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Mindestsicherung zunehmend nur mit Auflagen

Von Konstanze Walther

Politik

Soziales Stigma und Druck vom Staat halten viele Berechtigte vor Antrag ab.


Wien. Zwar wird auf EU-Ebene noch keine Vereinheitlichung der Sozialhilfe oder der Mindestsicherung angestrebt, da dafür die rechtlichen Grundlagen fehlen, trotzdem ist europaweit ein Trend auszumachen. In den meisten Ländern gibt es einen Trend zum "Workfare" statt "Welfare": Sprich, dass nicht einfach Sozialleistungen bereitgestellt werden, sondern sich ein gewisser Druck herauskristallisiert, um unter der Androhung oder dem Einsatz von Zwangsmitteln Bezieher von Sozialleistungen wieder zurück in ein Lohnarbeitsverhältnis zu bringen.

"Maßnahmen der Aktivierung durchziehen heute nicht mehr nur die Arbeitsmarktpolitik, sondern auch die Sozialpolitik in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union", erklärt Elisabeth Kleinlercher, die im Auftrag der Österreichischen Gesellschaft für Politikentwicklung und Politikberatung ein Überblicks-Paper über Mindestsicherung in der EU erstellt hat. Es gehe dabei nicht um die Erwerbschancen, das Motto ist "Hauptsache zurück auf den Arbeitsmarkt", diagnostiziert Kleinlercher. Dabei wurden acht EU-Länder auf die Ausgestaltung ihrer Mindestsicherung untersucht. Eins vorweg: Das europäische Sorgenkind Griechenland wurde nicht in die Studie mit aufgenommen, da es in Griechenland, anders als etwa in Spanien, keine Mindestsicherung gibt.

Frankreich hat 2009 die Sozialhilfe durch die "bedarfsorientierte Mindestsicherung" eingeführt, ein Jahr später ist Österreich gefolgt. Beide Länder haben eine ähnliche Ausgestaltung bei der Mindestsicherung mit ähnlichen aktivierenden Maßnahmen. Allerdings liegt in Österreich der Höchstbetrag pro Einzelperson bei knapp 795 Euro im Monat, in Frankreich sind es nur 483 Euro.

Am großzügigsten fällt die Mindestsicherung in Dänemark aus - da wird die Flexibilisierung am Arbeitsmarkt mit einer hohen Sozialversicherung verbunden (Stichwort Flexicurity), der Höchstbetrag für Einzelpersonen liegt bei 1407 Euro. Ein ähnlicher Flexicurity-Ansatz ist in den Niederlanden zu finden, wobei nur ein Betrag von rund 661 Euro ausgezahlt wird. Und die neue niederländische Regierung hat angekündigt, 2014 ein Sparpaket aufzulegen. "Da ist sogar das Ende des niederländischen Wohlfahrtsstaates angekündigt worden."

In Deutschland bleibt jeder Dritte lieber ohne Hartz IV

In Deutschland fällt auf, dass die Rate jener Menschen, die die Mindestsicherung nicht in Anspruch nehmen (Non-Take-Up-Rate), sehr hoch ist. So kommt etwa das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu dem Schluss, dass mindestens jeder Dritte, also zwischen 34 und 44 Prozent, auf die deutsche Mindestsicherung - Hartz IV - verzichtet, obwohl Anspruch auf diese Leistung bestünde. Man geht davon aus, dass die Beweggründe, neben der ohnedies geringen Anspruchshöhe (382 Euro), darin liegen, dass die Folgen der Inanspruchnahme - Offenlegung der persönlichen Verhältnisse, Auflagen im Rahmen der Eingliederungsvereinbarungen - viele Leute abschrecken. Allerdings gebe es noch zu wenige Studien über die Gründe der Nichtanspruchsnahme in Europa, erklärt Kleinlercher.

In Österreich konnte sie bei der Aktualisierung ihrer Studie 2013 feststellen, dass die Non-Take-Up-Rate im Vergleich zu der früheren Sozialhilfe gesenkt werden konnte, über absolute Zahlen schweigt die Studie. Ein Stadt-Land-Gefälle wird aber deutlich: In Wien würden 77 Prozent der Berechtigen die Mindestsicherung in Anspruch nehmen, in Kärnten sind es nur 20 Prozent. In Österreich werde die Mindestsicherung "weniger restriktiv gehandhabt als in Deutschland." Der Rückgriff auf "umliegende Personen" im Umfeld des Antragstellers ist etwa bei der österreichischen Mindestsicherung weggefallen. Trotzdem haben Österreich und Deutschland eine Gemeinsamkeit: Beide mitteleuropäischen Länder haben, im Gegensatz zu allen anderen untersuchten Staaten (neben den bereits genannten auch Schweden und Spanien) die Besonderheit, dass nur EU-Bürger und Asylberechtigte die Mindestsicherung beantragen können. In Österreich wurde das Anfang der 2000er Jahre eingeführt. In anderen Ländern wird die Staatsbürgerschaft zweitrangig behandelt, da kommt es auf den dauerhaften Aufenthalt an. Ein Nicht-EU-Bürger kann in Dänemark etwa nach sieben Jahren die Mindestsicherung beantragen, davor er erhält er das etwas geringere "Staatsgeld".