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170 Fragen zum Brexit

Von Siobhán Geets

Politik

Das britische Parlament darf die Strategie der Regierung nun doch "angemessen prüfen".


London. (reu) Nun also doch. 170 Fragen dürfen die britischen Parlamentsabgeordneten zum Thema Brexit stellen, bevor Artikel 50 des Lissabonner Vertrages über den EU-Austritt ausgelöst wird. In letzter Minute akzeptierte die Regierung Theresa Mays am Mittwoch eine Anfrage der Labour-Partei, die Strategie der Regierung "angemessen prüfen" zu dürfen. Das Parlament werde "jede Gelegenheit erhalten", das Thema zu debattieren, so die Premierministerin. Labour hatte die Liste mit den 170 Fragen zum Brexit-Plan vorgelegt, nachdem May angekündigt hatte, den formellen Antrag zum EU-Austritt bis spätestens Ende März 2017 auszulösen.

Offene Fragen gibt es, was den Brexit betrifft, zwar reichlich. Viel ändern dürfte die "Prüfung" allerdings nicht: Dass das Parlament über den formellen Antrag zum EU-Austritt abstimmt, ist nach wie vor ausgeschlossen. Und May hat einen Zusatzantrag vorgelegt, der nicht nur vorschreibt, dass das Votum der Briten von Ende Juni respektiert wird. Die Abgeordneten dürfen auch die "Verhandlungsposition der Regierung" nicht untergraben, sondern lediglich über die Strategie der Downing Street debattieren.

Gericht entscheidet über Einbindung des Unterhauses

Ob das Parlament nun beim Brexit mitreden darf oder nicht, muss aber letztlich die Justiz klären. Am heutigen Donnerstag beginnt vor dem Londoner High Court eine Anhörung in einem Verfahren, mit dem Gegner Mays einen aus ihrer Sicht unzulässigen Alleingang der Premierministerin verhindern wollen. Die Regierung argumentiert, dass die Entscheidung zum EU-Austritt ein Kronrecht sei, das die Regierung stellvertretend für den Monarchen wahrnimmt. Die Gegenseite - allen voran die Fondsmanagerin Gina Miller - sieht hingegen eine Entscheidung ohne Einbindung des Parlaments als Verletzung europäischer Rechtsakte - die Großbritannien mit dem EU-Beitritt 1973 übernommen hat.

Sollten Mays Kontrahenten recht bekommen, wird sich der Austrittsprozess wohl erheblich verzögern. May müsste für eine Mehrheit im Parlament sorgen, um den Austrittsantrag durchzusetzen. Zwar hatten sich vor dem Referendum rund drei Viertel der Unterhausabgeordneten für einen Verbleib in der EU ausgesprochen. Doch viele signalisieren nun, dass sie den Volkswillen respektieren wollen. Auf Widerstand könnte May jedoch im Oberhaus treffen. Einige Abgeordnete wollen das Austrittsgesuch nur unterstützen, wenn sie mehr über die Verhandlungsposition der Regierung wissen. Denn es ist immer noch völlig unklar, wie sich London einen EU-Austritt vorstellt. Manch kritischer Beobachter meint sogar, dass sich nicht einmal die britische Regierung im Klaren darüber ist. Und May hatte mehrmals betont, keine Details zur britischen Strategie preisgeben zu wollen. Man wolle keine "laufenden Kommentare" über die Verhandlungen mit Brüssel, so die Regierungschefin.

Immerhin sagte May am Mittwoch vor dem Parlament, dass Großbritannien sich den "größtmöglichen Zugang" zum EU-Binnenmarkt erhalten wolle - bei gleichzeitiger Beschränkung der Einwanderung. Neu ist das nicht. Die Migration, allen voran der Zuzug osteuropäischer Arbeiter, war vor der Abstimmung das Lieblingsthema des Brexit-Lagers gewesen. Sobald Großbritannien dem Würgegriff der EU entkommen ist, so der Tenor, werde man auch die Kontrolle über die Grenzen zurückerhalten.

Während May sich bisher nicht entlocken ließ, welche Art des Brexit sie gerne hätte, ist bei ihren Ministern inzwischen ein Streit darüber entbrannt, ob der "harte Brexit" der richtige Weg ist. So dürfte der für den EU-Austritt zuständige Minister David Davis wenig erfreut gewesen sein, als aus dem Finanzministerium durchsickerte, dass ein harter Brexit Großbritannien 66 Milliarden Pfund kosten könnte. Bei dieser Version ginge der Zugang zum Binnenmarkt verloren, Großbritannien könnte dafür aber - wie vom Brexit-Lager versprochen - die Migration aus EU-Ländern einschränken. Die Alternative: So viel Binnenmarkt wie möglich im Austausch für ein größeres Maß an Personenfreizügigkeit.