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Völkerrecht als Hebel gegen Putin

Von Julian Mayr

Politik

Russland soll für den Krieg in der Ukraine zur Rechenschaft gezogen werden. Nur wie?


Seit Wochen wartet Europa auf die anstehende Frühjahrsoffensive der Ukraine. Zumindest weiterer Hilfen der westlichen Unterstützungsländer dürfte sich Kiew angesichts der Bekenntnisse bei deren Treffen in Ramstein sicher sein. Abseits des Kampfgeschehens wird auch mit die Frage behandelt, wer nach einem möglichen Ende des Krieges für die entstandenen Kosten geradestehen und für erlittenes Unrecht zur Rechenschaft gezogen werden soll.

Die EU-Kommission bekräftigt, Russland für die Kriegsschäden in der Ukraine zur Kasse bitten zu wollen. "Russland als Aggressor ist völkerrechtlich zu Reparationszahlungen an die Ukraine verpflichtet", sagt Kommissionsvize Valdis Dombrovskis dem "Handelsblatt". Die Kommission lasse juristisch prüfen, inwiefern es möglich sei, eingefrorenes russisches Vermögen einzuziehen - "einschließlich der Zentralbankreserven".

Die Schaffung opferzentrierter Gerechtigkeit strebt hingegen der Europarat mit einem Register für Kriegsschäden an, wie die Generalsekretärin der 1949 gegründeten Institution, Marija Pejcinovic Buric, am Donnerstag bei einer Debatte der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik im Presseclub Concordia in Wien bekanntgab. Österreich hat den entsprechenden Beschluss laut APA bereits mitgetragen.

Die geplante Institution mit Sitz in Den Haag sowie einem Standort in Kiew, soll die Kriegsopfer in der Ukraine unterstützen und ermöglichen, die zunehmenden Schäden zu fixieren. Damit soll auch der Weg freigemacht werden für einen Kompensationsmechanismus zu einem späteren Zeitpunkt, so die Generalsekretärin. Eine konkrete Ausgestaltung liegt noch nicht vor. Wahrscheinlich sei aber ein partielles Abkommen, das mit dem kommenden Gipfeltreffen in Reykjavik Mitte Mai stehen soll. Mitglieder des Europarats könnten sich dann genauso wie Beobachterstaaten wie die USA oder Mexiko, oder andere "willige Staaten", am Mechanismus beteiligen. "Wir brauchen ein breiteres Bündnis, idealerweise unter dem Dach der Vereinten Nationen". Neben der Kompensation materieller Verluste lotet der Europarat auch die Verfolgung strafrechtlicher Tatbestände aus. Tatsächlich könne laut Pejcinovic Buric vom Europarat rein rechtlich ein Tribunal geschaffen werden, das etwa das Verbrechen der russischen Aggression verfolgen könnte, fraglich blieben allerdings Effizienz und Praktikabilität einer solchen Instanz.

Aggression ist ein Fakt

Auf ukrainischem Staatsgebiet werden laut der Völkerrechtsexpertin der Universität Wien, Astrid Reisinger Coracini, möglicherweise einige völkerrechtliche Verbrechen begangen, darunter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit bis hin zum Genozid. Im Falle des Völkermords gelte es jedoch noch, zweifelsfrei eine Verbindung zu etwa propagandistischen Aufrufen im russischen Staatsfernsehen oder des Präsidenten und den Vorkommnissen auf ukrainischem Boden herzustellen. Auch gezielte Angriffe gegen Zivilisten könnten als Kriegsverbrechen geahndet werden, sind aber unter Umständen nur schwer zu beweisen.

Bei Völkerrechtlern besteht jedoch in einem Punkt kaum ein Zweifel: Russland verstößt eindeutig gegen Artikel 2/(4) der Charta der Vereinten Nationen, das völkerrechtliche Verbot der Gewaltanwendung, heute meist als Aggression bekannt. Auch eine überwiegende Mehrheit der Staaten verurteilt Russlands Angriff als völkerrechtswidrige Aggression.

Ralph Janik, ebenfalls Experte für Völkerrecht an der Universität Wien, spricht von einem "eindeutigen Fall", der laut Reisinger Coracini jedoch nicht erst mit der russischen Invasion im Februar 2022, sondern bereits mit der Annexion der Krim-Halbinsel seitens Russland 2014 begann: "2022 war es offensichtlich und stellte eine drastische Verschlechterung der Lage dar, aber der bewaffnete Konflikt und die Aggression begannen früher." Gerade die strafrechtliche Verfolgung der Aggression scheint aber eine Hürde zu sein. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGh) wird im Falle des faktisch vorliegenden Verbrechens der Aggression Russlands nicht tätig, da Russland als Aggressor kein Vertragsstaat des IStGh ist. Bei Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist es ausreichend, wenn der Staat, auf dessen Territorium diese begangen werden, die Rechtsprechung des IStGh akzeptiert, erklärt Reisinger Coracini.

Angst vor einem Musterfall

Das tut die Ukraine seit 2014, obgleich sie wie Russland oder Belarus nicht Vertragsstaat ist. Dies ermöglichte auch den internationalen Haftbefehl gegen Wladimir Putin wegen der Verschleppung von Kindern aus ukrainischen Gebieten.

Auch andere Großmächte wie China oder die USA, die nicht Vertragsparteien des Römischen Statuts, der Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs, sind, könnten also nicht für das Verbrechen der Aggression bestraft werden. Das gilt auch für die Invasion des Iraks 2003, die oft von Kritikern einer einseitigen strafrechtlichen Verfolgung Russlands ins Feld geführt wird. Ein Vergleich, der laut Janik ohnehin nicht hält: "Rechtlich gesehen sind beide Aggressionen. Politisch macht es aber einen Unterschied, wie der Staat strukturiert ist und wer regiert."

Das geltende Römische Statut entsprechend zu ändern dürfte mühsam werden, da es als Kompromiss erwachsen ist, so die Völkerrechtsexperten. Denkbar wäre ein mittels Zwei-Drittel-Mehrheit in der UN-Generalversammlung eigens für Russland eingerichtetes Tribunal. Manche Staaten wollen den spezifischen Kontext des russischen Angriffskrieges völkerrechtlich aufgearbeitet sehen, nicht aber einen Präzedenzfall schaffen, dem sie irgendwann selbst zum Opfer fallen könnten, so Reisinger Coracini.