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Moratorium für Fristen kommt

Von Daniel Bischof

Politik

Gesetzliche Fristen werden bis 30. April gehemmt, Notbetrieb bei Gerichten.


Wien. "Der Rechtsfriede und die Rechtssicherheit müssen gewahrt bleiben", sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Mittwoch. Die türkis-grüne Bundesregierung greift daher zu weiteren Maßnahmen und bringt am Donnerstag einen Initiativantrag im Nationalrat ein. Kernpunkt ist unter anderem ein Fristen-Moratorium bis zum 30. April. Gesetzliche Fristen, die bereits laufen oder zu laufen beginnen, werden bis dahin unterbrochen und beginnen erst wieder ab 1. Mai zu laufen. Das gilt für die Verwaltungsgerichte als auch die Zivil- und Strafgerichte. Ausnahmen gibt es nur in besonderen Fällen wie etwa bei Haftverhandlungen.

"Niemand soll einen Nachteil aufgrund der aktuellen Situation haben", erklärte Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Bekomme jemand etwa eine Strafverfügung, beginne die Rechtsmittelfrist erst ab 1. Mai zu laufen. Angekündigt wurde auch eine Insolvenzbremse: Die Frist für die Insolvenzanmeldung wird von 60 auf 120 Tage erhöht. Mit weiteren Maßnahmen soll die Handlungsfähigkeit des Staates und der Regierung sichergestellt werden. Falls eine Behörde nicht mehr handlungsfähig ist, können ihre Zuständigkeiten auf andere Behörden übertragen werden. Der Ministerrat wird künftig mit schriftlichem Umlaufbeschluss abgehalten, damit es zu keinem physischen Kontakt zwischen den Regierungsmitgliedern kommt.

Die Gerichte laufen bereits im Notbetrieb. "Bei den Bezirksgerichten wurden fast alle Verhandlungen abberaumt", sagt Sabine Matejka, Präsidentin der Österreichischen Richtervereinigung. Nur mehr "dringende, unaufschiebbare Tätigkeiten" werden durchgeführt. Dazu zählen einstweilige Verfügungen im Gewaltschutz und Verfahren rund um Kindesabnahmen und Unterbringungen in psychiatrische Anstalten.

"Parteienverkehr auf null heruntergefahren"

Trotz des stark eingeschränkten Betriebes seien zu Wochenbeginn bei den Gerichten zahlreiche Anrufe eingegangen: "Die Menschen wollten, da sie jetzt Zeit haben, Dinge klären, um die sie sich immer schon kümmern wollten", sagt Matejka. Sie bittet die Bevölkerung, sich nur mit wirklich dringenden Anliegen telefonisch an die Gerichte zu wenden oder schriftliche Anfragen zu stellen: "Sonst werden wir lahmgelegt."

Minimalbetrieb herrscht auch am Wiener Straflandesgericht. "Der Parteienverkehr ist auf null heruntergefahren", erklärt Gerichtspräsident Friedrich Forsthuber. Das Servicecenter ist geschlossen, Besuche - außer von Anwälten - in der Justizanstalt Josefstadt sind verboten, der Personalstand wurde stark reduziert.

"Hauptverhandlungen finden nur noch in dringenden Haftsachen statt", sagt Forsthuber. Journalrichter entscheiden zudem noch über Zwangsmaßnahmen wie etwa die Verhängung der Untersuchungshaft. "Die noch stattfindenden Prozesse werden in die größten Verhandlungssäle verlegt, damit der nötige Abstand gewahrt wird." Schriftführer werden keine mehr eingesetzt, stattdessen werden die Verhandlungen per Video aufgezeichnet.

Rechtsanwaltskanzleien sind zwar nicht von den Geschäftsschließungen betroffen, da "Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege" davon ausgenommen sind. "Die Kanzleien haben aber im großen Stil bereits auf Homeoffice umgestellt", sagt Michael Enzinger, Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer. Er rechnet damit, dass die Krise für viele Kanzleien mit massiven Einbußen einhergeht: "Aber auch Rechtsanwaltskanzleien haben die Möglichkeit, Kurzarbeitsmodelle einzuführen."