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Lokale wollen Rauchverbot kippen

Von Daniel Bischof

Politik

Nachtbetriebe halten Regelung für gleichheitswidrig und rufen den Verfassungsgerichtshof an.


Wien. Was machen Raucher, wenn sie im Lokal nicht mehr rauchen dürfen? Für eine Zigarette vor das Lokal gehen. Doch was passiert, wenn die Gäste nach 22 Uhr lachen, plaudern, rauchen - und sich die Anrainer darüber echauffieren? Was, wenn die Lokale mit Beschwerden und Unterlassungsansprüchen überhäuft werden, sie Strafe nach Strafe zahlen und immer neue Auflagen erfüllen müssen? Haben Nachtlokale in Städten dann überhaupt noch eine Zukunft?

Mit all diesen Fragen habe sich der Gesetzgeber beim absoluten Rauchverbot in der Gastronomie nicht beschäftigt, kritisiert die Interessengemeinschaft "Nachtgastronomie für Anrainerschutz". Sie hält die Neuregelung, die am 1. November in Kraft tritt, für verfassungswidrig. Vier Nachtlokalbetreiber wollen nun im August einen Individualantrag beim Verfassungsgerichthof (VfGH) einbringen, um das Verbot zu kippen, erklärten Vertreter der Initiative am Donnerstag in Wien.

Fehlende Differenzierung

"Es ist ein absolutes legitimes Ziel, die Raucherquote zu senken", sagte Rechtsanwalt Florian Berl (Kanzlei Onz Onz Kraemmer Hüttler), der die Antragsteller vertritt. Doch verstoße das absolute Rauchverbot in seiner derzeitigen Ausführung gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Der verfassungsrechtlich verankerte Gleichheitssatz verpflichtet den Gesetzgeber, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Genau das sei hier aber nicht der Fall, meinte Berl. Das Verbot gelte für alle Betriebe gleichermaßen, ob Restaurant oder Nachtlokal. "Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der jeweils erlaubten Öffnungszeiten erkannt, dass hier zu differenzieren ist. Beim Rauchverbot wurde hingegen nicht differenziert."

Der Nationalrat hätte Sonderregelungen für die Nachtgastronomie erlassen können, sagte Stefan Ratzenberger, der Sprecher der Initiative. So wäre es sinnvoll, Nachtlokalen den Betrieb von Raucher-Lounges - oder sonstigen, von Nichtraucherräumen abgetrennten Zimmer - zu erlauben. Diese könnten dann ab 22 Uhr aufgesucht werden und wären auch dem Anrainerschutz dienlich, erklärte Ratzenberger.

Berl hält das Verbot auch aus anderen Gründen für verfassungswidrig. Wolle der Gesetzgeber die Raucherquote senken, müsse er verhältnismäßige und sachliche Eingriffe vornehmen. Dabei müsse direkt beim Raucher angesetzt werden, etwa beim Zigarettenpreis und mittels Gesundheitskampagnen: Hier zeige die Studie "Tobacco Control Scale", dass Österreich stark säumig sei, so Berl.

"Politische Argumente"

Dieses Ziel aber mittels Rauchverbot in der Nachtgastronomie zu erzielen, das sei eben nicht verhältnismäßig und sachlich: "Es ist nicht die Aufgabe der Nachtgastronomie, die Menschen zu Nichtrauchern zu erziehen", so Berl.

Der Individualantrag soll in der zweiten Augustwoche eingebracht werden. Wann er vom Höchstgericht behandelt wird, ist unklar. Verfassungsrechtler Theo Öhlinger räumte dem Antrag gegenüber der "Wiener Zeitung" nur bescheidene Erfolgsaussichten ein: "Das sind zum Teil vernünftige Argumente: Nur sind sie politische, keine juristischen Argumente." Wenn der Gesetzgeber der Meinung sei, dass in jedem Lokal ein Rauchverbot zu gelten habe, sei das eine politisch zulässige Entscheidung: "Es wäre denkbar, dass man hier auch differenziert. Aber es ist verfassungsrechtlich nicht geboten", so Öhlinger.