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Ungarn verankert Wählerregistrierung in der Verfassung

Von WZ-Korrespondentin Kathrin Lauer

Politik

Opposition spricht von Diskriminierung ihrer Wähler.


Budapest. Fidesz, die Partei des ungarischen Premiers Viktor Orban, hat das Wahlrecht der Ungarn durch eine bürokratische Hürde eingeschränkt. Künftig reicht es nicht mehr, ein volljähriger ungarischer Staatsbürger zu sein, um zu den Urnen gehen zu dürfen. Wer seine Stimme abgeben will, muss sich spätestens zwei Wochen vor der nächsten Parlamentswahl als Wähler registrieren lassen. Dies verankerte das ungarische Parlament, wo die rechtsnationale Fidesz eine über-mächtige Zweidrittelmehrheit hat, am Montagabend in der Verfassung. Die Details soll ein demnächst zu beschließendes Gesetz regeln.

Nach Meinung der liberal-ökologischen Oppositionspartei LMP öffnet die Neuregelung Wahlfäl-schungen Tür und Tor, vergleichbar mit den berüchtigten Manipulationen im Jahr 1947, als die ungarischen Kommunisten die Wahlen gewannen. Damals hatte die Regierung blaue Registrierzettel verteilen lassen, aufgrund derer jeder Ungar in jedem Wahllokal des Landes abstimmen durfte, unabhängig vom Wohnort. Dabei kam es zu massiven Mehrfachabstimmungen. In Erinnerung daran ließen LMP-Aktivisten jetzt nach dem Votum blaue Zettel ins Parlamentsplenum regnen.

Die neue Regelung ist betont härter als ursprünglich geplant. Noch in diesem Sommer hatte es geheißen, dass die Registrierpflicht in der Verfassung nur als Kann-Regelung gelten soll, die durch ein Gesetz umgesetzt wird - oder auch nicht. Später disponierte Fidesz um. Die Wählerregistrierung wurde im Grundgesetz als Pflicht definiert, um jede Einspruchsmöglichkeit des Verfassungsgerichts zunichte zu machen, bemängeln Kritiker.

Eine Rolle mag dabei gespielt haben, dass der neue Staatspräsident Janos Ader nachweislich nicht geneigt ist, jedes beschlossene Gesetz widerspruchslos passieren zu lassen - anders als sein Vorgänger Pal Schmitt, der im April dieses Jahres wegen einer Plagiatsaffäre zurücktreten musste. Schmitts erklärtes Programm war es gewesen, dem Parlament keinerlei Hürden in den Weg zu legen. Geändert werden kann diese Wahlrechtsregelung nur durch eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit, die Ungarns Opposition nicht so bald zustande bringen dürfte. Die Neuregelung verpflichtet die Abstimmungswilligen, sich vor jeder Parlamentswahl - also alle vier Jahre neu - persönlich beim Gemeindeamt registrieren zu lassen oder das über das Internetportal der Regierung zu tun. Nur im Ausland lebende Ungarn können dies auch brieflich tun.

Diese Prozedur richtet sich gegen die weniger gebildeten, ärmeren Menschen, denen Behördengänge prinzipiell Angst machen und die keine Übung im Umgang mit dem Internet haben. Sie schließt Schichten vom Urnengang aus, um deren Gunst sich sowohl die Sozialisten als auch die rechtsradikale Partei Jobbik bemühen. Beide Parteien protestierten vehement gegen diese Wahlrechtsänderung. Nebenbei hat demnach der Fidesz-Vorstoß miteinander verfeindete Oppositionskräfte auf dieselbe Seite der Barrikade und somit in taktische Schwierigkeiten gebracht.