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Rechtsanspruch auf sechste Urlaubswoche gefordert

Von Petra Tempfer

Politik

Nach deutschem Vorbild sollen Arbeitnehmer, die sich freiwillig engagieren, laut Bundesjugendvertretung dafür bis zu fünf freie Tage bekommen.


Wien. "Ich wünsche mir, dass wir alles dafür tun, dass das Gemeinschaftsgefühl aller Menschen in diesem Land weiter befördert wird", sagte Bundespräsident Alexander Van der Bellen in seiner Rede zum Nationalfeiertag. Und weiter: "Fördern wir mündige, selbständige und mitfühlende Bürgerinnen und Bürger." Nun, aktuell wird das noch nicht in jeder Hinsicht umgesetzt - die Rahmenbedingungen für Freiwilligenarbeit sind zum Teil recht eng gesteckt.

Diese sind im Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (FreiwG) festgelegt, das seit 2012 in Kraft ist. Einen Rechtsanspruch auf eine sechste Urlaubswoche für freiwillig Engagierte gibt es demnach zum Beispiel nicht, kritisierte die Bundesjugendvertretung (BJV) am Dienstag. Bei einer Erhebung habe allerdings fast die Hälfte all jener, die keine Freiwilligenarbeit leisten, angegeben, diese mit dem Beruf nicht vereinbaren zu können.

Vom Ehrenamt getragen

Die BJV fordert daher, dass der Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche oder zumindest auf eine Sonderfreistellung von bis zu fünf Tagen (ohne Lohnfortzahlung) für Arbeitnehmer, die sich in Jugendverbänden freiwillig engagieren, gesetzlich verankert wird. "Vor allem Jugendorganisationen leben vom ehrenamtlichen Engagement", sagte BJV-Vorsitzende Martina Tiwald. Laut Sozialministerium leisten 46 Prozent der Österreichischer ab 15 Jahren in irgendeiner Form Freiwilligenarbeit.

Bei den Rahmenbedingungen könnte man sich an Deutschland orientieren, so Tiwald, wo es bereits in allen Bundesländern bis auf zwei eine gesetzlich verankerte Freistellungsmöglichkeit gibt. In Bayern sei diese im Freistellungsgesetz von 1958 geregelt, das 2017 überarbeitet wurde, sagte Martin Holzner, Referent beim Bayerischen Jugendring. Arbeitnehmer, die sich in Jugend- oder Wohlfahrtsverbänden freiwillig engagieren, haben demnach einen Rechtsanspruch auf 15 Freistellungstage pro Jahr.

Lohn wird für diese Tage nicht gezahlt, auch pensionsversichert ist man nicht. Laut Holzner gibt es zwar die Möglichkeit, über den Bayerischen Jugendring eine Förderung zu erhalten - allerdings ausschließlich für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Gremiensitzungen. "Das sind nur 30 Prozent aller Betroffenen."

Petition für Förderung

Die Anträge auf Freistellung müssen an den Jugendring gerichtet werden, in diesem Jahr seien bis November 850 eingegangen. Nur rund ein Prozent sei abgelehnt worden, so Holzner.

Insgesamt engagierten sich jedoch 130.000 Menschen in Bayern ehrenamtlich in der Jugendarbeit. Daher habe man eine Petition gestartet, dass die Möglichkeiten der Förderung künftig breiter gefächert werden.

Dann werde Freiwilligenarbeit auch für die Wirtschaft zum echten Gewinn: Die Arbeitnehmer erwerben Kompetenzen, indem sie etwa in der Jugendarbeit geschult werden, und kosten den Betrieb in dieser Zeit nichts. Je nach Bundesland gibt es in Deutschland laut Holzner unterschiedliche Fördermodelle, einige börsennotierte Unternehmen gewähren die Lohnfortzahlung sogar selbst.

So weit ist man in Österreich vermutlich noch länger nicht. Hier möchte man laut Tiwald erst einmal "die Diskussion starten und damit die Sichtbarkeit der Heldinnen und Helden des Alltags erhöhen". Das Sozialministerium verweist auf Nachfrage aufs Regierungsprogramm, wo "eine sechste Urlaubswoche so nicht vorgesehen ist".