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Zeit für die Selbstanzeige

Von Hermann Sileitsch

Politik

Wer sein Vermögen in der Schweiz freiwillig meldet, kommt günstiger davon.


Wien. Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich wirft Schatten voraus. Experten raten Anlegern, schon jetzt Selbstanzeigen vorzubereiten. Nachdem einige Schweizer Initiativen, die das Abkommen via Referendum verhindern wollten, nicht genügend Unterschriften sammeln konnten, steht dem Start Anfang 2013 nichts im Weg.

Es sei jetzt an der Zeit zu entscheiden, was mit dem Vermögen in der Schweiz geschehen soll, empfiehlt Heinrich Weninger von der Kathrein Privatbank, einer Tochter der Raiffeisen Bank International. Er rät zur Selbstanzeige - das sei in den meisten Fällen die günstigere Lösung. Zwar haben Anleger mit unversteuerten Vermögen in der Schweiz theoretisch bis 31. Mai 2013 Zeit. Allerdings brauche es Zeit, die Unterlagen zusammenzustellen.

Prinzipiell gibt es zwei Varianten:

Einmalige Abgeltung: Wer nicht von sich aus tätig wird oder unbedingt Anonymität wahren will, zahlt zumeist einen hohen Preis. Dann berechnet die Schweizer Bank nämlich eine Einmalzahlung, mit der die bisher aufgelaufenen österreichischen Steueransprüche per Einmalzahlung abgegolten werden. Dieser Pauschalsatz beträgt zwischen mindestens 15 Prozent und (in der Regel) 30 Prozent. Lediglich bei sehr hohen Vermögen könnten bis zu 38 Prozent fällig werden.

Für die Zukunft gilt danach eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent - also gleich hoch wie die Kapitalertragsteuer in Österreich.

Die zweite Variante wäre eine

freiwillige Meldung, also eine Selbstanzeige und Offenlegung der Vermögenswerte gegenüber dem österreichischen Finanzamt. Der Steuersatz wird danach erst ermittelt, liege aber basierend auf Erfahrungswerten "im Regelfall unter 10 Prozent", sagt Weninger. Das hänge davon ab, welche Papiere im Depot liegen, wie hoch Erträge und Spekulationsgewinne waren und ob das Geld aus "weißen" oder "schwarzen" Quellen stammt. Dass Selbstanzeiger in der Regel besser fahren, bestätigt auch Norbert Schrottmeyer vom Steuerberatungsunternehmen LeitnerLeitner Wien. "Tendenziell ist die freiwillige Meldung in wahrscheinlich 80 bis 90 Prozent der Fälle günstiger. Aus der Vergangenheit hat man die Erfahrung, dass dabei Steuern zwischen 5 und 12 Prozent vom Vermögen anfallen."

Nur Menschen, die regelmäßig in Österreich Schwarzgeld lukriert und in die Schweiz transferiert haben, könnten mit der Pauschale besser fahren, weil es hier oft um Einkommen- und Umsatzsteuer geht - und in Österreich dann hohe Steuern anfallen.

Ein Sonderfall sind auch kleine, komplexe Depots, etwa mit strukturierten Finanzprodukten und schwarzen Investmentfonds: Hier könnten die Beratungskosten und Steuern bei einer Selbstanzeige höher ausfallen als die Pauschale.

Dass eine Selbstanzeige zu einem "schwarzen Punkt" im Steuerakt führt, stimme indes nicht: "Diese Angst kann man den Menschen nehmen. Bei den Finanzämtern landen sehr viele Selbstanzeigen am Tisch. Das ist eine Routinetätigkeit, die sehr professionell abgewickelt wird." Auch VIP-Fälle würden ohne großes Aufsehen durchrutschen, sagt Schrottmeyer.

Wovor beide Experten dringend abraten, ist eine Fortsetzung der "Flucht", etwa nach Singapur: "Das ändert nichts, dass ich die Illegalität perpetuiere, ein fortschreitendes Steuerhinterziehungsdelikt setze und womöglich riskiere, auf einer neuen Steuer-CD zu stehen", warnt Weninger.

Finger weg, sagt auch Schrottmeyer: Singapur habe gar kein Interesse, sich mit Schwarzgeld seinen Ruf als seriöser Bankstandort zu zerstören. Vermutlich wäre es gar nicht so einfach, das Geld zu transferieren.