Forschung auf der Anklagebank

Von Martyna Czarnowska

Politik

In Polen müssen sich zwei Holocaust-Forscher gegen den Vorwurf der Verleumdung verteidigen. Historiker im In- und Ausland fürchten um die Unabhängigkeit der Wissenschaft.


Der Onkel ein Nazi-Kollaborateur? Filomena Leszczynska will diese Darstellung nicht gelten lassen. Die 80-Jährige hat zwei Holocaust-Forscher wegen Verleumdung verklagt: Sie sieht durch ein paar Absätze in einer wissenschaftlichen Abhandlung den Ruf ihrer Familie beschädigt, fordert eine Entschuldigung und Schadenersatz in Höhe von knapp 23.000 Euro. Ein Gericht in Warschau soll am heutigen Dienstag ein Urteil fällen.

Damit rückt ein historisches Werk in den Fokus der Aufmerksamkeit, das bereits bei seinem Erscheinen 2018 von rechtskonservativen Politikern und Publizisten angegriffen wurde. Die Autoren von "Weiter ist Nacht" beschreiben darin die Überlebensstrategien von Juden in ausgewählten Regionen Polens während der NS-Herrschaft. Die Rolle der polnischen Bevölkerung wird dabei auch beleuchtet - und die hatte nicht nur heroische Momente. So haben Polen Juden auch an die Deutschen ausgeliefert, und einer der Beteiligten soll Edward Malinowski, Leszczynskas Onkel, gewesen sein. In einem Nachkriegsprozess wurde er allerdings freigesprochen. Eine Jüdin sagte zu seinen Gunsten aus.

Darauf wird auch in dem Verfahren verwiesen, das gegen zwei der Autoren, die Historiker und Holocaust-Forscher Jan Grabowski sowie Barbara Engelking, in Warschau eröffnet wurde. Dabei schreiben auch sie, dass Malinowski auf der anderen Seite der jüdischen Frau geholfen hatte - gegen Entlohnung. Dass dies in Polen noch immer ein Reizthema sein kann, zeigt der laufende Prozess.

Festhalten am Opferbild

Auch Historiker haben professionelle Standards zu erfüllen, tragen Verantwortung gegenüber ihrer Quellenauswahl und deren Interpretation. Ihre Fachkollegen und zuständige akademische Gremien können daran Kritik üben. Sie haben keine Immunität, wenn Nachkommen auch nach dem Tod der beschriebenen Personen deren Persönlichkeitsrechte verletzt sehen und deswegen vor Gericht ziehen. Solche Anklagen sind so gut wie in jedem Land möglich.

Doch in Polen spielt sich der Prozess vor dem Hintergrund einer seit gut zwei Jahrzehnten laufenden Geschichtsdebatte ab, die an das historische Selbstverständnis vieler Menschen rührt. Davor grenzte es an ein Tabu, über die Mitwirkung von Polen an der Verfolgung von Juden zu schreiben. Dass auch Polen nicht frei von Antisemitismus war, dass es Fälle von Kollaboration mit den deutschen Besatzern im Zweiten Weltkrieg gegeben hatte, dass in mehreren Dörfern und Städten Polen selbst Pogrome an ihren jüdischen Nachbarn begangen hatten, wurde kaum thematisiert und wird es bis heute in nationalkonservativen Kreisen ungern. Vielmehr dominierte das Bild von der polnischen Nation - ungeachtet der damaligen ethnischen und religiösen Vielfalt -, die einerseits ein Opfer von Nazi-Deutschland und andererseits ein tragischer Held im Kampf gegen das Dritte Reich war.

Das hatte und hat in Polen auch politische Implikationen. Vor gut zwei Jahren löste die nationalkonservative Regierung in Warschau international Unverständnis bis Empörung mit ihren Plänen für eine Regelung aus, die als Holocaust-Gesetz bezeichnet wurde. Dieses sah Haftstrafen für jene vor, die dem polnischen Staat oder Volk Mitverantwortung für Verbrechen des deutschen Nazi-Regimes zuschreiben. Historiker sahen in dem Passus, der dann abgemildert wurde, eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Forschung: Wer sollte noch über polnische Kollaborateure schreiben oder auf Universitäten davon erzählen, wenn ihm dafür Gefängnis droht?

Diese Frage klingt nun wieder mit - auch wenn das aktuelle Verfahren ein ziviles und kein Strafprozess ist. Besorgte Stimmen kommen daher schon aus dem In- und Ausland. Der Verband der Historiker Deutschlands warnt vor den gesellschaftlichen Schäden, wenn Forschungsergebnisse nicht im wissenschaftlichen und öffentlichen Diskurs, sondern vor Gericht verhandelt werden. Die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem spricht von einer Attacke auf die freie Forschung.

Kritik übt ebenfalls die Polnische Akademie der Wissenschaften. Falls eine wissenschaftliche Publikation Fehler enthalte, sollte eine Auseinandersetzung damit auf wissenschaftlichem und nicht auf dem Gerichtsweg erfolgen. Alles andere könnte die freie Forschung und eine offene Debatte entmutigen.