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Geld aus Steuerentlastung bis spätestens Ende September

Von Karl Ettinger

Politik

Die Bundesregierung hat festgelegt, wie Bezieher niedriger Einkommen möglichst rasch von Senkung des Eingangssteuertarifs profitieren.


Um die Wirtschaft nach der Corona-Krise anzukurbeln und die Kaufkraft von Personen mit geringem Einkommen zu stärken, hat die Regierung bei ihrer Klausur ein Vorziehen eines Teils der Steuerreform angekündigt. Jetzt liegt der Gesetzesentwurf vor. Der Eingangssteuersatz wird für Bezieher niedriger Einkommen von 25 auf 20 Prozent rückwirkend mit 1. Jänner 2020 gesenkt.

Damit die Betroffenen auch möglichst rasch nachträglich zu ihrem Geld kommen, sieht der Entwurf vor, dass die Arbeitgeber bis spätestens 30. September dieses Jahres bei der Lohnverrechnung sogenannte Aufrollungen vornehmen müssen, damit die Steuerentlastung für die vergangenen Monate des heurigen Jahres nachträglich ausbezahlt wird.

Arbeitgeber gefordert

Der entsprechende Gesetzesentwurf des Finanzministeriums schreibt vor, dass bei den Lohnauszahlungen an Arbeitnehmer der niedrigere Eingangssteuersatz von 20 Prozent vom Arbeitgeber ab der Kundmachung des Gesetzes anzuwenden ist, das dürfte ab August oder September der Fall sein. Für die Monate von Jänner 2020 bis zur Kundmachung soll die Tarifsenkung im Rahmen einer vom Arbeitgeber durchzuführenden Aufrollung berücksichtigt werden. Diese solle "spätestens" bis Ende September 2020 vorgenommen werden.

Fixiert wird mit dem Gesetzesentwurf außerdem, dass für Bezieher von Einkommen über einer Million Euro weiter ein erhöhter Steuertarif von 55 Prozent gelten wird. Das gilt nun bis 2025.

Im Zuge der steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen wird auf Betreiben der Grünen eine Flugabgabe von 30 Euro pro Flugticket bei Kurzstreckenflügen (wenn das Ziel weniger als 350 Kilometer entfernt ist) eingeführt. Für sonstige Flüge sind es zwölf Euro, womit die Abgabe für Kurz- und Mittelstreckenflüge erhöht und für Langstreckenflüge gesenkt wird.

Flugticketabgabe

Trotz Bedenken, dass dies gegen EU-Recht verstoßen könnte, zeigte sich Infrastrukturministerin Eleonore Gewessler (Grüne) im parlamentarischen Verkehrsausschuss zuversichtlich, dass die Maßnahme halten werde. Sie räumte aber ein, dass eine mit EU-Recht konforme Flugpreisregelung eine komplexe Aufgabe sei. Gewessler ist laut Parlamentskorrespondenz überzeugt, dass eine Lösung möglich sei. Die neue Flugticketabgabe soll für Abflüge nach dem 31. August 2020 gelten.

Bisher noch nicht bekannt ist eine weitere Hilfsmaßnahme für Bauern und Forstwirte. Es geht dabei um eine Ausweitung steuerlicher Vergünstigen beim Verkauf von Schadholz, etwa nach dem Befall durch Borkenkäfer oder nach Naturkatastrophen wie Windbruch. Künftig können bis zu 70 Prozent statt bisher die Hälfte der Einkünfte aus Waldnutzung "infolge höherer Gewalt" als stille Reserven ohne sofortige Versteuerung gehalten werden. Das gilt für sogenannte "Kalamitätsnutzungen" im Jahr 2020, also Schadholz, das heuer anfällt.