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Risikopatienten bleiben auf der Strecke

Von Karl Ettinger

Politik

Was Gesundheitsminister Rudolf Anschober im April in einer Weisung zugesagt hat, wird zum Nachteil Betroffener nicht eingehalten.


Die von heftigen Geburtswehen begleitete Regelung für Risikopatienten sorgt für neuen Zündstoff und ein bitteres Erwachen für manche Betroffene. Das Gesundheitsministerium unter Ressortchef Rudolf Anschober (Grüne) streicht zwar hervor, dass die Bestimmungen, wonach Risikopatienten dienstfrei gestellt werden können und der Staat die Kosten trägt, eine Pionierleistung in Europa darstellen.

Was Anschober in einer Weisung vom 23. April - sie liegt der "Wiener Zeitung" vor - zugesagt hat, wird zum Nachteil Betroffener aber nicht eingehalten. Laut der Weisung sind ausdrücklich auch Betroffene, die bereits im April im Vertrauen auf die damals geltende gesetzliche Basis eine Dienstfreistellung genützt haben, mit entsprechenden Attesten als Risiko-Patienten anzuerkennen. Wie sich mittlerweile gezeigt hat, ist das aber nicht der Fall, beklagt Andreas Huss, Arbeitnehmerobmann in der österreichischen Gesundheitskasse. Im Gesundheitsministerium ging man trotz Nachfragens nicht auf dieses Problem ein. Damit bleiben Risikopatienten auf der Strecke.

Insgesamt wird in Österreich nach den Zahlen Anschobers mit rund 90.000 Corona-Risikopatienten gerechnet. Eine Gesetzesbasis wurde dafür bereits am 5. April beschlossen. Wer allerdings konkret darunter fällt, wurde erst Anfang Mai mit einer Verordnung festgelegt. Eine Dienstfreistellung für Betroffene und die Übernahme der Kosten des Unternehmens sind nur als letztes Mittel erlaubt. Zuvor müssen andere Sicherheitsmaßnahmen wie räumliche Vorkehrungen oder Homeoffice geprüft werden.

Arbeitsrechtliche Probleme

Anschober hat aber in einer Weisung vom 23. April an die Sozialversicherungen vorgegeben, was in den Informationsschreiben an Risikopatienten stehen muss: Bereits vorliegende ärztliche Atteste seien "nicht mit Covid-19-Risiko-Attesten gleichzusetzen". Sie seien aber mit den vorgegebenen Kriterien für Risiko-Patienten abzugleichen. Dann heißt es wörtlich: "Sollte eines oder mehrere Kriterien zutreffend sein, ist das Attest als gültig anzusehen."

In der Gesetzesnovelle, welche die neue Basis der Verordnung war, fand das so nicht seinen Niederschlag. Huss, oberster roter Gewerkschaftsvertreter in der Sozialversicherung, fand das im Hinblick auf die Ministerweisung "höchst erstaunlich". "Da war ich ein bisschen sauer", sagt Huss zur "Wiener Zeitung". Denn man habe aufgrund der Weisung auch eine falsche Auskunft erteilt: "Für uns war immer klar, dass damit auch rückwirkend Atteste gelten."

Die Folgen sind arbeitsrechtliche Probleme für Unternehmen und Arbeitnehmer, die auf Basis der Rechtslage von Anfang April während der Corona-Krise bereits dienstfrei gestellt wurden. Der Unternehmer zahlt das Entgelt weiter. Weil der Bund die Ausgaben, die er an sich für Risiko-Patienten trägt, nicht übernimmt, bleibt die Firma entweder auf den Kosten selbst sitzen, oder es werden statt einer Dienstfreistellung Urlaubstage für Betroffene gerechnet. "Das passiert leider in Einzelfällen", kritisiert Huss. Erstmals aufmerksam geworden sei man in der Steiermark. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch hat umgehend eine Reparatur des "Gesetzespfusches" für Risikopatienten verlangt. Konkret dürften Betroffene, die seit 5. April auf Basis des ursprünglichen Gesetzes nach ärztlichem Attest dienstfrei gestellt wurden, nicht "im rechtsfreien Raum" sein. Diese Gesetzeslücke sei zu schließen.

"Pionierarbeit geleistet"

Auf Nachfrage wurde vom Büro des Gesundheitsministers schriftlich eine Antwort übermittelt. Mit der Regelung sei man international Vorreiter. Die Expertengruppe habe mit der Definition der Risikogruppe "Pionierarbeit geleistet". Es sei eine gesetzliche Adaptierung Anfang Mai notwendig gewesen, damit auch Personen, unabhängig von Erhalt eines Informationsschreibens, davon Gebrauch machen können. Personen könnten damit jederzeit beim behandelnden Arzt eine Risikoanalyse vornehmen lassen.

Auf den Hinweis gegenüber dem Gesundheitsministerium, dass damit nicht auf das Problem älterer Atteste und im April erfolgter Dienstfreistellungen eingegangen werde, wurde nochmals auf das Statement verwiesen. Das betraf vor allem den Umstand, dass die Risikopatienten-Regelung von Anschober gemeinsam mit Sozialpartnern und Ärztekammer vorgelegt worden sei. Allerdings war zu erfahren, dass die ÖGB-Vertreterin schon zuvor bei einer Konferenz mit dem Ministerium auf die Regelung für ältere Atteste hingewiesen hat.