Wien. Reiche sollen künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Darauf setzt die SPÖ im Nationalratswahlkampf voll mit den Vorhaben in ihrem Steuerkonzept. Demnach soll eine Vermögenssteuer für Nettovermögen ab einer Million Euro ("Millionärssteuer") fällig werden. Auch die 2008 abgeschaffte Erbschafts- und Schenkungssteuer möchte die SPÖ wieder einführen. Diese müsste von den Erben für Erbschaften ebenfalls ab einer Million Euro gezahlt werden. Für kleinere Erbschaften unter einer Million Euro sieht das Konzept durch den Wegfall der derzeitigen Grunderwerbssteuer hingegen eine Steuersenkung vor. Bei Betriebsübergaben ist eine Sonderregelung eingeplant. Fixbestandteil des SPÖ-Steuerkonzepts ist, wie bereits berichtet, dass Löhne bis 1700 Euro brutto steuerfrei bleiben.

Die SPÖ bringt mit diesem Vorhaben schon seit Jahren diskutierte Pläne im Wahlkampf mit Spitzenkandidatin und Parteichefin Pamela Rendi-Wagner neu ins Spiel und präzisiert vor allem, wie für Vermögen künftig deutlich mehr Abgaben an den Staat zu leisten sind.

Bei größeren Erbschaften werden in Zukunft drei unterschiedliche Steuersätze fällig, wenn es nach dem nun vorliegenden Konzept der SPÖ geht. Für Erbschaften ab einer Million bis fünf Millionen Euro müssen Erben demnach 25 Prozent Steuer zahlen. Für Erbschaften zwischen fünf und zehn Millionen Euro liegt der Steuersatz bei 30 Prozent, für Erbschaften ab zehn Millionen Euro aufwärts werden schließlich 35 Prozent fällig. Die SPÖ erwartet sich dadurch Einnahmen für den Staat von 500 Millionen Euro.

Um zu vermeiden, dass größere Erbschaften zur Umgehung der Steuer beispielsweise auf jeweils 900.000 Euro "gestückelt" werden, werden bei der Erbschaftssteuer die Summen für 30 Jahre in die Zukunft einbezogen und gerechnet, wie der "Wiener Zeitung" von der SPÖ erläutert wird.

Was passiert, wenn ein Vater verstirbt und seine Frau erbt ein Haus im Wert von 800.000 Euro und seine zwei Kinder jeweils 800.000 Euro? "Alle drei zahlen nicht Erbschaftssteuer", heißt es in der SPÖ. Wird ein Haus oder eine Eigentumswohnung unter einer Million Euro vererbt, soll die bisherige Grunderwerbssteuer wegfallen. Die SPÖ möchte damit offenbar Kritik und Vorwürfen, die Erben würden jedenfalls stärker zur Kasse gebeten werden, von vorneherein entgegentreten.

Sonderregelung für Betriebsvermögen

Bei Firmenübergaben sieht das SPÖ-Steuerkonzept eine Begünstigung vor. 85 Prozent des Betriebsvermögens werden nicht besteuert, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen mindestens fünf Jahre weitergeführt wird und der Mitarbeiterstock im Wesentlichen erhalten bleibt. Für 15 Prozent des Betriebsvermögens würde eine Steuer fällig, die über mehrere Jahre zu zahlen wäre.