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"Keine Abstriche bei Rechtsstaatlichkeit"

Von Martyna Czarnowska aus Warschau

Politik

Europaministerin Edtstadler auf Arbeitsbesuch in Polen. Österreich würde "Sanktionen der EU gegen Russland mittragen".


In der Empfangshalle des polnischen Kanzleramtes hängen polnische und EU-Fahnen einträchtig nebeneinander. Die Atmosphäre des Gesprächs, das die österreichische Europaministerin Karoline Edtstadler am Montag mit ihrem Amtskollegen Konrad Szymanski führte, war ebenfalls freundlich. Doch all dies ändert wenig daran, dass der Streit um die Rechtsstaatlichkeit seit Jahren die Beziehungen zwischen Warschau und Brüssel belastet.

Das Thema sah Edtstadler denn auch als eines der wichtigsten bei ihrem Arbeitsbesuch in Polen an. "Es kann und darf keine Abstriche bei der Rechtsstaatlichkeit geben" - und diese sei auch Bedingung für weitere Geldflüsse aus der EU, sagte die Ministerin.

Denn der Justizzwist kann für Polen teuer werden. Das Land wurde deswegen bereits zu Zwangsgeld verurteilt. Allerdings gab es vor kurzem in Warschau zwei Anläufe, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Strafzahlungen wieder aufzuheben.

So hat Staatspräsident Andrzej Duda dem Parlament einen Gesetzesvorschlag zur Auflösung der umstrittenen Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof vorgelegt, die nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) schon längst ihre Arbeit hätte aussetzen sollen. Sie ist nämlich einer der Auslöser für die Sorge um die Unabhängigkeit der Justiz in Polen.

Einen weiteren Entwurf stellten in der Vorwoche Abgeordnete der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) vor, nach dem die Disziplinarkammer nicht mehr für Richter zuständig sein soll. Ihr sollen beispielsweise nur noch Staatsanwälte und Anwälte unterworfen sein. Disziplinarverfahren gegen Richter sollen künftig von Richtern des Obersten Gerichtshofs verhandelt werden, die per Los ernannt werden.

Der Rechtsstaatsstreit sei jedenfalls unnötig, befand Duda - vor allem in der jetzigen "angespannten internationalen Situation". Der Präsident sprach damit den Ukraine-Konflikt der EU mit Russland an, der Polen in Alarmbereitschaft versetzt. Denn die russisch-weißrussischen Militärmanöver spielen sich unweit der Landesgrenze ab. Außerdem sieht sich Polen als Fürsprecher der benachbarten Ukraine in EU und Nato an - und drängt auf eine scharfe Reaktion auf Russlands aggressives Verhalten.

Das aber entspricht nicht unbedingt der Einstellung der Regierung in Wien. Österreich gehört zu den EU-Staaten, die immer wieder die Notwendigkeit des Dialogs mit dem Kreml betonen und zögern, harte Sanktionen gegen Russland zu verhängen. Auch der Bau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2, von osteuropäischen Staaten von Anfang an abgelehnt, wird in Wien verteidigt - und ähnlich wie in Deutschland als wirtschaftliches Projekt bezeichnet. An dem ist der österreichische Konzern OMV beteiligt.

Trotzdem unterstreichen auch österreichische Regierungsvertreter die Einigkeit in der EU gegenüber Russland im Ukraine-Konflikt. So erklärte Edtstadler: "Sollte es zu einem Bruch des Völkerrechts kommen, wird Österreich alle Sanktionen mittragen, die die EU beschließt."

Brisantes Gerichtsurteil

Dennoch wird es wieder die Rechtsstaatlichkeit sein, die am Mittwoch erneut in den Fokus rückt. Denn da urteilt der EuGH über die Klagen Polens und Ungarns gegen eine Verknüpfung der Auszahlung von EU-Förderungen mit rechtsstaatlichen Standards. Diese Möglichkeit "zum Schutz der finanziellen Interessen der Union" wurde im Zuge der Budgetverhandlungen für den langjährigen EU-Haushalt vor eineinhalb Jahren geschaffen. Polen und Ungarn, wo die Rechtsstaatlichkeit ebenfalls auf dem Prüfstand steht, konnten das nicht verhindern, klagten aber dagegen.

Der Mechanismus soll erst zur Anwendung kommen, wenn der EuGH sein Urteil gefällt hat. Dessen Generalanwalt empfahl bereits, die Klagen abzuweisen.